Beschaffung von 2 teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: V21/32/249
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 2 teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen.
Die Klingenstadt Solingen plant die Einführung von 2 teilstationären Verkehrskontrollsystemen zur Überwachung des fließenden Verkehrs. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Es ist vorgesehen die 2 teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen für die Dauer von 24 Monaten – ab Bereitstellung – anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 2 teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen.
Die Klingenstadt Solingen plant die Einführung von 2 teilstationären Verkehrskontrollsystemen zur Überwachung des fließenden Verkehrs. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Es ist vorgesehen die 2 teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen für die Dauer von 24 Monaten – ab Bereitstellung – anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Unverzüglich nach Auftragsvergabe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
— Nachweis über mindestens 3 bereits realisierte Projekte mit teilstationären Verkehrskontrollsystemen, nicht älter als 3 Jahre sowie durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter – jeweils nachzuweisen durch Referenzfragebogen,
— Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz – jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen,
— PTB-Zulassung – nachzuweisen durch Kopie.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.