Schülerbeförderung der Stadt Erkelenz Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2021/25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkelenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung der Stadt Erkelenz
Die Stadt Erkelenz schreibt den Schülertransport zwischen Wohnung und Schule für 6 Schulen im Stadtgebiet Erkelenz aus.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Schüler- und Fahrtenzahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2020/2021 (Stand März 2021) und können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ständig ändern.
Stadt Erkelenz
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Der Auftrag erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Erkelenz.
Derzeit (Stand März 2021) werden 50 Schülerinnen und Schüler zu den Schulen im Stadtgebiet Erkelenz transportiert.
Für das erste Vertragslaufjahr (1.8.2021 bis 31.7.2022) werden ca. 188 Schultage in 39 Schulwochen zugrunde gelegt.
Verschiedene Zusatzfahrten z. B. Fahrten zum Schwimmbad etc. kommen im Laufe der Vertragslaufzeit dazu, sind aber nicht Bestandteil der Preisabfrage.
Zusätzlich kommen Fahrten von Kindern dazu, die die OGS-Betreuung in der Ferienzeit in Anspruch nehmen. Auch diese Fahrten werden bei der jetzigen Preisabfrage nicht berücksichtigt.
Gleiche Punktzahl bei Angebotsauswertung: Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülertransport zwischen Wohnung und Schule für 6 Schulen im Stadtgebiet Erkelenz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 10.5.2021 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
B) Sofern zutreffend sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
— Erklärung betr. Bietergemeinschaft,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO und ein Auszug aus dem Vergaberegister gemäß § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen für den Bestbieter werden durch den Auftraggeber angefordert.
D) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern.
E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6YSRA.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de