WBV — Beförsterungsdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
WBV — Beförsterungsdienstleistungen
Die WBV Wittgenstein w. V. ist eine Forstbetriebsgemeinschaft im Sinne des Bundeswaldgesetztes. Zu Ihren Mitgliedern zählen Privatwaldbesitzer, Kirchengemeinden, Kommunen und Waldgenossenschaften (Gesamtfläche 7 964 ha; 1 257 Mitglieder).
Im Auftrag ihrer Mitgliedsbetriebe ist der Forstwirtschaftliche Zusammenschluss WBV Wittgenstein w. V. für die Forstdienstleistungen auf den Mitgliedsflächen zuständig. Der Zusammenschluss vergibt die Aufgaben entsprechend den Anforderungen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen“.
Der Auftragnehmer gewährleistet eine zeitnahe und individuelle Betreuung der Mitglieder.
Verbandsgebiet der WBV Wittgenstein w. V. mit Hauptsitz in Bad Berleburg
Die WBV Wittgenstein ist eine Forstbetriebsgemeinschaft im Sinne des Bundeswaldgesetztes. Zu Ihren Mitgliedern zählen Privatwaldbesitzer, Kirchengemeinden, Kommunen und Waldgenossenschaften (Gesamtfläche 7 964 ha; 1 257 Mitglieder).
Im Auftrag ihrer Mitgliedsbetriebe ist der Forstwirtschaftliche Zusammenschluss WBV Wittgenstein w. V. für die Forstdienstleistungen auf den Mitgliedsflächen zuständig. Der Zusammenschluss vergibt die Aufgaben entsprechend den Anforderungen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen“.
Der Auftragnehmer gewährleistet eine zeitnahe und individuelle Betreuung der Mitglieder.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Ordnungsgemäße Eintragung des Unternehmens in ein Register des Herkunftsstaates als Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Aktueller Auszug (Ausdruck / Kopie) aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt der Submission bis max. 12 Monate alt) oder bei Kleingewerbetreibenden einen geeigneten Nachweis der Gewerbeanmeldung. Betriebe, die der Landeshaushaltsordnung (LHO) unterliegen, sind zulässig. Das Auszugsdatum muss erkennbar sein.
Angaben zu Gesamtumsatz 2017-2019; Angaben zum Umsatz der besonderen Leistungen gemäß der Ausschreibungsunterlagen für die Jahre 2017-2019 14. Kein Vorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Formblatt 513 Land NRW 15. Kein Vorliegen von Korruptionsdelikten zu Lasten des Bieters. Erklärung „Korruption“.
Anlage 2 zu Nr. 3.2 des RdErl. d. Innenministeriums zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption gemäß, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien, v. 26.4.2005 - IR 12.2.6 - in der öffentlichen Verwaltung. Eigenerklärung 16. Kein Vorliegen von Ausschlussgründen zu Lasten des Bieters.
Abgabe einer Eigenerklärung gemäß Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“
2. Ausreichende Erfahrungen mit der erfolgreichen Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen.
Referenzen: Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 1 Projekt in vergleichbar strukturierten Waldbesitzervereinigungen / Forstbetriebsgemeinschaften zu Beförsterungsleistungen. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn diese maximal ± 33 % Abweichung von Werten der WBV bezüglich der nachfolgenden Kriterien hat:
Größe der zu betreuenden Waldfläche, davon 1 596 ha Körperschaftswald (20,0 %) 5 579 ha Privatwald (70,1 %) 789 ha Waldgenossenschaften (9,9 %) Anzahl zu betreuender Kleinwaldbesitzer Hiebssatz je ha und Jahr Daten WBV:
7 964 ha 1.119 Kleinwaldbesitzer (bis 10 ha; = 89,0 %) Ø 4,5 ha je Privatwaldbesitzer Ø 6,3 ha je Waldbesitzer 6,3 Efm o. R. Hiebssatz je ha und Jahr 46 762 Efm o. R. gesamt 3. Einsatz von Personal mit sehr guten bis annähernd muttersprachlichen Deutschkenntnissen einschließlich Fachvokabular Deutsch als Muttersprache, alternativ: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens des Niveaus C 1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) oder höher Aufgrund des überwiegenden Anteils von Privatwaldbesitzern, die ausschließlichin deutscher Sprache kommunizieren können, sind spätestens zum Leistungsbeginn die Sprachkenntnisse des einzusetzenden Personals nachzuweisen, mindestens jedoch für 4 Personen / Mitarbeiter. Zur Angebotsabgabe ist die Angabe über die Anzahl der vorhandenen bzw. zur Einstellung vorgesehenen Mitarbeiter mit entsprechenden Sprachkenntnissen ausreichend. Spätestens 4 Wochen vor Leistungsbeginn sind – bei neuen oder noch einzustellenden Mitarbeitern – schriftliche Erklärungen der einzustellenden Mitarbeiter vorzulegen, die eine Aufnahme der Tätigkeit zum Leistungsbeginn beinhalten. Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind auch zu diesem Zeitpunkt nachzuweisen.
4. Erfahrung in der Forstplanung Nachweis über mindestens ein abgeschlossenes Forstplanungsprojekt je einzusetzenden Mitarbeiter, z. B. durch entsprechende Bescheinigung des betreffenden Auftraggebers.
Bei noch einzustellendem Personal gilt die Nachweispflicht gestaffelt, analog zu Punkt 3.
Kontaktdaten der Referenzgeberorganisation (Amt, Dienststelle, Kommune o. ä.) sind anzugeben.
5. Erfahrung in der Bewirtschaftung von Privatwald, Kommunalwald und Wäldern von Waldgenossenschaften mit vergleichbarer Baumartenzusammensetzung wie im WBV-Gebiet Nachweis über die Betreuung aller genannten Waldbesitzarten über jeweils mindestens drei Jahre durch entsprechende Referenzprojekte. Anzugeben sind die jeweils betreuten Waldflächen, deren Zuordnung zu Privat-, Kommunal- bzw. Waldgenossenschaftswald sowie die Dauer der Betreuung (von – bis, jeweils Monat /Jahr).
6. Fachkenntnissezur naturnahen Waldwirtschaft Qualifikationsnachweise vorhandener Mitarbeiter, aus denen eindeutig das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse hervorgeht.
Dies können Zeugnisse, Studienabschlüsse, Fortbildungszertifikate oder gleichwertige Nachweise umfassen. Für mindestens zwei aktuelle Mitarbeiter des Bieters müssen entsprechende Kenntnisse bereits zur Angebotseinreichung nachweisbar sein. Bei darüber hinaus noch einzustellendem Personal gilt die Nachweispflicht gestaffelt, analog zu Punkt 3.
7. Fachkenntnisse vor- und nachgelagerter Holzverkauf.Qualifikationsnachweise von mindestens zwei vorhandenen Mitarbeitern. Aus den Nachweisen muss eindeutig das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse hervorgehen (Benennung der Eigentümer[gemeinschaft(en)], Vermarktungsmenge pro Jahr; Dauer der Aufgabenwahrnehmung [von – bis; Monat /Jahr]).
Alternativ können Referenzprojekte benannt werden, aus denen die Wahrnehmung der geforderten Aufgaben eindeutig hervorgeht. Für mindestens 2 aktuelle Mitarbeiter des Bieters müssen entsprechende Kenntnisse bereits zur Angebotseinreichung nachweisbar sein. Bei darüber hinaus noch einzustellendem Personal gilt die Nachweispflicht gestaffelt, analog zu Punkt 3.
In Summe müssen mindestens vier Forstwissenschaftler / Förster (Univ./ Master) bzw. Forstingenieure / Förster (FH / Bachelor) zur Verfügung gestellt werden, davon muss mindestens einmal die Qualifikation als „Forstwissenschaftler / Förster (Univ. / Master)“ gegeben sein.
8. Der Bieter muss personell und technisch hinreichende Kapazitäten zur Aufgabenwahrnehmung bereitstellen können.
Technisch muss der Bieter im Umgang mit MS-Office-Produkten sowie forstlichen Geoinformationssystemen vertraut sein und über erforderliche Hardware verfügen (Outdoor-PC, Standardmessgeräte [Spiegelrelaskope, Metalldetektoren]). Nachweis, dass hinreichend qualifiziertes und erfahrenes Personal vorhanden ist bzw. bis zum Leistungsbeginn akquiriert werden wird, um die erforderlichen Aufgaben im Gebiet der WBV qualifiziert wahrnehmen zu können. Darüber hinaus muss der Bieter bis zur Zuschlagserteilung sein technisches Equipment darlegen. Nachweise gemäß Punkte 2. bis 8. sowie Eigenerklärung zum vorhandenen technischen Equipment.
