2 / 6 / 30 kVA Stromerzeuger für den weltweiten Einsatz Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.18 - 0223/21/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]546
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 / 6 / 30 kVA Stromerzeuger für den weltweiten Einsatz
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von:
— 2 kVA Stromerzeugern,
— 6 kVA Stromerzeugern,
— 30 kVA Stromerzeugern und Zubehör für den weltweiten Einsatz.
2 kVA Stromerzeuger
40721 Hilden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über bis zu 1 000 Stück handelsüblicher 2 kVA Stromerzeuger für den weltweiten Einsatz gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangabe bezieht sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten.
Sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge gemäß § 1 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen um 6 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien 2 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 10 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
6 kVA Stromerzeuger
40721 Hilden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über bis zu 800 Stück handelsüblicher 6 kVA Stromerzeuger für den weltweiten Einsatz gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangabe bezieht sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten.
Sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge gemäß § 1 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen um 6 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien 2 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 10 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
30 kVA Stromerzeuger
40721 Hilden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über bis zu 120 Stück handelsüblicher 30 kVA Stromerzeuger für den weltweiten Einsatz gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangabe bezieht sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten.
Sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge gemäß § 1 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen um 6 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien 2 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 10 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt
Entfällt.
Entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
— Unternehmensdaten:
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
— Angebotene Leistung:
Zum Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen ist dem Angebot für jede angebotene Leistung eine aussagekräftige Beschreibung der angebotenen Leistung beizufügen.
Hier ist eine Anlage „Angebotene Leistung“ zu erstellen, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass alle Mindestanforderungen erfüllt werden.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Abschnitt 3.7.1 des Dokuments Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen.
— CE-Konformitätserklärung:
Dem Angebot ist eine CE-Konformitätserklärung für den angebotenen Stromerzeuger beizufügen.
— Mustervorstellungen:
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, eine Musterprüfung durchzuführen. Nach gesonderter Aufforderung ist zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung ein Angebotsmuster des Stromerzeugers einzureichen bzw. das Gerät für eine Bemusterung beim Bieter vorzuhalten.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Abschnitt 3.7.3 des Dokuments Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.