Stadt Drensteinfurt — Tragwerksplanung Gebäude KiTa Mondscheinweg Referenznummer der Bekanntmachung: 5398/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Drensteinfurt
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drensteinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Drensteinfurt — Tragwerksplanung Gebäude KiTa Mondscheinweg
Die Stadt Drensteinfurt plant und erschließt derzeit den 1. Bauabschnitt des neuen Baugebietes Mondscheinweg. Dadurch entsteht in Drensteinfurt ab 2023 der Bedarf für eine mind. dreigruppige KiTa. Die Anlage soll in Holzmodulbauweise zentral im Neubaugebiet Mondscheinweg, zwischen dem ersten und zweiten Bauabschnitt auf einer Gemeinbedarfsfläche errichtet werden. Diese Fläche wird derzeit als Agrarfläche bewirtschaftet. Das Grundstück für die Kita gehört der Stadt und hat eine Fläche von ca. 2 800 m2 wobei das Baufenster eine Fläche von 1 650 m2 aufweist. Der Standort liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 1.43 „Mondscheinweg“. Das Wohngebiet Mondscheinweg wird in Anlehnung an eine Klimaschutzsiedlung im Sinne der Energieagentur NRW und anhand eines eigenen städtischen Klimaschutzkonzeptes geplant und realisiert. Teil dieser Realisierung ist auch der Bau eines zentralen Nahwärmenetzes, dass das gesamte Baugebiet mit Heizenergie versorgen wird. Weiterhin zeichnet sich das Baugebiet sowohl baulich als auch in seiner späteren Nutzerstruktur durch eine hohe Vielseitigkeit aus. Zur ausreichenden Versorgung beabsichtig die Stadt Drensteinfurt den Bau einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen in zentraler Lage des Baugebietes. In Verbindung mit dem kurzen Zeitrahmen dieser Baumaßnahme wird eine Realisierung in Holzmodulbauweise als Bauform angestrebt. Gegenstand der Ausschreibung sind die Tragwerksplanungsleistungen für die Realisierung des Vorhabens.
Drensteinfurt
Das Baufenster für die zu planende KiTa ist aus den Vergabeunterlagen ersichtlich. Es ist eine 2-geschossige Bauausführung in Holzmodulbauweise vorgesehen mit der Option zur Aufnahme eines dritten Vollgeschosses. Da langfristig ein weiterer öffentlicher Baukörper ähnlicher Größe auf dem zur Verfügung stehenden Baugrundstück entstehen könnte, muss das Gebäude flächensparend auf der östlichen Hälfte des Grundstückes errichtet werden. Ein direkter baulicher Anschluss zu einem zukünftig entstehenden Gebäude sollte konzeptionell eingeplant werden. Das KiTa-Gebäude soll mittelfristig um eine weitere, fünfte Gruppe, erweitert werden können. Ziel der Planung ist es, dass das Mindestraumprogramm des LWL bzw. LVR umgesetzt wird. Zusätzlich benötigte Räume und Flächen sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Ein weiteres Ziel der Planung ist eine schnellstmögliche Umsetzung der wirtschaftlichsten Ausführungsart, weswegen eine Ausführung in Holzmodulbauweise vorgesehen ist. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Fachplanungsleistungen des HOAI-LeistungsbildesTragwerksplanung für den Neubau eines KiTa-Gebäudes. Beauftragt werden sollen zunächst die Leistungsphasen 1 und 4. Für die weiteren Leistungsphasen ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis einschließlich zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen ist eine weitere Beauftragungsstufe zu den Leistungsphasen 5 und 6.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte und gewünschte Fertigstellung der Bauausführung, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der LPhen 8 und 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Bauingenieur/in (siehe Abschn. III.2.1.).
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.8.2016) für die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung für den Neubau eines Gebäudes, bei dem mindestens eine Leistungsphase des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung bearbeitet und abgeschlossen wurde,das Objekt mindestens der Honorarzone III oder höher gem. § 52 HOAI entsprach und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 bis 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, der Berufsqualifikation Bautechniker/innen und der Berufsqualifikation Konstrukteure/innen, Bauzeichner/innen und technische Zeichner/innen, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 5 bereits dann als abgeschlossen gilt, wenn die Ausführungsplanung für sämtliche Gewerke erarbeitet ist und die vom Planer zu erstellenden Ausführungs-, Detail- und Konstruktionspläne vorliegen.
Mindestanforderungen an die Eignung sind feste Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Ingenieuren/-innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung und nicht unter 4,00 Mitarbeiter/innen mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, der Berufsqualifikation Bautechniker/innen und der Berufsqualifikation Konstrukteure/innen, Bauzeichner/innen und technische Zeichner/innen, sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Bauingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Bauingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRR5CB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland