Objektplanung Umgestaltung Westentor Referenznummer der Bekanntmachung: 5319/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Umgestaltung Westentor
Die Stadt Hamm beabsichtigt im Rahmen der Innenstadtentwicklung eine Neugestaltung des Westentors. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Perspektive Innenstadt 2030“.
Das Westentor liegt an der Schnittstelle zwischen der Fußgängerzone (Weststraße) und der Bahnhofstraße als Drehscheibe der unterschiedlichen Verkehrsarten. Als stark frequentierter zentraler Knoten des Linienbusverkehrs muss der Raum Verkehrsflächen und Flächen für die Wartebereiche haben, aber gleichzeitig auch den Radverkehr und Fußgängerverkehr sicher führen. Dabei sollen ein attraktiver Straßenraum und innerstädtischer Platzbereich entstehen. Eine hohe Aufenthaltsqualität soll verknüpft werden mit einem hohen künstlerischen Anspruch zum Kreativquartier im angrenzenden Martin-Luther Viertel.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für die Verkehrsanlagen (Leistungsbild Verkehrsanlagen) und die Wartebereiche (Leistungsbild Gebäude).
Es ist eine Mehrfachbeauftragung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vorgesehen. Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros haben bereits im Zuge der anschließenden Angebots- und Verhandlungsphase die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) zu bearbeiten. Hierbei wird auf Grundlage der HOAI-Basissätze eine Vergütung von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. MwSt.) gewährt. Die Qualität des eingereichten Planungskonzepts wird durch eine Jury bewertet und als ein wesentliches Zuschlagskriterium berücksichtigt (Näheres siehe Vergabeunterlage A02 Bewerbungsbedingungen, abrufbar unter der in Abschnitt I.3 verlinkten Internetadresse).
Der beauftragte Planer hat auf der Grundlage seiner im Verhandlungsverfahren erarbeiteten Vorplanung die weiteren Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 zu bearbeiteten.
Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065 Hamm
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Gebäude (Wartebereiche) für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben „Umgestaltung Westentor“.
Die Leistungsphasen 1 und 2 sind Gegenstand einer Mehrfachbeauftragung im Rahmen des Vergabeverfahrens (siehe Abschnitt II.1.4). Die Beauftragung im Anschluss des Vergabeverfahrens umfasst die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (einschließlich der örtlichen Bauüberwachung als besonderer Leistung) sowie die Leistungsphasen 3 bis 9 zum Leistungsbild Gebäude, wobei die Leistungsphase 4 hier nur optional für den Fall beauftragt wird, dass die Planung der Wartebereiche zur Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung führt. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Die Zeitplanung wird maßgeblich vom Förderzeitraum und den weiteren förderrechtlichen Vorgaben abhängen, so dass sich der angegebene Zeitrahmen für das Leistungsende noch verschieben kann.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 8 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 30 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war die Neuplanung bzw. grundlegende Neugestaltung einer innerstädtischen Straßenverkehrsanlage mit separater Radwegeführung.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Die Verkehrsanlagen entsprachen mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Verkehrsanlagen (ohne Nebenkosten) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt.
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.8.2013 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.8.2013.
1.2. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war auch ein Knotenpunkt mehrerer Bus- oder Straßenbahnlinien (Gewicht 10 %);
1.3. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Leistung waren auch Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude (mind. entsprechend Honorarzone II) für die architektonische Gestaltung von Wartebereichen, Verkaufsständen o.ä. (Gewicht 5 %);
1.4. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: die Verkehrsanlage entsprach der Honorarzone IV oder V gemäß HOAI 2013/2021 (Gewicht 5 %);
1.5. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20 %);
1.6. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhe des Baukostenvolumens netto ohne MwSt. und Nebenkosten (Gewicht 5 %);
1.7. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: das Vorhaben wurde aus staatlichen oder aus EU-Mitteln öffentlich gefördert (Gewicht 5 %);
1.8. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %);
2.2. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Qualifikation als Architekt/in (Gewicht 3 %);
2.3. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung, Architektur, Stadtplanung oder in einer vergleichbaren Fachrichtung oder mit einem sonstigen baufachlichen Abschluss (Techniker, Zeichner o.ä.) (Gewicht 3 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Im Anschluss an die bereits im Rahmen des Vergabeverfahren als Mehrfachbeauftragung übertragenen Leistungsphasen 1 und 2 werden zunächst nur die Leistungen zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Die Leistungsphase 4 wird optional nur für die Wartebereiche (Leistungsbild Gebäude) und nur dann übertragen, wenn die Planung der Wartebereiche zur Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung führt. Vorgesehen sind im Übrigen folgende weitere Beauftragungsstufen: Leistungsphase 5; Leistungsphasen 6 und 7; Leistungsphase 8; Leistungsphase 9 (nur Leistungsbild Gebäude).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 (nur Leistungsbild Gebäude) sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Der angegebene Auftragswert versteht sich ohne die bereits im Vergabeverfahren gezahlte Vergütung für die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 8 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war die Neuplanung bzw. grundlegende Neugestaltung einer innerstädtischen Straßenverkehrsanlage mit separater Radwegeführung.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Die Verkehrsanlagen entsprachen mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Verkehrsanlagen (ohne Nebenkosten) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt.
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.8.2013 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.8.2013.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrsanlagenplanung (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell), aufgeschlüsselt nach:
2.1. MA mit Qualifikation als Ingenieur/in (Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder vergleichbare Fachrichtung);
2.2. sonstige MA mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
2.3. MA mit sonstigem baufachlichen Berufsabschluss (z. B. Techniker, Zeichner o.ä.).
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Architektur/Stadtplanung (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell), aufgeschlüsselt nach:
3.1. MA mit Qualifikation als Architekt/in;
3.2. sonstige MA mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Stadtplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.3. MA mit sonstigem baufachlichen Berufsabschluss (z. B. Techniker, Zeichner o.ä.).
Durch die zu Ziffer 1 angegebenen Referenzen, die den dort definierten Voraussetzungen Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entsprechen, müssen zumindest in Summe die (bearbeiteten und abgeschlossenen) Leistungsphasen 2 bis 8 abgedeckt werden, sonst gilt der Bewerber als nicht geeignet und wird vom Verfahren ausgeschlossen. Außerdem muss zusätzlich mindestens eine zu Ziffer 1 angegebene Referenz, die den dort definierten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entspricht, die besondere Leistung „örtliche Bauüberwachung“ bei abgeschlossener Leistungsphase 8 (Baufertigstellung) für das Leistungsbild Verkehrsanlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber ebenfalls als nicht geeignet.
Außerdem gelten folgende Mindestanforderungen an die personelle Leistungsfähigkeit:
Zu Ziffer 2.1 darf die Anzahl fester Mitarbeiter/innen, die berechtigt sind, in Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden, umgerechnet in Vollzeitstellen sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018-2020 als auch aktuell nicht unter 2,0 liegen.
Zu Ziffer 3.1 darf die Anzahl fester Mitarbeiter/innen, die berechtigt sind, in Deutschland als Architekt/in tätig zu werden, umgerechnet in Vollzeitstellen sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018-2020 als auch aktuell nicht unter 1,0 liegen.
Außerdem darf die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung, Architektur, Stadtplanung oder in einer vergleichbaren Fachrichtung (Summe der Ziffern 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2) umgerechnet in Vollzeitstellen sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018-2020 als auch aktuell nicht unter 4,0 liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRR57B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland