Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Dokumentation von Wartungsarbeiten für Gasspürgeräte RAID M100 (BPOL) Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.11 - 0164/21/VV: 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Dokumentation von Wartungsarbeiten für Gasspürgeräte RAID M100 (BPOL)
Rahmenvereinbarung über die Wartung von Ionenmobilitätsspektrometern „RAID-M 100“.
Diverse Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundespolizei (BPOL) wurde mit Ionenmobilitätsspektrometern RAID-M 100 (im Folgenden „IMS“; Hersteller: Bruker Daltonik GmbH, Deutschland) ausgerüstet. Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll der BPOL ermöglichen, im Rahmen der Gewährleistung der Betriebs-/Einsatzbereitschaft des IMS das in dieser Rahmenvereinbarung definierte Paket von Wartungsarbeiten über die webbasierte Plattform „Kaufhaus des Bundes“ (KdB) abzurufen. Die IMS sollen in der Regel alle 2 Jahre gewartet werden. Mindestabrufmenge 16 Wartungen Höchstabrufmenge 120 Wartungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Dokumentation von Wartungsarbeiten für Gasspürgeräte RAID M100 (BPOL)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.