Baubegleitende Begutachtung von Feinsandstein (Abbaugebiet: Indien) in Lüdenscheid Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-114
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baubegleitende Begutachtung von Feinsandstein (Abbaugebiet: Indien) in Lüdenscheid
Baubegleitende Begutachtung von Feinsandstein Sublitharenit bis Quarzarenit, Abbaugebiet: Indien im Rahmen des IHK-Altstadt (Integriertes Handlungskonzept Altstadt) in Lüdenscheid.
Stadt Lüdenscheid
58507 Lüdenscheid
Im Rahmen des IHK-Altstadt (Integriertes Handlungskonzept Altstadt) wurde der Planerwettbewerb „Neugestaltung der öffentlichen Räume — Altstadt Lüdenscheid“ durchgeführt. Durch dieses Projekt sollen mit Fördermitteln die öffentlichen Räume der Altstadt in Lüdenscheid städtebaulich aufgewertet und barriereärmer gestaltet werden.
Für Teilbereiche der Altstadt muss neues Pflaster dazu gekauft werden. Dieses Pflaster soll sich weitestgehend in Farbe und Format an das Bestandspflaster anpassen und die Nutzungskriterien erfüllen.
Das Steingutachten soll entsprechende Parameter der Qualität und Nutzung über verschiedene Prüfungen analysieren und dokumentieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erforderliche Nachweise zur Eignung, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
— ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung VGV gem. beiliegendem Formblatt,
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, Formular 521.
Folgender Nachweis wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert. Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (eine Kopie reicht aus):
— Nachweis der Handwerksrolle, sofern einschlägig,
— Nachweis der Handelskammer (IHK),
— bei Mitgliedsstaaten — Nachweis IHK oder Bescheinigung nach Richtlinie 2014/24/EU.
Erforderliche Nachweise zur Eignung, die mit dem Angebot vorzulegen sind, falls einschlägig:
— Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531,
— Erklärung Bieter Unterauftrag / Eignungsleihe, Formular 532 und zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter, Formular 533. Die Nachunternehmer haben die gleichen Nachweise wie der Bewerber / Bieter auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen.
Folgender Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert. Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (eine Kopie reicht aus): Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben:
— 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren der Begutachtung des Feinsandsteins (Sublitharenit bis Quarzarenit), z. B. anhand von Prüfberichten,
— Nachweis der Erfahrung mit dem Material Feinsandstein Sublitharenit (Quarzarenit),
— Nachweis der Kenntnis über die Herkunft / Abbaugebiet / Steinbruch:
Indien, Abbaugebiet Rajasthan und Madhya Pradesh
— Personelle und technische Mittel / Fachkräfte sowie Erfahrungen: Angaben über Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen im Auftragsfall tatsächlich erbringen sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD9QP6.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
Jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de