9. Anforderungen an die technische Ausstattung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer besitzt eine in Umfang und Qualität geeignete Ausstattung, die ihm die Erbringung der Dienstleistungen ermöglicht. Dies sind u. a.:
EDV-Hardware (Stand der Technik): PC oder Laptop / Outdoor Laptop / Outdoor-Tablet WBV-Schnittstellentaugliche EDV-Software (Stand der Technik): Microsoft Office / Open Office / E-Mail Client / bei Bedarf: GIS-Software für Kartenerstellung; Forstspezialsoftware Instrumente und Geräte, die für eine zeitgemäße Beförsterung einschließlich schneller / guter Erreichbarkeit notwendig sind.
Standardmessgeräte (Spielgelrelaskope, Metalldetektoren, Höhenmessgeräte, Kluppen, Maßbänder) Sonstige Arbeitsmittel / Werkzeuge, wie Sprühfarbe, Nummerierhammer und Nummerierungsplättchen Nachweis, dass der Bieter über die erforderliche technische Ausrüstung zur Aufgabenwahrnehmung in hinreichendem Umfang verfügt.
Eigenerklärung des Bieters über welche technische Ausstattung (Hard- und Software; Messgeräte; (Spezial-)Werkzeuge; Fahrzeuge) er in welchem Umfang verfügt bzw. deren Verfügbarkeit er spätestens vier Wochen vor Leistungsbeginn gewährleisten wird. Die Darlegung der verfügbaren technischen Ausstattung erfolgt tabellarisch unter Angabe von Art des Geräts / Messmittels / Werkzeugs etc.
Ggf. Angabe des Fabrikats Anzahl der verfügbaren Einheiten / Lizenzen (Software) 10. Fachkenntnisse Wegebau, insbesondere Planung zur (Um-)Gestaltung von Wegen und zur Erstellung von Förderanträgen.
Benennung von Referenzprojekten / -kommunen, öffentliche Auftraggeber und / oder Waldgenossenschaften, für die der AN tätig war. Eigenerklärung; besitzartübergreifend führt die WBV im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch größere Wegebauprojekte durch.
11. Erfahrung in der forstwirtschaftlichen Auftragsabwicklung mit Kommunen / öffentlichen Auftraggebern sowie im Unternehmereinsatz.
Benennung von Referenzprojekten / -kommunen, öffentliche Auftraggeber und / oder Waldgenossenschaften, für die der AN tätig war.
Eigenerklärung. Da zu den Mitgliedern Waldgenossenschaften und Kommunen gehören, ist Erfahrung in der Betreuung dieser besonderen Art des Waldbesitzes zwingende Voraussetzung.
12. Erfahrungen zu Neuanpflanzungen, Durchführung von Neuanpflanzungen und Kulturpflege und zur Erstellung von Förderanträgen zu Kulturmaßnahmen.
Benennung von Referenzprojekten / -kommunen, öffentliche Auftraggeber und / oder Waldgenossenschaften, für die der AN tätig war.
Eigenerklärung. Da die WBV durch die Trocknisschäden und die Borkenkäferkalamität stark in Mitleidenschaft gezogen wurde bzw. aktuell noch wird, liegt ein großer Arbeitsschwerpunkt in den nächsten Jahren in der Beratung unserer Mitglieder zu Neuanpflanzungen, Durchführung von Neuanpflanzungen und Kulturpflege.
13. Erfahrung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.
Referenzen; Verfasste Pressemitteilungen, Infobroschüren; Zeitungsberichte zu einschlägigen Leistungen. Eigenerklärung; Kopien.
In Summe müssen mindestens vier Forstwissenschaftler / Förster (Univ. / Master) bzw. Forstingenieure / Förster (FH / Bachelor) zur Verfügung gestellt werden, davon muss mindestens einmal die Qualifikation als „Forstwissenschaftler / Förster (Univ. / Master)“ gegeben sein.
Einsatz von Personal mit sehr guten bis annähernd muttersprachlichen Deutschkenntnissen einschließlich Fachvokabular Deutsch als Muttersprache, alternativ: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens des Niveaus C 1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) oder höher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]