Rahmenvereinbarung Beraterleistungen Organisation & IT Governance – Los 2 – Projektmanagementmethodik Referenznummer der Bekanntmachung: 324-101-79520-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beraterleistungen Organisation & IT Governance – Los 2 – Projektmanagementmethodik
Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen Organisation & IT Governance – Los 2: Projektmanagementmethodik.
NRW.BANK AöR
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
NRW.BANK AöR
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Auftragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungsdienstleistungen zur Unterstützung der Projektarbeit der Abteilung Organisation und IT Governance der NRW.BANK.
Hierbei geht es im Wesentlichen um Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bankorganisation. Die Bandbreite der einzelnen Projektthemen variiert und erstreckt sich u. a. auf die Bereiche der Organisation und Reorganisation, der Bankenaufsicht, der Digitalisierung und des Prozessmanagements. Die erforderlichen externen Unterstützungsleistungen der Projektarbeit umfassen beispielsweise die Durchführung relevanter Analysen, die Entwicklung von Konzepten und Lösungsvorschlägen oder die Erstellung von Dokumentationen für Schulungen oder IT-Umsetzungen.
Die Rahmenvereinbarung besteht aus 5 Losen, die aus technischen Gründen jeweils gesondert im elektronischen Vergabeportal veröffentlicht werden. Jedes Los ist mit bis zu 6 Unternehmen besetzt. Jedes Unternehmen darf jeweils bis zu 3 Berater anbieten. Die Vergabe der Einzelaufträge innerhalb der Lose (Dienstleistungen) erfolgt im Rahmen von Miniwettbewerben.
Die Rahmenvereinbarung verleiht keine Exklusivität und begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmegrenze wird nicht zugesagt. Die Höchstabnahmegrenze liegt für jedes Los jeweils bei einem Nettohonorarvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wehrheim
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgte an die sechs benannten Unternehmen. die jeweils Partei der Rahmenvereinbarung im Los 2 sind. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung im Los 2 beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Miniwettbewerb. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die mit einem Nettohonorarvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR festgesetzte Höchstabnahmegrenze gilt übergreifend für sämtliche in diesem Los bezuschlagten Unternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DB8M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein Bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen beteiligten benennen.