Neues Technologiezentrum Ruhr – Projektbegleiter
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.chip-tzr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neues Technologiezentrum Ruhr – Projektbegleiter
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Technologiezentrums Ruhr in Bochum.
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind die Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen für den Neubau eines Technologiezentrums Ruhr. Hierzu hat der AG bereits einen Generalplaner beauftragt.
Der AG betreibt zur regionalen Technologie- und Innovationsförderung das Technologiezentrum Ruhr (TZR). Das derzeitige TZR, Universitätsstr. 142, 44799 Bochum, umfasst eine vermietbare Fläche von ca. 18 000 m2 und wurde 1991 als regionales Leitprojekt im Rahmen der regionalisierten Strukturpolitik des Landes NRW gemeinsam von Städten und Wirtschaft auf dem Campus der Ruhr-Universität Bochum eröffnet. Grundlage war ein Nutzungs- und Überlassungsvertrag aus dem Jahr 1992 mit einer Laufzeit von 30 Jahren, der zum 30.6.2023 endet. Daher soll spätestens zum 1.7.2023 der Umzug von Mietern des jetzigen TZR in ein neu zu errichtendes Gebäude erfolgen können.
Der Auftrag betrifft Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 5 (Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss) in den Handlungsbereichen: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (A), Qualitäten und Quantitäten (B), Kosten und Finanzierung (C), Termine, Kapazitäten und Logistik (D) sowie Verträge und Versicherungen (E) gemäß § 2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9, Stand: März 2020.
Der Beginn der Leistungserbringung ist ab Anfang Mai 2021 vorgesehen. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Mit Vertragsschluss werden die Leistungen der Projektstufe 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Näheres regelt der Vertrag.
Aufgrund der Projektgröße und der erforderlichen Fachexpertise infolge des technischen Ausstattungsgrades bedarf es der Beauftragung eines Projektsteuerungsbüros für anfallenden Koordinations-, Berichts-, und Kontrollaufgaben.
Die Projektsteuerungsleistungen sind im Einzelnen in der zum Abruf bereit gestellten Vergabeunterlage ersichtlich.
Die Leistungszeit beträgt voraussichtlich 26 Monate. Die Bauausführung soll voraussichtlich bis zum 30.6.2023 erfolgen. Diese Angaben sind nach dem jetzigen Stand des Verfahrens gewählt und sind im Rahmen des weiteren Fortgangs anzupassen. Soweit möglich sollen insbesondere die Zeiträume der Planung, der Fachplanervergabe und -ausführung verkürzt werden, so dass eine frühere Fertigstellung erreicht wird.
Vom Auftraggeber wird davon ausgegangen, dass das vorgesehene Personal, insbesondere die Leitung der Projektsteuerung über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die o. g. Leistungen von einem kontinuierlich besetzten Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden.
Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind unter Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben und den zur Verfügung gestellten Unterlagen auf der E-Vergabeplattform zu entnehmen.
Vorgesehen ist ein Stufenvertrag, mit dem die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 5 nacheinander oder jeweils einzelne Grund- und/oder Besondere Leistungen der jeweiligen Projektstufe beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neues Technologiezentrum Ruhr – Projektbegleiter
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dies beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.2.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise.
3. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen (Formulare II, III und Berufs- oder Handelsregisterauszug).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft,
(ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten,
(iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(i) Formular V gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung,
(ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher,
(iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
4. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt ist als Formblatt XII beigefügt.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. In den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen sind ebenfalls von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.
Der Auftragnehmer und mit ihm verbundene Unternehmen und von ihm eingesetzte Nachunternehmer dürfen in diesem Bauvorhaben nicht für Unternehmen tätig sein, die später mit Bauunternehmerleistungen beauftragt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]