EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Attendorn
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.attendorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10)
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF10) nach EN-1846 und DIN 14530 für die Hansestadt Attendorn. Der Aufbau ist auf das zugelieferte Fahrgestell zu montieren und zusammen mit der zugelieferten Beladung zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen.
Die Gesamtleistung wurde in 3 Losen vergeben:
— Los 1: Lieferung des Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug,
— Los 2: Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug,
— Los 3: Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug.
Lieferung des Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10)
Hansestadt Attendorn
Lieferung des Fahrgestells:
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende Leistungen:
— Zulieferung des Fahrgestells durch den Auftragnehmer an einen Standort des Auftragnehmers aus Los 2 in Deutschland,
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für einen Aufbau sind weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen anzubieten, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Zulieferung des Fahrgestells ab dem 31. Juli 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 an den Auftragnehmer des Loses 2. Der genaue Zeitplan ist gemäß der besonderen vertraglichen Bedingungen abzustimmen.
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug. Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis zum 1. Juni 2022.
Hansestadt Attendorn
Lieferung des Komplettfahrzeugs (HLF10):
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende Leistungen:
— Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des zugelieferten Fahrgestells,
— Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung einer feuerwehrtechnischen Beladung,
— Lieferung/Montage des feuerwehrtechnischen Aufbaus,
— Einbau/Montage der feuerwehrtechnischen Beladung,
— Komplettmontage, Zulassung nach StVZO und DIN 1846 Teil 2,
— Auslieferung/Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs,
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen,
— Einweisung des Bedienpersonals,
— Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile,
— Durchführung der jährlichen Untersuchung gem. § 57 UVV für 5 Jahre.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für einen Aufbau sind weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen anzubieten, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis spätestens 1. Juni 2022.
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug auf Anforderung
Hansestadt Attendorn
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende Leistungen:
— Zulieferung von einer feuerwehrtechnischen Beladung durch den Auftragnehmer an den Standort des Auftragnehmers aus Los 2,
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für einen Aufbau sind weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen anzubieten, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Lieferung von einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug auf Anforderung, ab dem 1. Januar 2022 bis spätestens zum 1. April 2022 (an Los 2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung des Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug. Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis zum 1. Juni 2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug auf Anforderung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57290
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 bis 3) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.