Oberbergischer Kreis — Digitale Einsatzdokumentation (L 38-21-8688) Referenznummer der Bekanntmachung: 20877-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienheide
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberbergischer Kreis — Digitale Einsatzdokumentation (L 38-21-8688)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Systems zur digitalen Dokumentation und der differenzierten Auswertung des Einsatzgeschehens inklusive Hardware für den Oberbergischen Kreis.
Oberbergischer Kreis
Auftragsgegenstand ist eine Software/Hardware-Lösung zur digitalen Erfassung, Übertragung, Zusammenfassung, Speicherung und Auswertung von Daten im Zusammenhang mit Rettungsdienstleistungen.
Dies umfasst die Bereitstellung der mobilen (Tablets) und sonstigen Endgeräte zur digitalen Erfassung und gegebenenfalls Weiterleitung des Einsatzprotokolls und anderer Informationen und Daten.
Die Bewerber müssen Referenzen über bereits abgeschlossene Projekte der letzten 5 Jahre vorlegen, die der hier ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Dies insbesondere im Hinblick auf Lieferung von Einsatztablets sowie die Implementierung einer digitalen Dokumentationslösung im Bereich Rettungsdienst.
Sollten nach den untengenannten Kriterien mehr als 5 Bewerber über geeignete Referenzen verfügen und die Mindestanforderungen erfüllen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung „Gut“ (5 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber Referenzprojekte größerer Komplexität oder die Lieferung und Implementierung einer vergleichbaren Lösung durchgeführt hat, erhält der Bewerber die Bewertung „Sehr gut" (7 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber Referenzprojekte größerer Komplexität und die Lieferung und Implementierung einer vergleichbaren Lösung vollzogen hat, erhält er die Bewertung „Hervorragend“ (10 Punkte). Die 5 geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb. Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
— Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters,
— bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
— Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Bestätigung über Betriebshaftpflichversicherungsdeckung.
Nachweisführung:
— Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Teilnahmewettbewerbsformular,
— für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) („Zusätzliche Angaben“).
Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden.
— Angaben über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter,
— Angaben des Bieters über die in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Dies insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Einsatztablets sowie der Implementierung einer digitalen Dokumentationslösung im Bereich Rettungsdienst.
Anzugeben sind jeweils:
— Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
— Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahre,
— Auftragsvolumen,
— kurze Projektbeschreibung (stichpunktartig; bei dem hier zu vergebenden ähnlichen Projekten ist auch auf das örtliche Einsatzumfeld der Einsatzlösung einzugehen (z. B. Großstadt)).
Nachweisführung:
— Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Teilnahmewettbewerbsformular,
— für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen,
— Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes
— Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Verfehlungen im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetz
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) („Zusätzliche Angaben“).
Die Leistungsbeschreibung enthält eine Auflistung von Mindestanforderungen. Mit der Einreichung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber zur Einhaltung dieser Anforderungen. Eine Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Das Verhandlungsverfahren läuft in 2 Phasen ab. Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich der über die e-Vergabeplattform abrufbare Teilnahmeantrag samt Anlagen einzureichen,
— Hiermit wird die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert,
— Die Formulare zur Angebotsabgabe werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt,
— im Rahmen der Angebotsabgabe ist auch das Tablet an die Auftraggeberin zu übersenden
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über das unter Ziff. I.3) genannte Portal einzureichen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers) in aktueller Fassung abzufordern.
Allgemeine Verfahrensbedingungen:
— Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
— Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist,
— Preis: Der Wertungspreis ergibt sich aus den Einzelpreisen für die jeweiligen Leistungskomponenten und den Stundensätzen für weitere Leistungen. Die Berechnung ergibt sich im Übrigen aus dem Angebotsformular, das den Bietern rechtzeitig bereitgestellt wird,
— Leistung: Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Summe der Punkte für die Konzeptwertung und der wertenden Teststellung. Die Leistungswertung erfolgt anhand der folgenden Grundlagen:
1. Die Konzeptwertung erfolgt auf folgender Grundlage:
Es sind 4 Konzepte einzureichen.
