Unterstützungsleistungen Arbeitsplatzmanagement Ständige Vertretung in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 21-4230121001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen Arbeitsplatzmanagement Ständige Vertretung in Berlin
Unterstützungsleistung bei der Betreuung von Arbeitsplatzsystemen und Veranstaltungen in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin.
Staatskanzlei Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin
Hiroshimastraße 12-16
10785 Berlin
Die Landesvertretung lässt Ihre IT-Technik vom Inhousedienstleister des Landes IT.NRW betreiben.
Für die Vor-Ort-Betreuung der Anwenderinnen und Anwender ist eine technische Betreuung erforderlich, die durch einen externen Partner übernommen werden soll.
Dieser soll alle nicht durch IT.NRW durchführbaren Serviceleistungen übernehmen.
Dabei sollte der erste Ansprechpartner für die Anwenderinnen und Anwender die IT-Hotline von IT.NRW bleiben.
Die Zusammenarbeit mit IT.NRW und der Landesvetretung erfolgt grundsätzlich über ein Ticketsystem.
Ausnahmen bilden zum einen die Unterstützung im Veranstaltungsbereich zum anderen sehr dringende Anfragen, die durch den Vor-Ort-Support sofort erledigt werden können und müssen (z. B. Hilfestellung bei Videokonferenzen...).
Diese sollen zur besseren Nachvollziehbarkeit ebenfalls über das gemeinsame Ticketsystem dokumentiert (ggf. im Nachgang) werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Anbieter muss in den letzten 5 Jahren gleichartige Unterstützungsleistung erbracht haben. Benennung von mindestens 2 Referenzen mit Angabe der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners
Die Kernkompetenz des Auftragnehmers muss schwerpunktmäßig das Feld der IT-Serviceleistungen abdecken.
Der Anbieter muss sicherstellen, dass die angebotenen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Rolle Technikerin/Techniker
Studiengang/Ausbildung der Person:
Studium der Informatik, Wirtschaftsinformatik oder eines Studiengangs mit Nebenfach Informatik oder abgeschlossene Berufsausbildung als Mathematische(r) Assistent(in), Fachinformatiker(in) oder vergleichbar zu obigen Ausbildungen.
Der Nachweis ist durch eine Kopie des Bildungsabschlusses zu erbringen.
Mind. 2 Jahre berufliche Erfahrung nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums.
Mind. 2 Jahre Erfahrungen im Desktopmanagement-Umfeld
Schulungen der Person
Erforderlich sind:
Druckerschulungen (SNMP),
Umgang mit Diagnosetools,
Umgang mit ext. Hardware (z. B. Beamer, Kopierer, Multifunktionsgeräte)
Der Nachweis ist durch Schulungen/Zertifikate oder durch die Beschreibung entsprechender Tätigkeiten zu erbringen.
Kenntnisse und Erfahrungen (mind. 2 Jahre) als Technikerin/Techniker im Trouble Shooting in Windows Betriebssystemen, User Help Desk (PC-Support).
Der Nachweis ist durch die Beschreibung geeigneter Projekte zu erbringen (max. 1 DIN A 4 Seite).
Verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache. Der Nachweis ist durch ein Zertifikat (mind. Level C2) oder Muttersprache zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDE60
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.