Checkpoint Firewall Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2021-0022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Checkpoint Firewall
Checkpoint Firewall Hardware, Software, Wartung und externe Unterstützungsleistung.
LVR-InfoKom
Hermann-Pünder-Straße 1
50679 Köln
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb von Firewalls, Wartung und Dienstleistungen der Fa. Checkpoint, inkl. optionaler Leistungen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist somit der Abschluss eines EVB IT Überlassung Typ A-, Kauf- und Dienstvertrages.
Die Positionen 3 (externe Unterstützung):
— 7 (Trade-IN Credit), 8 (3600 Base Appliance with SandBlast subscription package for 1 year – SKU: CPAP-SG3600-SNBT),
— 9 (Next Generation Threat Prevention for additional 3 years for 3600 Base Appliance),
— 10 (Collaborative Enterprise Support – Standard Add-on for Products), 12 (16200 Plus Appliance with 5 Virtual Systems and SandBlast subscription package),
— 13 (Next Generation Threat Prevention for additional 3 years for 16200 PLUS Appliance – SKU: CPSB-NGTP-16200-PLUS-3Y),
— 14 (Collaborative Enterprise Support – Premium Add-on for Products) werden als optionale Positionen abgefragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung weist der Bieter durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs nach.
Bieter, die weder im Handelsregister noch in einem sonstigen Öffentlichen Register eingetragen sind, haben auf dem Angebotsdeckblatt eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Haftpflichtversicherung: Der Bieter hat eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin nicht älter als 12 Monate sein.
— Liste verbundener Unternehmen,
— Liste der Nachunternehmer,
— Projekte und Referenzen: mindestens 3 Referenzen in Form einer Liste aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Projekte durchgeführt wurden und eine Größenordnung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR entsprachen,
— Kopie des Zertifikats oder Nachweis für nachstehende Leistungen/Support:
—— Certified Collaborative Support Provider,
—— 3 Sterne Checkpoint Stars Partner.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.