BLB NRW/NL Dortmund / Hochschule Bochum, Bauteil B WE1997 / Elektroplanung 010-21-00599 Referenznummer der Bekanntmachung: 010-21-00559
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW/NL Dortmund / Hochschule Bochum, Bauteil B WE1997 / Elektroplanung 010-21-00599
Teile des Bauteils B der Hochschule Bochum weisen erhebliche, sicherheitstechnische Mängel auf.
Es besteht Handlungsbedarf zur Beseitigung der wesentlichen Mängel an der Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgungsanlage der Alarmierungs- sowie elektrischer Anlage.
Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Hörsäle 1-8, Ziel ist die Instandsetzung der sicherheitsrelevanten Anlagen im Bereich der Versammlungsstätte.
Im Zuge dessen sollen die sanitären Anlagen saniert und um behindertengerechte WCs ergänzt, sowie die Oberböden der Hörsäle ausgetauscht und die Gestühle und akustisch wirksamen Holzverkleidungen der Wände der Säle saniert werden.
Geplant ist die Umsetzung in insgesamt 2 Bauabschnitten.
Hochschule Bochum
44801 Bochum
Teile des Bauteils B der Hochschule Bochum weisen erhebliche, sicherheitstechnische Mängel auf.
Es besteht Handlungsbedarf zur Beseitigung der wesentlichen Mängel an der Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgungsanlage der Alarmierungs- sowie elektrischer Anlage.
Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Hörsäle 1-8, Ziel ist die Instandsetzung der sicherheitsrelevanten Anlagen im Bereich der Versammlungsstätte.
Im Zuge dessen sollen die sanitären Anlagen saniert und um behindertengerechte WCs ergänzt, sowie die Oberböden der Hörsäle ausgetauscht und die Gestühle und akustisch wirksamen Holzverkleidungen der Wände der Säle saniert werden.
Geplant ist die Umsetzung in insgesamt 2 Bauabschnitten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
Oder Beratender Ingenieurin / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
— Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto im Mittel der letzten 5 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %,
— Anzahl der beschäftigten Ingenieure für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 5 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (Leistungszeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, (Angaben bitte lt. Rechnungsstellung).
Referenzen für die entsprechende Dienstleistung: insgesamt 60 %.
— Drei Referenzen für Planung Technische Ausrüstung ELT, davon mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone III, mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 440-470 über [Betrag gelöscht] EUR brutto, mindestens eine Referenz für Umbauten im Bestand,
— Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
Berufliche Befähigung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitungen:
Projektleitung: Mindestanforderungen des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung: 5 Jahre
Stellvertretende Projektleitung: Mindestanforderungen des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung: 3 Jahre
Bauleitung: Mindestanforderungen des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung: 5 Jahre
Stellvertretende Bauleitung: Mindestanforderungen des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung: 3 Jahre
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
Oder Beratender Ingenieurin / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerischhaftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Vertrag hat der Auftragnehmer eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und
Für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz NRW zu übersenden. Der unterschriebene/elektronisch eingereichte Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert bei Bedarf fehlende oder nicht vollständige Erklärungen oder Nachweise innerhalb des Teilnahmewettbewerbes und der Angebotsphase nach. Diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYBLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de