Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2019_Infektionsschutz
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz beauftragt. Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien) für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die zu dem Themenbereich bestehenden Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln.
Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:
— Projektmanagement,
— funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte,
— Reporting,
— Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz,
— Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte,
— technische Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Optionen (Auszug) - Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:
— technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe- Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung der „Darksite“ sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss ein wöchentliches Reporting liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien).
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
3. Nachtrag „Technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation)“:
Weitere Dienstleistungen der Krisenkommunikation, insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur SARS-CoV-2-Pandemie inklusive technischer Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) sind erforderlich.
Das Budget der Option „technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation)“ ist bereits aufgebraucht.
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist mit der technischen Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien) beauftragt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist in diesem Jahr unerwartet die Situation eingetreten, dass umfangreichere und weitere Dienstleistungen der Krisenkommunikation, als im ursprünglichen Vertrag mit der Option „technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation)“ vorgesehen, notwendig wurden – insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur SARS-CoV-2-Pandemie. Daher wurden die zusätzlich erforderlichen Leistungen im Wege eines ersten und zweiten Nachtrags beauftragt.
Da die Krisensituation aufgrund des Anstiegs der Verbreitung des Coronavirus weiterhin anhält, sind auch in den nächsten Monaten weitere Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der Krisenkommunikation erforderlich. Daher erfolgt ein dritter Nachtrag gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hier wird für die Begründung der Auftragsänderung insbesondere § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB herangezogen. Die Änderung des Auftrags ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (siehe Ziffer VII.2.2).
Zudem wird auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB Bezug genommen. Die Änderung des Auftrags ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die rasante, anhaltende und in konkretem Verlauf und Ausprägung bisher so nicht absehbare Ausbreitung des Covid19-Virus und das damit einhergehende gesteigerte Informationsbedürfnis der Bevölkerung sind als plötzlich eingetretene, äußere Umstände zu bewerten, welche der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht vorhersehen konnte.
Aufgrund des 3. Nachtrags verändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Die zusätzlich benötigten Leistungen der technischen Betreuung und Weiterentwicklungen in Form von tageaktuellen Aktualisierungen der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation zur Aufklärung der Bevölkerung zu SARS-CoV-2 entsprechen den ursprünglich beauftragten Leistungen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche technische Schwierigkeiten und beträchtliche zusätzliche Kosten durch neu erforderliche Einarbeitungen implizieren. Tatsächlich ist die Beauftragung eines anderen Unternehmens nicht durchführbar, da der Auftragnehmer bereits mit der Pflege und Weiterentwicklung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de betraut ist. Die Beauftragung eines Drittunternehmens würde daher dazu führen, dass 2 Unternehmen parallel an der technischen Betreuung der Internetseiten zum Infektionsschutz arbeiten würden. Dies jedoch ist nicht umsetzbar, da die Zuordnung von Rechten/Rollen vorsieht, dass Entwickler einen umfassenden Zugriff auf alle Komponenten des Gesamtsystems haben. Abgrenzbare und transparente Zugriffsbereiche und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Dienstleister wären nur durch eine Abgrenzung von Berechtigungen herstellbar, die jedoch in der Hosting-Umgebung der BZgA nicht implementierbar ist.