Rahmenvereinbarung Mehrgasmessgerät und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.10 - 0571/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Mehrgasmessgerät und Zubehör
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gasmess- und -warngeräten, Teststationen und Zubehör.
Verschiedene Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu
— 144 Mehrgasmessgeräte für das gleichzeitige Messen von 6 unterschiedlichen Gasarten,
— 144 externe Pumpen und Schläuche zur Erweiterung der Mehrgasmessgeräte für die saugende Probenahme,
— 144 Transportkoffer für die Mehrgasmessgeräte, die externen Pumpen und deren Zubehör,
— 23 Teststationen für 6 Prüfsubstanzen gleichzeitig, geeignet um bis zu 2 Gasmesswarngeräte gleichzeitig prüfen zu können, einschließlich Prüfsubstanzen und Zubehör,
— 23 Stück Software für Management der Einsatzbereitschaftsüberwachung der Mehrgasmess- und -warngeräte sowie deren Service-Intervall-Überwachung und Prüfdokumentation, Lizenz für den lokalen nicht vernetzten Betrieb mit einer Teststation an einem PC,
— 10 Schulungen für Prüf- und Wartungspersonal mit Gruppenstärke von bis zu 8 Personen,
— 10 Schulungen für Benutzer mit Gruppenstäre von bis zu 10 Personen,
Die vorgenannten Mengen sind jeweils die Höchstmenge.
Option zur einmaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate
Siehe II.2.7
Zur Überprüfung der angebotenen Leistungen ist ein verifizierender Test vorgesehen. Hierfür muss ein entsprechendes Testmuster kostenfrei geliefert und ca. 3 Wochen überlassen werden, Details siehe Dokument „02 – Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen“ (vgl. VI.3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Mehrgasmessgeräten und passenden Testsystemen) für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Die Referenzleistung muss die Lieferung und betriebsbereite Übergabe von Mehrgasmessgeräten, welche gleichzeitig mit min. 5 Sensoren für die Gasarten „explosive Gase“ (z. B. Methan, Propan, Ethylen), „Kohlendioxyd“, „Kohlenmonoxyd“, „Schwefelwasserstoff“, „Phosphorwasserstoff (Phosphan)“ und „Sauerstoff“ bestückt werden können, sowie von Teststationen für das Überprüfen der Mehrgasmessgeräte mit mehreren Prüfgasen (Prüfsubstanzen) gleichzeitig belegen. Die Referenzleistungen können Gegenstand eines gemeinsamen Vertrages oder mehrerer Verträge sein (die Referenzleistung kann mit mehreren Einzelleistungen nachgewiesen werden, z. B. Vertrag 1 „Lieferung solcher Mehrgasmessgeräte“ und Vertrag 2 „Lieferung von Teststationen für Mehrgasmessgeräte“),
— Jeder Leistungsteil (Mehrgasmessgeräte und Teststationen) muss in mindestens 2 Referenzen enthalten sein (2 Referenzen für den Leistungsteil „Lieferung von Mehrgasmessgeräten“ und 2 Referenzen für den Leistungsteil „Lieferung und Installation von Teststationen mit Prüfsubstanzen für Mehrgasmessgeräte“.
— Für die Referenzen ist die bereitgestellte Vorlage „15“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR).
Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Ablauf des Vergabeverfahrens und die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen und Informationen sind abschließend im mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Dokument „02 – Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen“ dargestellt.
Der in II.1.4 verwendete Begriff „Gasmess- und -warngeräten“, ließ sich aufgrund einer technischen Einschränkung nicht auf den ansonsten verwendten Begriff „Mehrgasmessgerät“ korrigieren. Er ist gleichbedeutend mit dem Begriff „Mehrgasmessgerät“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.