Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Hückelhoven Referenznummer der Bekanntmachung: 30 60 30 / 21 / 21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hückelhoven
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hueckelhoven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Hückelhoven
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Hückelhoven.
41836 Hückelhoven
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis: 8 905 212 kWh (gesamt).
1. Die Laufzeit dieses Vertrages wird um ein Jahr verlängert, wenn dieser nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum 1.1.2024 von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Spätester Kündigungstermin ist der 1.4.2023 für die Kündigung zum 1.1.2024 um 6.00 Uhr.
2. Im Falle der Vertragsverlängerung bis zum 1.1.2025, verlängert sich der Vertrag abermals um ein Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von neuen Monaten zum 1.1.2025 von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Spätester Kündigungstermin ist der 1.4.2024 für die Kündigung zum 1.1.2025 um 6.00 Uhr.
3. Der Gasliefervertrag endet spätestens zum 1.1.2026, d. h. spätestens nach dem vierten Lieferjahr ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
— Eigenerklärung zur Geschäftsfähigkeit des Bieterunternehmens.
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartners und Kontaktdaten des Auftraggebers, Anzahl und Art der belieferten Abnahmestellen, Liefervolumen pro Jahr und Zeitraum der Leistungserbringung.
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern über die Lieferung von Erdgas mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Zeitraum der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit dem zu vergebenden Gaslieferauftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Einzureichende Unterlagen:
— bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— bei Eignungsleihe zusätzlich: unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Erklärung zur Geschäftsfähigkeit des Bieterunternehmens (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angaben des Auftraggebers, Ansprechpartners und Kontaktdaten des Auftragsgebers, Anzahl und Art der belieferten Abnahmestellen, Liefervolumen pro Jahr und Zeitraum der Leistungserbringung,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Angebot vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Die Angebotsöffnung wird von 2 Mitarbeitern der zentralen Vergabestelle der Stadt Hückelhoven durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do abrufbar.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform „Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang der elektronischen Vergabeplattform „Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen“ erforderlich.
Alternativ zu der postalischen Übersendung bzw. persönlichen Übergabe von Rechnungen können Sie Rechnungen (Abschlags- und Schlussrechnungen) auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermitteln: [gelöscht]
Unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos abrufen. Bieterfragen können ebenfalls über die o. g. Vergabeplattform gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRZYY5Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.