Vg. Wardweide 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 52-21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deltaport.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worpswede
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergrecht.net
Abschnitt II: Gegenstand
Vg. Wardweide 2021
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei Rheinkilometer 813 den Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der Stadt Voerde. Der Hafen Emmelsum liegt am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße in unmittelbarer Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands.
DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum aktuell noch ein ca. 7,2 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang („Wardweide“) zur Verfügung. DeltaPort stellt mit dieser Ausschreibung das Grundstück Wardweide, aufgeteilt in 2 Teilflächen, für hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem. hafenaffinem Nutzungszweck) zur Verfügung.
Nord-westliche Teilfläche
Hafen Emmelsum 46562 Voerde
Die Stadt Voerde liegt am unteren Niederrhein sowie innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel. Der Hafen Emmelsum liegt im Bereich des Lippe-Mündungsraums.
Der Hafen Emmelsum liegt am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße in unmittelbarer Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands. Damit besteht eine ideale Anbindung an die ARA-Häfen (Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam) sowie in Richtung Süddeutschland. Über den Wesel-Datteln-Kanal und den Rhein sind das gesamtdeutsche Kanalnetz und die ost- sowie südosteuropäischen Länder optimal erreichbar.
Der trimodale Hafen Emmelsum (Wasser, Straße, Schiene) ist vornehmlich ein Umschlaghafen für Container und in geringerem Umfang für Stückgut. Hier stehen 3 von Drittunternehmen betriebene KV-Terminals diskriminierungsfrei für den Güterumschlag zur Verfügung. Im westlichen Bereich des Hafens ist eine Flächenerweiterung um ca. 15 ha vorgesehen. Das Hafenbecken verfügt im Bereich der 3 Krananlagen über Kaimauern in einer Gesamtlänge von insgesamt 715 Meter.
Der Hafen Emmelsum ist über eine Hafenbahn bahnseitig erschlossen. Das Hafenareal sowie das Gewerbegebiet Hünxe-Bucholtwelmen werden über die Verbindungsstrecke Oberhausen-Spellen, unabhängig von der parallel verlaufenden Betuwe-Linie (Arnheim-Oberhausen) in Oberhausen an das elektrifizierte Schienennetz der Deutschen Bahn angeschlossen.
DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum aktuell noch ein ca. 7,2 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang („Wardweide“) zur Verfügung, auf welchem, aufgeteilt in 2 Teilflächen, hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem. hafenaffinem Nutzungszweck) realisiert werden sollen. Mit diesem Los 1 wird die nord-westliche Teilfläche mit einer Größe von ca. 26 000 m2 vergeben.
Das Grundstück Wardweide ist über die Schleusenstraße für den Straßenverkehr erschlossen. Die Herstellung eines eigenen Anschlusses an die Hafenbahn ist bei Abschluss eines Infrastrukturanschlussvertrages auf Kosten des Ansiedlers möglich, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
DeltaPort weist darauf hin, dass das Grundstück zur baureifen Herrichtung seit 1999 mit mineralischen Füllmaterialien (Boden und Bauschutt) teilweise aufgefüllt worden ist. Es liegen umfangreiche Dokumentationen und Gutachten hierzu vor, die den Ansiedlern im Verlaufe des Verfahrens übergeben werden.
Das hier gegenständliche Grundstück Wardweide ist zuletzt mit am 5.3.2020 veröffentlichter Bekanntmachung zur Realisierung einer hafenaffinen gewerblichen Ansiedlung ausgeschrieben worden (Ausschreibungs-Nr.: 2020/S 046-109442). Da die Verhandlungen in diesem Vorverfahren nicht zu einem Vertragsabschluss geführt haben, hat sich DeltaPort entschieden, die Ansiedlung auf dem hier gegenständlichen Grundstück erneut auszuschreiben.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für eine Ansiedlung in dem Bereich Wardweide interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages kann in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen aufzufordernden Bieter je Los auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3 geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen.
Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in absteigender Rangfolge):
a) Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung Zusammengezählt werden)
— Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs;
— Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume);
— Aktualität der Referenzen.
b) Betriebskonzept
— Aussagekraft und
— Nachvollziehbarkeit der im Betriebskonzept gemachten Angaben.
Süd-östliche Teilfläche
Hafen Emmelsum
46562 Voerde
Die Stadt Voerde liegt am unteren Niederrhein sowie innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel. Der Hafen Emmelsum liegt im Bereich des Lippe-Mündungsraums. Der Hafen Emmelsum liegt am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße in unmittelbarer Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands. Damit besteht eine ideale Anbindung an die ARA-Häfen (Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam) sowie in Richtung Süddeutschland. Über den Wesel-Datteln-Kanal und den Rhein sind das gesamtdeutsche Kanalnetz und die ost- sowie südosteuropäischen Länder optimal erreichbar.
Der trimodale Hafen Emmelsum (Wasser, Straße, Schiene) ist vornehmlich ein Umschlaghafen für Container und in geringerem Umfang für Stückgut. Hier stehen 3 von Drittunternehmen betriebene KV-Terminals diskriminierungsfrei für den Güterumschlag zur Verfügung. Im westlichen Bereich des Hafens ist eine Flächenerweiterung um ca. 15 ha vorgesehen. Das Hafenbecken verfügt im Bereich der 3 Krananlagen über Kaimauern in einer Gesamtlänge von insgesamt 715 Meter.
