FE 15.0686/2020/NRB – Erstanwendung und Erweiterung der Methodik für eine optimierte Planung von Ertüchtigung und/oder Ersatz wichtiger Brücken der Bundesfernstraßen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü-FE 15.0686/2020/NRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 15.0686/2020/NRB – Erstanwendung und Erweiterung der Methodik für eine optimierte Planung von Ertüchtigung und/oder Ersatz wichtiger Brücken der Bundesfernstraßen
FE 15.0686/2020/NRB – Erstanwendung und Erweiterung der Methodik für eine optimierte Planung von Ertüchtigung und/oder Ersatz wichtiger Brücken der Bundesfernstraßen.
FE 15.0686/2020/NRB
„Erstanwendung und Erweiterung der Methodik für eine optimierte Planung von Ertüchtigung und/oder Ersatz wichtiger Brücken der Bundesfernstraßen“
Bedingt durch die in den letzten Jahren zu verzeichnende drastische Zunahme des Schwerverkehrs sind viele ältere Brücken der Bundesfernstraßen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt leistungsfähig. Dies führt dazu, dass viele der betroffenen Bauwerke ertüchtigt und/oder ersetzt werden müssen. Ziel erster Forschungsvorhaben war die Entwicklung und Anwendung eines Algorithmus zur optimierten Planung der Modernisierung und Erhaltung wichtiger Brücken und Strecken der Bundesfernstraßen. Die Optimierung bezieht sich hierbei sowohl auf verkehrliche Belange, wie z. B. Reduzierung bauzeitlicher oder zustandsbedingter Einschränkungen, als auch bauliche Belange, wie z. B. die aktuellen Zustände und die Dringlichkeit evtl. erforderlicher Ertüchtigungsmaßnahmen der betrachteten Bauwerke. Monetäre Ansätze bilden die Vergleichsbasis. Ziel des Projektes ist die Erstanwendung des in den Vorgängerprojekten entwickelten Verfahrens für ein Teilnetz mit ca. 50 Brücken.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1. Erfahrung und Kenntnissen in der Durchführung von F+E-Projekten und der Darstellung von Sachverhalten im Bereich der Ertüchtigung bzw. Tragsicherheit von Bauwerken. – Nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren in Form einer Referenzliste (1).
2. Erfahrung und Kenntnissen in der Durchführung von F+E-Projekten und der Darstellung von Sachverhalten im Bereich des verkehrlichen Wirkens und deren gesamtwirtschaftlicher Bewertung – Nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren in Form einer Referenzliste (2).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.