2021-154 Verwertung von Bau-/Abbruchabfällen (Bauschutt) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-154 (WBD)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wb-duisburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBD6YF/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBD6YF
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2021-154 Verwertung von Bau-/Abbruchabfällen (Bauschutt)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-154 (WBD)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR sammelt auf ihren Recyclinghöfen Bau- und Abbruchabfälle, die dort von den Kunden abgegeben werden. Des Weiteren fallen Bau- und Abbruchabfälle aus dem Bereich des Containerdienstes an. Ferner fallen auf den Friedhöfen sowie der Grünunterhaltung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR zu verwertende Grabsteine, Betonsockel und Randeinfassungen usw. aus dem Wegebau an. Darüber hinaus fallen auch Stahlbetonmasten an. Die Fraktionen werden in gesonderten Containern gesammelt und in unregelmäßigen Abständen durch eigene Fahrzeuge zu einem Verwerter transportiert. Dieser soll anschließend die Fraktionen einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung bzw. Aufbereitung zuführen.

Alle Abfälle werden i.d.R. sortenrein angeliefert. In Ausnahmefällen können die angelieferten Container jedoch geringfügige Verunreinigungen aufweisen.

Die Anlieferungen stammen hauptsächlich von den nachstehend genannten Anfallstellen der AG:

— RH DU-Nord, Im Holtkamp 84,

— RH DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10,

— RH DU-Süd, Kaiserswerther Str. 210-212,

— RH DU-West, Schauenstr. 40.

Sowie den

17 Friedhöfen im Stadtgebiet Duisburg und aus dem Containerdienst.

Die Sammlung erfolgt an den Werktagen von Montag bis Samstag.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR Duisburg

Achtung:

Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle im Umkreis von 20 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bau- und Abbruchabfälle setzen sich aus folgenden Fraktionen zusammen einschl. geschätzter Tonnagen:

— AVV 170101 Beton (ca. 300 t),

— AVV 170101 Stahlbetonmasten (ca. 600 t),

— AVV 170102 Ziegel (ca. 400 t),

— AVV 170103 Fliesen, Ziegel und Keramik (ca. 4 000 t),

— AVV 170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen (ca. 24 000 t),

— AVV 170802 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen (ca. 200 t).

Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20 % sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.

Die Beauftragung der v.g. Mengen wird in Form von separaten Beauftragungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR (WBD-A und WBD-G – Hoheitlich) und Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR (BgA) erfolgen. Die Abrechnung der angelieferten Mengen muss auf den jeweiligen Auftraggeber (Hoheitlich / BgA) erfolgen.

Anlieferung der Fraktionen:

Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die zu übernehmenden Fraktionen werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen angeliefert. Teilweise erfolgt die Anlieferung auch in „normalen“ LKW.

Achtung:

Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle im Umkreis von 20 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen.

Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 7.00 – 17.00 Uhr, an Samstagen von 7.00 – 13.00 Uhr. Zu diesen Zeitpunkten muss die Anlage bzw. Übergabestelle geöffnet sein.

Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.

Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine „Zwischenlagerung“ der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.

Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen.

Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:

— Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Verwertungsanlage/Übergabestelle,

— Wiegeschein-Nr,

— Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,

— Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls Abweichend),

— Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,

— Herkunft der angelieferten Fraktion (z. B. Name des Recycling- oder Friedhofes),

— Bruttogewicht,

— Nettogewicht.

Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltrelevanter Aspekt / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preislicher Aspekt / Gewichtung: 90 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Erklärung des / der Bieters/-in zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und

Handelskammer. Für Bieter /-innen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen Landes.

— Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Behandeln/Verwerten von Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170101, 170102, 170103, 170107 und 170802) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.

Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:

— Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV),

— Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV),

— Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV),

— Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV),

— Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV),

— Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV),

— Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV).

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Lagerung und Aufbereitung/ Behandlung/ Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170101, 170102, 170103, 170107 und 170802) ersetzt.

— Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Lagerung und Aufbereitung/ Behandlung/ Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170101, 170102, 170103, 170107 und 170802) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.

(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.

Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen landesspezifische Überwachungsbehörden vorlegen.

— Eigenerklärung des / der Bieters/-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges, siehe Anlage 2, Formblatt F4 – (oder Präqualifikation oder EEE*).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung des / des Bieters/-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F2 – (oder Präqualifikation oder EEE*).

Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als „Newcomer“ nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.

— Eigenerklärung des / der Bieters/-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen, siehe Anlage 2, Formblatt F5 – (oder Präqualifikation oder EEE*).

— Eigenerklärung des / der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des/der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- sowie min. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden betragen muss.

Siehe Anlage 2, Formblatt F12 – (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung des / der Bieters/-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer (Referenzliste), siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als „Newcomer“ nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.

— Eigenerklärung des / der Bieters/-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F3 – (oder Präqualifikation oder EEE*).

Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als „Newcomer“ nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.

— Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.

— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, siehe Anlage 2, Formblatt F6 – (oder Präqualifikation oder EEE*).

— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, siehe Anlage 2, Formblatt F7 – (oder Präqualifikation oder EEE*).

*EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der/Die Bieter/-in muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle im Umkreis von 20 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

— Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Behandeln/Verwerten von Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170101, 170102, 170103, 170107 und 170802) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.

Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:

—— Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV),

—— Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV),

—— Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV),

—— Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV),

—— Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV),

—— Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV),

—— Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV).

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Lagerung und Aufbereitung/ Behandlung/Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170101, 170102, 170103, 170107 und 170802) ersetzt.

— Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Lagerung und Aufbereitung/ Behandlung/ Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170101, 170102, 170103, 170107 und 170802) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.

(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.

Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen landesspezifische Überwachungsbehörden vorlegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/08/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/08/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

3. Quartal 2023

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD6YF

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2021

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