a) Projektdurchführungskonzept (max. 10 Punkte):
Darlegungen zur Entwicklung und Implementierung des Systems:
— Darstellung der Projektorganisation für das Gesamtprojekt und einzelner Arbeitspakete; Darlegung von Meilensteinen in der Implementierungsphase;
— Darstellung wesentlicher Leistungsinhalte und spezifischer Anforderungen in fachlicher und zeitlicher Hinsicht; Darlegung der Zusammenarbeit zwischen den Projektbeteiligten.
b) Dokumentationskonzept (max. 10 Punkte):
— Darlegung des Dokumentationsstandards samt Gliederungsebenen und Synchronisation zum Einsatzablauf; Beschreibung von Protokollarten und Konfiguration;
— Darstellung der Dokumentationsstruktur (Bedienelemente und -ebenen, Anwender- und Nutzeroberflächen);
— Darlegungen zur intuitiven Bedienbarkeit von Hard- und Software und zur Identifizierung des Rettungsmittels und der Medizinprodukte durch die MDE zur Übertragung in die Dokumentation;
— Darstellung der Dokumentation in einer strukturierten und umfassenden Untersuchung auf Grundlage des ABCDE-Schemas incl. Dokumentation von Befundänderungen ohne Datenverlust;
— Eingabeunterstützungen (v. a. bzgl. Einsatzszenarien/Befunde);
— Einhaltung des Datenschutzes (insbesondere § 35 DSGVO) incl. Rollen-/Rechtesystem. Graphische Darstellung der Layer-/Baumstruktur der Dokumentationsebenen;
— Darstellungen zur Authentifizierung und Dokumentationssicherheit und -echtheit sowie einer hierdurch gesicherten Kommunikationsplattform (inkl. Ticketsystem); Gesamtübersicht des laufenden Dokumentationsprozesses möglich?
c) Reportingkonzept (max. 10 Punkte):
— Darlegung der Funktionen und Programmierung des Auswertungstools.
— Durch wen sind Abfragen zu konfigurieren?
— Wie wird die Kommunikation zwischen Server und Clients verschlüsselt?
— Existieren Statistiktools?
— Darlegungen zu standardisierten Reportings und Vorgehen bei Abweichungen;
— Möglichkeit der Anlage von Terminen und Routinen?
— Erläuterungen zur Aggregation von Daten;
— Darlegung von Recherchemöglichkeiten in Subgruppen auf Einsatzebene;
— Aussagen zu integrierten Abrechnungssystemen und Patientenvoranmeldungen;
— Besteht die Möglichkeit zur georeferenzierten Auswertung?
— Konzept zur Bildung einer Rückmeldezahl?
Anschlussfähigkeit an Schnittstellen/Drittsoftware/BI-Lösungen gegeben?
d) Hardwarekonzept (max. 10 Punkte):
— Beschreibung und Erläuterung der Hardware anhand der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Spezifikation;
— Darstellungen, wie Patientendaten aus der elektronischen Gesundheitskarte ausgelesen werden;
— Darstellung zur Integration des Druckers;
— Beschreibung des Akkus und des Akkumanagements;
— Ausführungen zu Gewicht/Ergonomie der Tablets;
— Darstellung zur Betriebsbereitschaft der Tablets im Dauereinsatz;
— Darstellung der Reaktionszeiten in folgenden Szenarien:
a. Protokollöffnung nach Alarmierung, z. B. Öffnen/Auswählen von Stammdaten,
b. Öffnen und Wechseln von Bearbeitungsmasken,
c. Beginn des Ausdrucks Fahrzeugdrucker/Krankenhaus.
Die Konzepte werden gleich gewichtet. Es sind jeweils
0 (= ungenügend),
3 (= mäßig), 5 (= gut),
7 (= sehr gut) und
10 (= überragend) Punkte erzielbar.
