Fäkalienabfuhr/Grubenentleerung Schloss-Stadt Hückeswagen 2022-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: FBIII-2021-028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hückeswagen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hueckeswagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fäkalienabfuhr/Grubenentleerung Schloss-Stadt Hückeswagen 2022-2026
Beräumung von Grubensystemen im Gebiet der Schloss-Stadt Hückeswagen (vollbiologische Kläranlagen, Mehrkammerabsetz- und Ausfaulanlagen, abflusslosen Sammelgruben etc.) durch Saug- und Spültechnik und Transport der Rückstände (ca. 2 200 m3/Jahr) zur Fäkalienannahmestation in der Kläranlage Hückeswagen, Corneliusweg (Betreiber Wupperverband). Zum Leistungsumfang gehören weiterhin die Annahme des Leistungsabrufes durch die Grundstückseigentümer, die Planung der Touren und die Datenerfassung/-übergabe.
Der Anlagenbestand umfasst derzeit:
— 243 vollbiologische KKA,
— 36 KKA ohne Abwasserbelüftung,
— 31 abflusslose Gruben.
Schloss-Stadt Hückeswagen
Auf'm Schloß 1
42499 Hückeswagen
Stadtgebiet mit Außenbereichen
Beräumung von Grubensystemen im Gebiet der Schloss-Stadt Hückeswagen (vollbiologische Kläranlagen, Mehrkammerabsetz- und Ausfaulanlagen, abflusslosen Sammelgruben etc.) durch Saug- und Spültechnik und Transport der Rückstände (ca. 2 200 m3/Jahr) zur Fäkalienannahmestation in der Kläranlage Hückeswagen, Corneliusweg (Betreiber Wupperverband). Zum Leistungsumfang gehören weiterhin die Annahme des Leistungsabrufes durch die Grundstückseigentümer, die Planung der Touren und die Datenerfassung/-übergabe.
Der Anlagenbestand umfasst derzeit:
— 243 vollbiologische KKA,
— 36 KKA ohne Abwasserbelüftung,
— 31 abflusslose Gruben.
Es ist beabsichtigt, einen Entsorgungungsvertrag (Dienstleistungsvertrag) mit einer Laufzeit von 5 Jahren auf Basis der in der Ausschreibung enthaltenen Vorgaben zu schließen, mit der Option der Verlängerung um ein Jahr bei gleichen Konditionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Millionen EUR pro Schadensfall für Sach- und Personenschäden
Präqualifikation.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken zum Beispiel www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, sollen dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben.
Sofern die geforderten Nachweise und Eigenerklärungen nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind die nicht enthaltenen Nachweise und Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen.
1. Zertifikat nach § 56 KrWG Entsorgungsfachbetrieb (AVV 200304 Fäkalschlamm)
Nachweis zur Sachkunde zur Schlammentnahme aus Kleinkläranlagen für mind. 2 Mitarbeiter.
2. Präqualifikation:
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken zum Beispiel www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, sollen dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben.
Sofern die geforderten Nachweise und Eigenerklärungen nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind die nicht enthaltenen Nachweise und Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen.
3. Einsatz von Unterauftragnehmern:
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft haben bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, anzugeben.
Vor Zuschlagserteilung sind der Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer im Falle der Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Eine Benennung der einzusetzenden Unterauftragnehmer und die Beibringung der für diese erforderlichen Nachweise nach Zuschlagserteilung ist nicht möglich und führt als fehlende Unterlage zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bieter, dem der Auftrag erteilt wird, sowie sein/e Unterauftragnehmer haften gesamtschuldnerisch.
2. Bildung einer Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in Form einer entsprechenden Erklärung nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft eine Patronatserklärung zu verlangen.
3. Eignungsleihe:
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), muss er in diesem Fall der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Erklärung abgibt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Erklärung dargestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle
Bei Liefer- und Dienstleistungen sind keine Teilnehmer zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verlängerung des Auftrages um 1 Jahr bei gleichen Konditionen möglich (s. Leistungsbeschreibung und Mustervertrag)
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY5YYE6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse: https://www.obk.de/cms200/kreis/aemter/amt01/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse: https://www.obk.de/cms200/kreis/aemter/amt01/
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html