Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware A365 Maverick D/B2 (Bonnea)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Z23 - 02210-6299/004
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmz.de/de/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware A365 Maverick D/B2 (Bonnea)
Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware A365 Maverick D/B2 (Bonnea).
Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware A365 Maverick D/B2 (Bonnea)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV (Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten) konnten die Aufträge als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur an die Fa. Bechtle vergeben werden. Dieses Alleinstellungsmerkmal wurde auch in einem Gutachten der Fa. PwC festgestellt und damit bestätigt. Die Alleinstellung ist darin begründet ist, dass die beauftragten Pflegeleistungen eine Bearbeitung des Quellcodes erforderlich macht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflegeleistungen für Standardsoftware
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit diesem EVB-IT-Softwarepflegevertrag wurde Pflegeleistungen für Standardsoftware vereinbart. Der Vertrag ist nicht befristet. Die anfänglich montatlich Pflegepauschale betrug [Betrag gelöscht] EUR. Es wurde eine Preisanpassung der monatlichen Pflegepauschale gem. EVB-IT (Standard) vereinbart.
Zusätzlich wurden „Sonstige Dienstleistungen“ vereinbart, die mit einer Vergütung nach Aufwand abgerechnet wurden und werden. Diese erfolgen im Rahmen des vorliegenden Alleinstellungsmerkmals.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen § 135 Abs. 1 GWB (Informationspflichten) kann nur festgestellt werden, wenn Sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Auftragsvergabe erfolgte am 2.8.2018 – damit sind mehr als sechs Monate nach Vertragsschluss verstrichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]