ISIKoS Innovative Handgepäckkontrollstelle
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bescha.bund.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.info
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Lübeck sowie ein Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland
NUTS-Code DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 3434962000 Luftverkehrskontrollvorrichtungen, 63112100 Passagiergepäckabfertigung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI diese Verpflichtungserklärung vorliegt, können die als VS-NfD eingestuften Unterlagen/Informationen überlassen werden. Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eigene Erklärungen abzugeben.
Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen.
Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden kursiv geschriebenen Regelungen in unveränderter Form Bestandteil der Rahmenvereinbarung werden:
„Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.“
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Benutzen Sie für die Einreichung ihres Teilnahmeantrages das Formblatt „Teilnahmeantrag“. Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Teilnehmer auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Auftraggeber ist vor der Auswahl der Bewerber und vor Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bieter das Formblatt „Unternehmensdaten“ entsprechend der Rechtsform des Bieters auszufüllen.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist),
— die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Es sind nur die u. a. unten angegebenen Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Als Mindestanforderung ist eine Referenz gefordert. Diese muss die Konstruktion und Fertigung automatisierter Lager- und Transportsysteme beinhalten. Legen Sie detailliert dar, um welches Projekt es sich gehandelt hat und machen sie alle oben aufgeführten Angaben.
Folgende weitere Referenzen werden bewertet, siehe hierzu Dokument 08. „Kriterienkatalog Eignung“:
a) Die Anbieterin verfügt über weitere Erfahrungen/Referenzen in der Konstruktion und Fertigung automatisierter Lager- und Transportsysteme.
b) Die Anbieterin verfügt über Erfahrungen/Referenzen in der Durchführung und/oder Mitarbeit an Projekten für die zivile Sicherheit in Deutschland oder Europa im Bereich der Luftsicherheit.
c) Die Anbieterin verfügt über Erfahrungen/Referenzen aus gemeinsamen Projekten mit der Bundespolizei oder anderen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet Luftsicherheit.
d) Die Anbieterin verfügt über Erfahrungen/Referenzen in der Implementierung biometrischer Verfahren zur Steuerung von Prozessen.
e) Die Anbieterin verfügt über Erfahrungen/Referenzen in der Erstellung benutzerfreundlicher Interaktionsmenus in technischen Systemen.
Das Vorhandensein der folgenden Managementsysteme wird bewertet, siehe hierzu Dok 08. „Kriterienkatalog Eignung“: Bewerber die über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 verfügen, werden bevorzugt. Ein gültiges Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.Bewerber die über ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 verfügen, werden bevorzugt. Ein gültiges Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die o. g. Bescheinigungen über die bestehenden Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme müssen von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellt sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bewerber die Gleichwertigkeit nachweist.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR).
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad der Eignungskriterien entsprechend der im Dokument „Kriterienkatalog Eignung“ dargestellten Systematik. Dabei erhält jedes Kriterium eine Punktzahl von bis zu 10 Punkten. Das Gesamtergebnis wird durch die Summe der vergebenen Punktzahlen gebildet. Es können maximal 70 Punkte erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2021/S 089-231670 vom 7.5.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.