Ein Angebot kann bei der Konzeptwertung maximal 40 Punkte (= 4 x 10 Punkte) erzielen. Die je Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den für das jeweilige Konzept vorgegebenen Bewertungsmaßstab zu erfüllen:
— Fehlen jegliche Darstellungen zum jeweiligen Konzept, erhält der Bieter hierfür 0 Punkte,
— geht der Bieter gar nicht oder nur äußerst knapp auf die je Konzept geforderten Aspekte ein, mangelt es an Kohärenz, innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er für das jeweilige Konzept 3 Punkte,
— 5 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter auf alle geforderten Aspekte eingeht und geeignete Lösungsansätze für sämtliche sich stellenden Problemstellungen beschreibt,
— für 7 Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben Voraussetzungen wie für 5 Punkte. Berücksichtigt der Bieter im Rahmen der Darstellung des Weiteren Faktoren, die über die vorgenannten Aspekte hinausgehen und zeigt er Lösungswege auf, die die technischen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen und eine effiziente Leistungserbringung gewährleisten, erfüllt er die Anforderungen sehr gut. Er erhält dann 7 Punkte,
— für 10 Punkte gelten die Voraussetzungen wie für 7 Punkte.. Darüber hinaus müssen die Ausführungen zu dem jeweiligen Konzept als herausragend zu bewerten sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die jeweiligen konzeptionellen Ausführungen im Vergleich zu den übrigen Angebot besonders neuartige, innovative und effiziente Lösungswege aufzeigen, die die technischen Möglichkeiten nicht nur vollständig, sondern bestmöglich ausschöpfen. Der Bieter erfüllt die Anforderungen dann herausragend und erhält 10 Punkte.
2. Wertende Teststellung
— Die Teststellung findet im Rahmen einer Testphase statt, die nach Eingang der Angebote beginnt. Bewertet werden die Haptik und die Ergonomie der Tablets und die Benutzerfreundlichkeit der Software.
Die eingesetzten Tablets werden nach Ergonomie und Haptik bewertet. Die Bewertung der Haptik erfolgt durch Inaugenscheinnahme anhand der Bedienbarkeit und Lesbarkeit des Touchscreens samt Verwendbarkeit in verschiedenen Einsatzszenarien.
Bei der Ergonomie wird die Robustheit, das Gewicht und die zweckmäßige Konstruktion nach Augenschein bewertet. Die angebotene Software wird durch Inaugenscheinnahme nach intuitiver Bedienbarkeit bewertet. Relevant ist, dass sich die Software in Einsatzszenarien leicht und intuitiv bedienen lässt. Bewertet wird die Bedienbarkeit der vorgestellten Nutzeroberfläche.
Bei der Bewertung der Haptik und Ergonomie der Tablets sowie der Benutzerfreundlichkeit der Software können jeweils
3 (= mäßig),
5 (= gut),
7 (= sehr gut) oder
10 (= überragend) Punkte,
insgesamt 30 Punkte, erzielt werden.
— Wird die Aufgabe mit 3 Punkten bewertet, so entspricht sie den Anforderungen des Auftraggebers nur in Ansätzen. Die präsentierte Lösung lässt die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen in wesentlichen Punkten außer Acht,
— 5 Punkte erhält die Lösung, wenn sie zwar Mängel enthält, im Wesentlichen aber den Anforderungen entspricht. Dies ist der Fall, wenn eine Lösung präsentiert wird, die die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen berücksichtigen, ohne die Besonderheiten der konkreten Ausschreibung (Einsatz im Rettungsdienst) zu berücksichtigen,
— Die Wertung 7 Punkte erhalten die Bieter für diese Aufgabe, wenn die Aufgabe gut, aber nicht hervorragend erfüllt wird. Eine gute Bewertung setzt voraus, dass eine Lösung präsentiert wird, welche die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen samt der Besonderheiten der konkreten Ausschreibung umfänglich berücksichtigt und gute, für Einsatzzwecke ausgereifte Ansätze enthält,
— Mit 10 Punkten wird die Lösung prämiert, wenn sie hervorragende Ansätze zeigt und eine insgesamt sehr gute Umsetzung erwarten lässt. Dies ist der Fall, wenn eine Lösung präsentiert wird, welche die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen in herausragendem Maße berücksichtigen, sehr gute innovative Ansätze enthält und sich für die vorgesehene Verwendung besonders eignet.
Die Verhandlungen finden voraussichtlich Anfang Oktober 2021 statt; gegebenenfalls als Videokonferenz. Die Auftraggeberin behält sich vor nur mit denjenigen zwei Bietern in die Verhandlungen einzutreten, deren Angebote am wirtschaftlichsten sind und die eine Aussicht auf den Zuschlag haben. Bei einem Scheitern der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern, ist die Auftraggeberin berechtigt, Verhandlungen mit den zurückgestellten Bietern aufzunehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRRHV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]