Der Hafen Emmelsum ist über eine Hafenbahn bahnseitig erschlossen. Das Hafenareal sowie das Gewerbegebiet Hünxe-Bucholtwelmen werden über die Verbindungsstrecke Oberhausen-Spellen, unabhängig von der parallel verlaufenden Betuwe-Linie (Arnheim-Oberhausen) in Oberhausen an das elektrifizierte Schienennetz der Deutschen Bahn angeschlossen.
DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum aktuell noch ein ca. 7,2 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang ('Wardweide') zur Verfügung, auf welchem, aufgeteilt in 2 Teilflächen, hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem. hafenaffinem Nutzungszweck) realisiert werden sollen. Mit diesem Los 2 soll die ca. 43 000 m2 große süd-östliche Teilfläche vergeben werden.
Das Grundstück Wardweide ist über die Schleusenstraße für den Straßenverkehr erschlossen. Die Herstellung eines eigenen Anschlusses an die Hafenbahn ist bei Abschluss eines Infrastrukturanschlussvertrages auf Kosten des Ansiedlers möglich, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
DeltaPort weist darauf hin, dass das Grundstück zur baureifen Herrichtung seit 1999 mit mineralischen Füllmaterialien (Boden und Bauschutt) teilweise aufgefüllt worden ist. Es liegen umfangreiche Dokumentationen und Gutachten hierzu vor, die den Ansiedlern im Verlaufe des Verfahrens übergeben werden.
Das hier gegenständliche Grundstück Wardweide ist zuletzt mit am 5.3.2020 veröffentlichter Bekanntmachung zur Realisierung einer hafenaffinen gewerblichen Ansiedlung ausgeschrieben worden (Ausschreibungs-Nr.: 2020/S 046-109442). Da die Verhandlungen in diesem Vorverfahren nicht zu einem Vertragsabschluss geführt haben, hat sich DeltaPort entschieden, die Ansiedlung auf dem hier gegenständlichen Grundstück erneut auszuschreiben.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für eine Ansiedlung in dem Bereich Wardweide interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages kann in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen aufzufordernden Bieter je Los auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3 geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der Nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen.
Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in absteigender Rangfolge):
a) Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung Zusammengezählt werden)
— Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs;
— Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume);
— Aktualität der Referenzen.
b) Betriebskonzept
— Aussagekraft und
— Nachvollziehbarkeit der im Betriebskonzept gemachten Angaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden sind.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten aufgeführt ist.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Bestätigung der Kenntnis, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von DeltaPort zur Unterbeauftragung vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.
6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen. Als letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr gilt das Jahr 2020.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind einzureichen:
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
2. Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
3. Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle Eigenkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
4. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
5. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
6. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung der Erfahrung mit mind. einem vergleichbaren hafenaffinen Projekt. Das jeweilige Referenzprojekt muss mindestens für eine Laufzeit von 2 Jahren betrieben worden sein. Das jeweilige Projekt ist möglichst detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die generierten bzw. getätigten Umschläge darzulegen.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung auf dem Grundstück. Ein Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung von DeltaPort eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht Nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Teilnahme als Bieter daher aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften) vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des Ansiedlungsprojektes (z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte Patronatserklärungen, Bürgschaften o. ä.) zu fordern.
Die Bieter sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von DeltaPort vorzusehen.
DeltaPort stellt Mindestanforderungen an das geplante Ansiedlungskonzept, deren Einhaltung der Bieter bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen hat.
Die Mindestanforderungen werden erfüllt, wenn
a) ein Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte Güterdistribution) angesiedelt werden soll („hafenaffine Ansiedlung“),
b) welcher Umschlag über die Kaikante und/oder über den Verkehrsträger Hafenbahn generiert,
c) im Falle des Loses 1 (nord-westliche Teilfläche) die Errichtung und der Betrieb eines Railports gem. Definition in Ziff. 2.7 des Info-Memos inkl. Freilagerflächen und/oder Logistikhallenflächen vorgesehen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lagerung und/oder der Umschlag von staubenden Gütern, Kohle, Schrott und offenen Abfällen nicht zugelassen ist.
Ebenso sind nicht zugelassen Betriebe des Einzelhandels, Einkaufszentren, Vergnügungsstätten, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, hafenfremde Bürobetriebe, nicht nutzungsbezogene Verwaltungen sowie Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke.
Zum Nachweis der Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen sind.
a) die in den zur Verfügung gestellten Formblättern abgefragten Projektangaben und
b) ein Betriebskonzept mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er DeltaPort unverzüglich in Textform über die Kommunikationsfunktion des Projektraums darauf hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort in dem Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung Möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4. DeltaPort behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor. Nach Eingang der Teilnahmeanträge wird DeltaPort jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters und des beabsichtigten Projektes entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien vornehmen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
6. DeltaPort und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit des Verhandlungsergebnisses u.a. anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben. Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages steht bei DeltaPort unter Gremienvorbehalt, hier liegt die Letztentscheidungsbefugnis. DeltaPort behält sich vor, das Verfahren ohne Vertragsabschluss zu beenden.
7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. DeltaPort weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe Nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen Im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von DeltaPort zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss An dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der DeltaPort obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden.
Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an DeltaPort übersandt werden, zu deren Übermittlung sie Datenschutzrechtlich berechtigt sind.
9. Der zu vergebende Erbbaurechtsvertrag ist als Konzessionen i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine Entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der hier verwendeten Vergabeplattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und dieses Bekanntmachungsformular gewählt. DeltaPort stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FR52G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html