Tiefbauarbeiten BA2 Verbindungsleitung Voerde-Friedrichsfeld
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2064 / 605-147
Fax: +49 2064 / 605-139
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-dinslaken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbauarbeiten BA2 Verbindungsleitung Voerde-Friedrichsfeld
Die Fernwärme Niederrhein betreibt den Ausbau ihres Fernwärmenetzes in Voerde. In diesem Zusammenhang sollen die Fernwärmenetze von Voerde-Stadt und Voerde-Friedrichsfeld miteinander verbunden werden. Die Netzverbindung wird über eine Gesamtstrecke von ca. 4 700 m in 2 Abschnitten hergestellt werden. Die Fernwärmeleitung ist in DN 250/450 (einmal Verstärkt) zu verlegen und wird von einem DN 100 Kabelschutzrohr aus Kunststoff begleitet. Der erste Abschnitt wird ca. 2 200 m und der zweite Abschnitt ca. 2 500 m lang sein. Der hier beschriebene Abschnitt ist der Zweite und wird im Weiteren mit BA II bezeichnet.
Beginn des BAII wird im Gewerbegebiet Kiwitt an der Grenzstr. beginnen, dort werden die BAI und BAII zusammengeführt.
Der weitere Trassenverlauf ist durch das Gewerbegebiet, entlang des Heideweg, zum Teil im Parkstreifen oder Gehweg, geplant. Am Ende des Heidewegs wird die Leitung weiter nach rechts in die Straße Am Industriepark auf der rechten Seite bis zur B8 (Hindenburgstr.) verlegt.
Vor der Ampel wird die Straße Am Industriepark durch Stahlschutzrohrpressungen DN 600 und DN 150 (für Steuerkabel) gequert und das Produktenrohr (250/450) einzuziehen. Der weitere Verlauf ist längs der B8 (Hindenburgstr.) linksseitig bis zur Heidestr. geplant.
An der Heidestr. teilt sich die Leitung in 2 Richtungen, zum einen, in DN 250/450, über die B8 (Hindenburgstr.) in die Heidestr. und zum anderen weiter entlang der B8 (Hindenburgstr.) Richtung, in DN 125/250 Grüner Weg.
Für die Richtung in die Heidestr. ist die B8 (Hindenburgstr.) wiederum mit einem DN 600 Stahlschutzrohr, in der anschließend das Produktenrohr eingezogen wird, zu durchpressen. Auf der östlichen Seite der B8 (Hindenburgstr.) wird die Fernwärmeleitung noch ca. 80 m in die Heidestr. verlegt und an die vorhandene Leitung hinter Haus Nr. 132 angebunden.
Die zweite Richtung wird in die Grundstücke der Wohnbau Dinslaken bis zum Grünen Weg weitergeführt. Am Grünen Weg wird die Fernwärmeleitung in die vorhandene Leitung angebunden.
Die Fernwärme Niederrhein betreibt den Ausbau ihres Fernwärmenetzes in Voerde. In diesem Zusammenhang sollen die Fernwärmenetze von Voerde-Stadt und Voerde-Friedrichsfeld miteinander verbunden werden. Die Netzverbindung wird über eine Gesamtstrecke von ca. 4 700 m in 2 Abschnitten hergestellt werden. Die Fernwärmeleitung ist in DN 250/450 (einmal Verstärkt) zu verlegen und wird von einem DN 100 Kabelschutzrohr aus Kunststoff begleitet. Der erste Abschnitt wird ca. 2 200 m und der zweite Abschnitt ca. 2 500 m lang sein. Der hier beschriebene Abschnitt ist der Zweite und wird im Weiteren mit BA II bezeichnet.
Beginn des BAII wird im Gewerbegebiet Kiwitt an der Grenzstr. beginnen, dort werden die BAI und BAII zusammengeführt.
Der weitere Trassenverlauf ist durch das Gewerbegebiet, entlang des Heideweg, zum Teil im Parkstreifen oder Gehweg, geplant. Am Ende des Heidewegs wird die Leitung weiter nach rechts in die Straße Am Industriepark auf der rechten Seite bis zur B8 (Hindenburgstr.) verlegt.
Vor der Ampel wird die Straße Am Industriepark durch Stahlschutzrohrpressungen DN 600 und DN 150 (für Steuerkabel) gequert und das Produktenrohr (250/450) einzuziehen. Der weitere Verlauf ist längs der B8 (Hindenburgstr.) linksseitig bis zur Heidestr. geplant.
An der Heidestr. teilt sich die Leitung in 2 Richtungen, zum einen, in DN 250/450, über die B8 (Hindenburgstr.) in die Heidestr. und zum anderen weiter entlang der B8 (Hindenburgstr.) Richtung, in DN 125/250 Grüner Weg.
Für die Richtung in die Heidestr. ist die B8 (Hindenburgstr.) wiederum mit einem DN 600 Stahlschutzrohr, in der anschließend das Produktenrohr eingezogen wird, zu durchpressen. Auf der östlichen Seite der B8 (Hindenburgstr.) wird die Fernwärmeleitung noch ca. 80 m in die Heidestr. verlegt und an die vorhandene Leitung hinter Haus Nr. 132 angebunden.
Die zweite Richtung wird in die Grundstücke der Wohnbau Dinslaken bis zum Grünen Weg weitergeführt. Am Grünen Weg wird die Fernwärmeleitung in die vorhandene Leitung angebunden.
Die eingehenden Teilnahmeanträge werden in 2 Stufen überprüft. In einer ersten Stufe prüft die Vergabestelle diese formal und bezogen auf die Eignung des Bewerbers hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung (einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister), der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. In einer zweiten Stufe wird unter den Bewerbern eine Punktebewertung vorgenommen.
Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
Angaben zu den Referenzprojekten: Es können maximal 3 Referenzen vorgelegt werden.
Angaben zur Punkteverteilung: je wertbarer Referenz werden max. 9 Punkte vergeben.
Insgesamt werden somit maximal 27 Wertungspunkte vergeben.
Ausgeführte Referenzprojekte die zwischen Januar 2016 und Juli 2021 begonnen und fertiggestellt wurden, die mit dem zuvergebenden Auftrag hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar sind.
Angefragte Referenzprojekte:
1. Tiefbauarbeiten in vollverbauten Gräben bis zu einer Tiefe von 2,75m, mit verschiedenen Oberflächen (Asphalt, Beton, Vegetation), Pressung Stahlschutzrohre in verschiedenen Verfahren, die zwischen Januar 2016 und Juli 2021 begonnen und fertiggestellt wurden, die mit dem geforderten Leistungsumfang vergleichbar sind.
Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden die Bewerber, die die Eignungskriterien der ersten Stufe erfüllen und in der zweiten Stufe die höchsten Gesamtpunktzahlen erreicht haben.
Die Vergabestelle behält sich vor, die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber auszuwählen,welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers in Form einer Unternehmensdarstellung mit den Angaben: Name, Anschrift, Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mailadresse), Rechtsform, Unternehmensinhaber bzw. bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Niederlassungen.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
3. Nachweis über aktuelle Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Ein Bewerber kann sich der Fähigkeit von anderen Unternehmen oder Personen bedienen, ungeachtet der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen oder Personen bestehenden Verbindungen. Für den Fall der sog. Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO ist eine Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO des anderen Unternehmens / Personen(en) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem hat das andere Unternehmen / Person(en) die vorgenannten Erklärungen abzugeben. Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft alle vorgenannten Erklärungen abgeben müssen.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) bezogen auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei mindestens zweifacher Maximierung pro Jahr.
Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz, ist es zunächst ausreichend, wenn er mit dem Teilnahmeantrag Angaben zu seiner bestehenden Berufshaftpflichtversicherung macht und bestätigt, den Versicherungsschutz im Auftragsfallentsprechend aufzustocken.
3. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Sozialbeiträgen in dem Staat, in dem der Bewerber seinen Sitz hat.
4. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft.
5. Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
Ein Bewerber kann sich der Fähigkeit von anderen Unternehmen oder Personen bedienen, ungeachtet der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen oder Personen bestehenden Verbindungen. Für den Fall der sog. Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO ist eine Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO des anderen Unternehmens / Personen(en) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem hat das andere Unternehmen / Person(en) die vorgenannten Erklärungen abzugeben. Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft alle vorgenannten Erklärungen abgeben müssen. Eine Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklären, dass sie im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden und eine im verlangten Umfang deckende, objektbezogene Versicherung abschließen wird.
1. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 Kalenderjahren (2018-2020), jahresdurchschnittlich und aktuell beschäftigten Arbeitskräfte – Stand Juli 2021 – (aufgeschlüsselt in kaufmännische und gewerbliche/technische Mitarbeiter) pro Jahr.
2. Angaben über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags die zwischen Januar 2016 und Juli 2021 begonnen und fertiggestellt wurden mit Angaben:
— Name des Auftraggebers,
— Adresse des Auftraggebers,
— Ansprechpartner des Auftraggebers für diese Referenz,
— Telefonnummer des Ansprechpartners für diese Referenz,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung von-bis,
— Grabenbreiten,
— Trassenlänge (der oben genannten Grabenbreiten),
— Lage der Baustelle,
Unter Berücksichtigung der Einhaltung der sonstigen Teilnahmebedingungen sind die in Punkt 1. benannten Referenzangaben Wertungskriterium gemäß II.2.9) für die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Ein Bewerber kann sich der Fähigkeit von anderen Unternehmen oder Personen bedienen, ungeachtet der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen oder Personen bestehenden Verbindungen. Für den Fall der sog. Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO ist eine Verpflichtungserklärung gemäߧ 47 Abs. 1 SektVO des anderen Unternehmens / Personen(en) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem hat das andere Unternehmen / Person(en) die vorgenannten Erklärungen abzugeben. Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft alle vorgenannten Erklärungen abgeben müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtswirksam unterzeichnet ist und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Für den Teilnahmeantrag ist ausschließlich der Bewerberbogen nebst Anlagen zu verwenden.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben – Erklärungen und Nachweise bis zu einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
2. Ausländische Bewerber haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzt vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
3. Sämtliche Nachweise, Auszüge und Bescheinigungen müssen aktuell und gültig sein.
4. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache und eigenhändig unterschrieben direkt über die Vergabeplattform „subreport“ elektronisch einzureichen (https://www.subreport.de/E66943469).
5. Mit Einreichung der Bewerbung haben die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren (einschließlich eines etwaigen Nachprüfverfahrens) bis zur Zuschlagserteilung zu benennen und sich zu verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
6. Der Auftraggeber behält sich gem. § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
7. Fragen zum Teilnahmeantrag oder zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattformsubreport-ELVIS und so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung derTeilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Einreichung derTeilnahmeanträge zu beantworten. Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter https://www.subreport.de/E66943469 abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren. Fragen zur Kommunikationsabwicklung sind direkt an subreport zu richten (Telefonnummer [gelöscht]). Sonstige Fragen sind an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben zur Dokumentation des Vergabeverfahrens beim Auftraggebe rund werden nicht zurückgesandt.
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/