Neubau Schulzentrum Minden – Süd, 32429 Minden – Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 467 2021 Mi
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schulzentrum Minden – Süd, 32429 Minden – Fassadenarbeiten
Neubau eines dreigeschossigen Schulgebäudes ohne Unterkellerung
Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet und erhält eine Vorsatzschale aus Verblendmauerwerk.
— BRI: 30 644,28 m3,
— BGF: 6 732,01 m2.
Hauptpositionen:
— Zirka 2 400 m2 Verblendmauerwerk DF,
— Zirka 250 m Laibungen,
— Zirka 360 m bandartiges MW-Relief,
— Zirka 440 Stb.- Fertigteilsturzbalken mit Riemchenbekleidung,
— Zirka 2 350 m2 Dämmung, Dicke 18 cm,
— Zirka 13 Stück Fassadenfertigteilplatten, Höhe 3,30 m.
Ausführungszeitraum 15.11.2021 bis 15.4.2022.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Neubau eines dreigeschossigen Schulgebäudes ohne Unterkellerung
Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet und erhält eine Vorsatzschale aus Verblendmauerwerk.
— BRI: 30 644,28 m3,
— BGF: 6 732,01 m2.
Hauptpositionen:
— Zirka 2 400 m2 Verblendmauerwerk DF,
— Zirka 250 m Laibungen,
— Zirka 360 m bandartiges MW-Relief,
— Zirka 440 Stb.- Fertigteilsturzbalken mit Riemchenbekleidung,
— Zirka 2.350 m2 Dämmung, Dicke 18 cm,
— Zirka 13 Stück Fassadenfertigteilplatten, Höhe 3,30 m.
Ausführungszeitraum 15.11.2021 bis 15.4.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen gem. § 6a Nr. 1 EU VOB/A
Unterlagen gem. § 6a Nr. 2 EU VOB/A
Unterlagen gem. § 6a Nr. 3 EU VOB/A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist der Schlusszahlung beträgt 60 Tage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.