Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2019_Infektionsschutz

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien)

Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2019_Infektionsschutz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz beauftragt. Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien) für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.

Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die zu dem Themenbereich bestehenden Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln.

Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.

Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:

— Projektmanagement,

— funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte,

— Reporting,

— Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz,

— Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte,

— technische Suchmaschinenoptimierung (SEO).

Optionen (Auszug) - Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:

— technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe- Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung der „Darksite“ sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss ein wöchentliches Reporting liefern.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 222-545207

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: BZgA_2019_Infektionsschutz
Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien).

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/07/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

3. Nachtrag „Technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation)“:

Weitere Dienstleistungen der Krisenkommunikation, insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur SARS-CoV-2-Pandemie inklusive technischer Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) sind erforderlich.

Das Budget der Option „technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation)“ ist bereits aufgebraucht.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 8
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der Auftragnehmer ist mit der technischen Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) beauftragt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist in diesem Jahr unerwartet die Situation eingetreten, dass umfangreichere und weitere Dienstleistungen der Krisenkommunikation, als im ursprünglichen Vertrag mit der Option „technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation)“ vorgesehen, notwendig wurden – insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur SARS-CoV-2-Pandemie. Daher wurden die zusätzlich erforderlichen Leistungen im Wege eines ersten und zweiten Nachtrags beauftragt.

Da die Krisensituation aufgrund des Anstiegs der Verbreitung des Coronavirus weiterhin anhält, sind auch in den nächsten Monaten weitere Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der Krisenkommunikation erforderlich. Daher erfolgt ein dritter Nachtrag gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hier wird für die Begründung der Auftragsänderung insbesondere § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB herangezogen. Die Änderung des Auftrags ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (siehe Ziffer VII.2.2).

Zudem wird auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB Bezug genommen. Die Änderung des Auftrags ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die rasante, anhaltende und in konkretem Verlauf und Ausprägung bisher so nicht absehbare Ausbreitung des Covid19-Virus und das damit einhergehende gesteigerte Informationsbedürfnis der Bevölkerung sind als plötzlich eingetretene, äußere Umstände zu bewerten, welche der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht vorhersehen konnte.

Aufgrund des 3. Nachtrags verändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Die zusätzlich benötigten Leistungen der technischen Betreuung und Weiterentwicklungen in Form von tageaktuellen Aktualisierungen der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation zur Aufklärung der Bevölkerung zu SARS-CoV-2 entsprechen den ursprünglich beauftragten Leistungen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche technische Schwierigkeiten und beträchtliche zusätzliche Kosten durch neu erforderliche Einarbeitungen implizieren. Tatsächlich ist die Beauftragung eines anderen Unternehmens nicht durchführbar, da der Auftragnehmer bereits mit der Pflege und Weiterentwicklung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de betraut ist. Die Beauftragung eines Drittunternehmens würde daher dazu führen, dass 2 Unternehmen parallel an der technischen Betreuung der Internetseiten zum Infektionsschutz arbeiten würden. Dies jedoch ist nicht umsetzbar, da die Zuordnung von Rechten/Rollen vorsieht, dass Entwickler einen umfassenden Zugriff auf alle Komponenten des Gesamtsystems haben. Abgrenzbare und transparente Zugriffsbereiche und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Dienstleister wären nur durch eine Abgrenzung von Berechtigungen herstellbar, die jedoch in der Hosting-Umgebung der BZgA nicht implementierbar ist.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich