Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Wärmeversorgungsanlagen und Elektro

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Wärmeversorgungsanlagen und Elektro

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45315000 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Austausch der Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilungskomponenten im Kellergeschoss des Hauptgebäudes (Gebäude A) einschließlich der elektrischen Verkabelung.

— Demontage vorhandene 2 St. Heizkesselanlage,

— Aufstellen und Montage 2 St. Gasbrennwertkessel,

— Heizungssteuerung außentemperaturabhängig mit Fehlerstörmeldung,

— Austausch der Membranausdehnungsgefäße,

— Einbau Magnet-Schlammabscheider,

— Anbindung der Abgasanlage an den neu ausgekleideten Schornstein,

— Auskleidung des vorhandenen Schornsteins mit einem Abgasrohr, Revisionsöffnung und Schornsteinabdeckung,

— Austausch der Heizungsverteiler, einschl. aller Pumpen, Absperrventile und Temperaturfühler und Anbindung an das Vorrhandene Heizungsnetz – Aufbereiten und befüllen der Anlage mit VE-Wasser nach Vorgaben des verbauten Herstellers,

— Demontage vorhandener Brauchwasserspeicher (1 000 l),

— Aufstellen, anbinden einer neuen Frischwasserstation für den Küchenbetrieb,

— Rückbau von Brauchwasserversorgungsleitungen nach der Trinkwasserverordnung,

— Demontage Schaltschränke der alten Heizungsanlage,

— Elektrische Versorgung der Heizkessel, Heizkreisverteiler, Lufttechnische Anlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung:

Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf

Laugestraße 51

48431 Rheine

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1. Lage der Baustelle Im Verwaltungsgebäude (Gebäude A) der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Rheine, Laugestraße 51 soll die bestehende Heizkesselanlage erneuert werden. Die Heizkesselanlage befindet sich im Kellergeschoss. Eine Zugänglichkeit von außen ist über einen Installations/Lichtschacht gegeben.

1.2. PKW-Verkehr Die Zu- und Ausfahrt erfolgt südlich über die Laugestraße. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A30 sowie über die Bundesstraßen B70 und B481. Parkplätze sind auf dem Gelände nur in stark begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Laugestraße.

1.3. LKW-Verkehr Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o.ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.

1.4. Art und Lage der baulichen Anlagen Bestandsgebäude aus den 1970er und 1980er Jahren. Unterbringung der Verwaltung, ein KITA, Kantine und Werkstattbereichen.

1.5. Verhältnisse auf der Baustelle Die gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten. Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.

1.6. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser Sind vorhanden.

1.7. Lager- und Arbeitsräume Lagerflächen auf dem Parkplatz können nur in beschränktem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die angelieferten Komponenten sollten möglichst direkt in das Gebäude eingebracht werden.

1.8. Besondere Vorgaben für die Entsorgung Abfälle sind generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden.

Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.

1.9. Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen und ggf. Auflagen der Stadt Rheine in diesem Bereich durchzuführen.

1.10. Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und Verkehrsflächen Die bestehenden Bäume, Pflanzbeständen, Vegetations- und Verkehrflächen sind zu schützen.

Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.

1.11. vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen Die im Bestand vorhandenen Abwasser- und Versorgungsleitungen können genutz werden.

1.12. Baureinigung Die Baureinigung versteht sich als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.

1.13. Baubesprechungen Nach Auftragserteilung – in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten – hat der AN der Bauleitung schriftlich den vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können.

Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und im Namen des ANs zu handeln.

Zu den stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im Einzelfall durch die Bauleitung ausgesprochen werden.

1.14. Bautagebücher des AN Der AN-Bauleiter hat täglich einen Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können. Hierzu gehören unter Anderem:

— Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk relevant) – Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen,

— Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter,

— Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer Qualifikation – Angaben über Stoffprüfungen,

— Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit – Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u.a. besondere Vorkommnisse Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit Durchschrift dem AG-Bauleiter zu übergeben. (Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = Bauleitung)

1.15. Baustelleneinrichtung des AN Ein Baustelleneinrichtungsplan ist nicht erforderlich. Die benötigten Abstellflächen zeitlich begrenzte Sperrzonen für z.B.

Materialanlieferungen sind mind. 3 Tage vorher mit dem Bauherrn abzustimmen.

1.16. Termine Die Termine sind mit dem Bauhherrn und der Bauleitung abzustimmen. Die Wärmeversorgungsanlage sollte bis spätenstes August 2021 fertiggestellt werden.

1.17. Bauschild und Werbemittel Die Anbringung von Firmenschildern o. Ä am Bauzaun /Container/Gerüsten ist nicht erlaubt.

1.18. Bestandsunterlagen Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet.

1.19. Einmessung Nicht erforderlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung („Fachkräfte.NRW“)

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 081-207423
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine /Wärmeversorgungsanlagen und Elektro

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.

Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Fußnote (+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2021

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