Generalplanung Neubau einer Kapazitätserhaltungslinie und Erneuerung der Rauchgasreinigungsanlagen in der MVA Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5502/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mva-hamm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Neubau einer Kapazitätserhaltungslinie und Erneuerung der Rauchgasreinigungsanlagen in der MVA Hamm
Die im Jahr 1985 in Betrieb genommene Müllverbrennungsanlage in Hamm besteht aus 4 Verbrennungslinien mit je 25 MW Feuerungswärmeleistung. Durch den Verbrennungsprozess wird die im Müll enthaltene Energie in den Kesseln in thermische Energie umgewandelt. Neben der Abgabe von elektrischem Strom in das öffentliche Netz wird die erzeugte Energie auch für die Abgabe von Fernwärme an die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Hamm genutzt. Die durch die Verbrennung entstehenden Rauchgase werden in einem kombinierten, quasitrockenen Rauchgasreinigungsverfahren auf die Grenzwerte der 17. BImSchV abgereinigt und über den Schornstein abgeleitet.
Die Rauchgasreinigungsanlagen der vier bestehenden Verbrennungslinien befinden sich altersbedingt in einem Zustand, der umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich macht. Zudem droht aufgrund mangelnder Flexibilität eine Nicht-Einhaltung verschärfter Emissionsgrenzwerte, die durch die bevorstehende Novellierung der 17. BImSchV abzusehen sind. Aus diesen Gründen ist eine Erneuerung der RGR-Anlagen erforderlich, die aufgrund der langen Realisierungszeiträume allerdings zu einer Einschränkung der Entsorgungs-verpflichtungen führen würde.
Unter Berücksichtigung des recht hohen Anlagenalters soll die MVA Hamm mit einem 4- aus 5-Linienbetrieb für zukünftige Herausforderungen gerüstet werden. Die Errichtung einer zusätzlichen Kapazitätserhaltungslinie (KEL) soll die Möglichkeit schaffen, längerfristige Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen durchführen zu können, ohne Kapazitätseinbußen in Kauf nehmen zu müssen. Dies gilt sowohl für die anstehende Erneuerung der Rauchgasreinigungsanlagen als auch für die zukünftig erforderlichen Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen an den alten Kessellinien. Der Betrieb der KEL soll einen Entsorgungsausfall von 17 000 t/Linie (insgesamt 68 000 t) kompensieren. Diese Menge entspricht dem durchschnittlichen Durchsatz einer Linie in einem Zeitraum von 2,5 Monaten. Notwendig ist eine zeitnahe Realisierung, so dass sich die KEL bereits vor Beginn der jeweiligen Erneuerungsmaßnahme in Betrieb befindet.
Zur Förderung der öffentlichen sowie politischen Akzeptanz sowie zur Einhaltung zukünftiger Grenzwerte ist die Installation eines SCR-Katalysators optional in Erwägung zu ziehen. Hiermit könnten die derzeit im öffentlichen Diskurs stehenden erhöhten Stickoxidwerte um bis zu 50 % im Vergleich zum SNCR-Verfahren reduziert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Novellierung der 17. BImSchV böte ein SCR-Katalysator eine bessere Entstickungsleistung sowie eine größere Flexibilität der Betriebsweise der Feuerung.
Um den Investitionsaufwand zu begrenzen, sollen möglichst viele bestehende, übergeordnete Anlagenbereiche und Systeme von der KEL mitgenutzt werden. Hierzu zählen neben Müllbunker, Wasserdampfkreislauf und Schornstein auch kleinere Nebenanlagen wie beispielsweise das Druckluft- und Heizölsystem.
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind die Generalplanungsleistungen für die zuvor beschriebene Maßnahme (Näheres zum Umfang der Generalplanung siehe Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung).
Hamm
Gegenstand der Beschaffung sind sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die der Auftragnehmer als Generalplaner zu erbringen hat. Nur solche Planungs- und Überwachungsleistungen, die nach den Vergabeunterlagen ausdrücklich von der Beauftragung ausgenommen sind (insb. Aufgaben und Leistungen als SiGeKo gem. BaustellV, Prüfstatik, Vermessung, Erstellung von Gutachten zu Geotechnik und Bestandsuntersuchung), hat der Auftragnehmer nicht zu erbringen.
Die Generalplanerleistungen umfassen insbesondere die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (sämtliche Anlagengruppen), Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik (Schallschutz), Geotechnischer Bericht (ohne Labor- und Felduntersuchungen) und Brandschutz.
Darüber hinaus werden dem Auftragnehmer weitere Leistungen übertragen, insbesondere die Teilnahme an Veranstaltungen zur freiwilligen oder notwendigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (in Form einer Vollkostenrechnungen), des Explosionsschutzdokuments, erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen sowie Dienst- und Betriebsanweisungen, die Fortschreibung des vorhandenen Ausgangszustandsberichts, die Koordination und Begleitung der Erstinbetriebnahme nach Betriebssicherheitsverordnung (einschließlich Dokumentation), das Zusammenführen aller von den ausführenden Firmen erstellten Dokumentationen zu einer. Gesamtdokumentation sowie die Prüfung der Revisionsunterlagen „as built“
Der Auftragnehmer kann und soll mit seinen Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 und 2 an die im Zuge der Machbarkeitsstudie bereits erarbeiteten Unterlagen anknüpfen. Er bleibt aber alleinverantwortlich für eine mängelfreie und vollständige Grundlagenermittlung und Vorplanung.
Der Auftraggeber beauftragt die Leistungsphasen stufenweise. Es wurden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen kann der Auftraggeber aufgrund einer vertraglichen Option zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRR5WY.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland