Universitätsklinikum Münster – 642-G02 Erneuerung Rohrpostanlage DN 160 Referenznummer der Bekanntmachung: 642-G02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster – 642-G02 Erneuerung Rohrpostanlage DN 160
Erneuerung der Rohrpostanlage DN 160 im Universitätsklinikum Münster.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
48149 Münster
Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Errichtung einer neuen Rohrpostanlage mit 160 mm-Durchmesser (NW 160) im Universitätsklinikum Münster.
Die neue Rohrpostanlage soll die bestehende Rohrpostanlage (NW 100, Durchmesser 100 mm) ersetzen und zusätzlich werden mit der ausgeschriebenen Anlage neue Gebäudeteile an die Rohrpostanlage angebunden. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme der neuen Rohrpostanlage in der Ausbaustufe 1 und 2 wird die Altanlage komplett zurückgebaut.
Hauptmassen:
— 2 St. 4-fach-Überfahrt,
— 2 St. 8-fach-Überfahrt,
— 3 St. 12-fach-Überfahrt,
— 92 St. Automatische Sende-/Empfangsstation,
— 3 St. Empfangsstation mit automatischer Büchsenentleerung,
— 40 St. 2-fach-Fahrrohrweichen NW 160,
— 22 St. 3-fach Fahrrohrweichen NW 160,
— 141 St. HEPA-Filter,
— 73 St. Verdichter,
— 10 510 m Rohrpostfahrrohr NW 160 PVC,
— 507 St. Fahrrohrbögen NW 160 PVC,
— 368 St. Brandschutzmanschetten NW160,
— 1 500 m Rohrpostfahrrohr NW 160 PEHD,
— 38 St. Fahrrohrbögen NW 160 PEHD,
— 750 St. Rohrpostbüchsen NW 160,
— 5 335 m Demontage Rohrpostaltanlage NW 100.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der jährlicher Umsatz der letzten 3 Jahre in Bezug auf Leistungen zur Planung und Realisierung von Rohrpostanlagen in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR nachzuweisen.
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
An die technische und berufliche Eignung der Bieter werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
— Mitarbeiterzahl:
Im Bereich Planung und Montage von Rohrpostanlagen muss der Bieter im Durchschnitt der letzten 3 Jahren mindestens 20 Mitarbeiter pro Jahr beschäftigt haben.
— Reaktionszeit:
Es muss sichergestellt sein, dass ein Servicemitarbeiter auch an Wochenenden und Feiertagen bei einer Störung der Anlage nach Aufforderung durch den Nutzer innerhalb einer angemessenen Zeit (max. 3 Stunden) vor Ort ist und mit der Störungsbeseitigung beginnt.
— Referenzen:
Zum Nachweis der Technischen Eignung sollen Referenzprojekte über die Erstellung von Rohrpostanlagen vorgestellt werden. Die Referenzprojekte müssen in den letzten 15 Jahren fertiggestellt und in einem Krankenhaus/Klinikum realisiert worden sein.
Die Beschreibung muss relevante Angaben über das Projekt enthalten, wie beispielsweise Ort, Realisierungszeitraum, Auftragsvolumen, Anzahl der Sende-/Empfangsstationen, Meter Rohrlänge, Anzahl Linien, Anzahl Weichen, Größe Verteileranlagen enthalten. Weiterhin ist ein Schema der Anlage beizufügen.
Es müssen Referenzen mit folgenden technischen Spezifikationen vorgestellt werden:
— 1 Referenzen mit einem Rohrpostverteiler mit über 50 Sende-/Empfangsstationen,
— 1 Referenz mit mindestens 2 Rohrpostverteilern mit mehr als 10 Linien,
— 1 Referenz mit mindestens 40 000 Büchsen pro Monat,
— 1 Referenzen mit über 8 000 Metern Rohrpostrohren,
— 1 Referenzen mit dem Einsatz von HEPA-Filtern in der Rohrpostanlage.
Eine Referenz die mehrere Spezifikationen erfüllt, kann für den Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen mehrfach herangezogen werden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien
Wertungsfähige Angebote, die nach der 2. Verfahrensstufe vorliegen, werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
— Angebotspreis (60 %),
— angebotene Systemtechnik (20 %),
— Qualität Angebotspräsentation (15 %),
— Qualifikation Projektleitung (5 %).
Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit dem, nach Prüfung, wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf die vorgenannten Kriterien mit der in Klammern genannten Gewichtung. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Abschluss der Verhandlungsgespräche von den Bietern ein überarbeitetes Angebot abzufragen und dabei gegebenenfalls eine Reduzierung des Bieterkreises vorzunehmen. Bieter haben keinen Anspruch auf Abgabe eines (zweiten) überarbeiteten Angebotes. Eine Zuschlagserteilung kann jedoch auch auf Grundlage der „Eingangsangebote“ erfolgen. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Abgabe eines überarbeiteten Angebotes nach Abschluss der Verhandlungsgespräche.
Bewertung Kriterium „Angebotspreis“
Der Gesamtangebotspreis inklusive Errichtung Rohrpostanlage, Montage, Demontage, Stundenlohnarbeiten sowie 5-jährige Wartungsarbeiten wird in die Bewertung einbezogen. Der günstigste Gesamtangebotspreis erhält die maximale Punktzahl 60, je %-Punkt Mehrkosten im Vergleich zum günstigsten Angebot erhält das Angebot einen Punkt Abzug von der Maximalpunktzahl.
Bewertung Kriterium „angebotene Systemtechnik“
Das Kriterium „angebotene Systemtechnik“ unterteilt sich in die beiden Unterkriterien „Leistungsfähigkeit angebotene Systemtechnik“ und „Eignung Systemtechnik für die Anforderungen am UKM“.
Beide Unterkriterien werden mit maximal 10 Punkten bewertet.
Unterkriterium „Leistungsfähigkeit angebotene Systemtechnik“ (Maximalpunktzahl 10):
— 10 Punkte für besonders leistungsfähige Systemtechnik,
— 5 Punkte für eine ausreichend leistungsfähige und komplett funktionierende Systemtechnik,
— 0 Punkte für eine teilweise nur bedingt leistungsfähige Systemtechnik.
Unterkriterium „Eignung Systemtechnik am UKM“ (Maximalpunktzahl 10):
— 10 Punkte für eine den Anforderungen am UKM bestens geeignete Systemtechnik,
— 5 Punkte für eine den Anforderungen am UKM ausreichend geeignete Systemtechnik,
— 0 Punkte für eine den Anforderungen am UKM teilweise nur bedingt geeignete Systemtechnik.
Bewertung Kriterium „Qualität Angebotspräsentation“
Das Kriterium „Qualität Angebotspräsentation“ wird mit maximal 15 Punkten bewertet und unterteilt sich in die beiden Unterkriterien „Qualität der Inhalte der Präsentation“ sowie „Qualität der Inhaltsvermittlung der Präsentation“.
Unterkriterium „Qualität der Inhalte der Präsentation“ (Maximalpunktzahl 10):
— 10 Punkte für eine sehr gute Präsentation des Angebotes (Inhalte),
— 5 Punkte für eine gute und komplette Präsentation des Angebotes (Inhalte),
— 0 Punkte für eine befriedigende und teilweise nicht kompletten Präsentation des Angebotes (Inhalte).
Unterkriterium „Qualität der Inhaltsvermittlung der Präsentation“ (Maximalpunktzahl 5):
— 5 Punkte für eine sehr gute Präsentation (Darstellung, Verständlichkeit, Sprachwahl),
— 2,5 Punkte für eine befriedigende Präsentation (Darstellung, Verständlichkeit, Sprachwahl),
— 0 Punkte für eine unzureichende Präsentation (Darstellung, Verständlichkeit, Sprachwahl).
Bewertung Kriterium „Qualifikation Projetkleitung“ (Maximalpunktzahl 5)
Die Erfahrung des Projektleiters bei der Planung und Realisierung von vergleichbaren Projekten wird wie folgt bewertet:
— 5 Punkte Projektleiter mit mehr als 10-jähriger Tätigkeit als Projektleiter von vergleichbaren Projekten,
— 2,5 Punkte Projektleiter mit mehr als 5-jähriger Tätigkeit als Projektleiter von vergleichbaren Projekten,
— 0 Punkte Projektleiter mit kaum oder keiner Erfahrung in vergleichbaren Projekten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYZK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]