Rahmenvereinbarung: Schadstoffplanung „Analytik / Beratung / Gutachten“ für Gebäude auf dem Campus des Forschungszentrums Jülich GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fz-juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: Schadstoffplanung „Analytik / Beratung / Gutachten“ für Gebäude auf dem Campus des Forschungszentrums Jülich GmbH
Das Forschungszentrum Jülich plant die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Schadstoffplanungen im Bereich „Analytik / Beratung / Gutachten“ in Bezug auf die Gebäude des Forschungszentrums Jülich.
Der Auftragnehmer (AN) soll den Auftraggeber (AG), insbesondere den Fachbereich Projektentwicklung Projekte (B), bei der Ausübung seiner Aufgaben möglichst flexibel und schnell durch seine Dienstleistung Schadstoffuntersuchung unterstützen.
Bei einigen Bestandsgebäuden werden Schadstoffe vermutet. Um eine Planungssicherheit zu erhalten, werden potentielle Schadstoffquellen an den Gebäuden untersucht.
Bei Probeentnahmen vor Ort können nachfolgende Analysen durchgeführt werden:
— Asbest- Analyse,
— KMF- Analyse,
— PCB- Analyse,
— Raumluftanalyse,
— Haustaubanalyse,
— Wisch- / Materialproben,
— Partikelmessung.
Nach Auswertung der Daten ist ein umfassender Bericht zu erstellen.
Leistungsschwerpunkt Es werden 2 Auftragnehmer für den gleichen Leistungsumfang für alle Fachplanungsleistungen der Schadstoffuntersuchungen gesucht.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf Planungen für Neubauten, Umbauten und Sanierungen während laufender Nutzung.
Art der Leistungen Bei den zu erbringenden Dienstleistungen handelt es sich um Leistungen der Schadstoffe im Bereich Analytik / Beratung / Gutachten. Zu erbringen sind Dienstleistungen an verschiedenen Gebäuden und den zugehörigen baulichen Anlagen.
Nutzungsrechte Der AG stellt dem AN Unterlagen ausschließlich zur Erfüllung der beauftragten Leistungen zur Verfügung. Eine andere Nutzung der Unterlagen für eigene oder fremde Zwecke ist dem AN untersagt. Die Weitergabe der Unterlagen an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des AG möglich.
Der AN überträgt dem AG die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen. Eine Veröffentlichung oder Verwendung für Lehrzwecke durch den AN ist nur nach schriftlicher Zustimmung mit dem AG möglich.
Rahmenvereinbarung Schadstoffplanung „Analytik / Beratung / Gutachten“
Forschungszentrum Jülcih GmbH
52428 Jülich
Das Forschungszentrum Jülich ist ein internationales und interdisziplinäres Kompetenzzentrum in der Helmholtz-Gesellschaft Deutscher Forschungszentren und arbeitet im Rahmen der Forschungsbereiche:
1. Energie und Umwelt,
2. Information und Gehirn,
3. Schlüsseltechnologien für Morgen.
Gesellschafter des Forschungszentrums Jülich GmbH sind die Bundesrepublik Deutschland (90 %) und das Land Nordrhein-Westfalen (10 %). Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt.
Das Forschungszentrum Jülich wurde am 11. Dezember 1956 gegründet und ist seitdem stetig gewachsen. Gesellschafter der Forschungszentrum Jülich GmbH ist die Bundesrepublik Deutschland (90 %) und das Land Nordrhein-Westfalen (10 %).
Die Organisationsstruktur des Forschungszentrums Jülich besteht aus 10 Forschungsinstituten mit zahlreichen Institutsbereichen.
Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt.
Mit rund 6 300 Beschäftigten gehört das Forschungszentrum Jülich, Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft, zu den großen, interdisziplinären Forschungseinrichtungen in Europa.
Das Forschungszentrum Jülich fokussiert sich auf nutzeninspirierte Grundlagenforschung und stellt sich somit den Herausforderungen der Gegenwart für eine lebenswerte Zukunft. Es forscht an umfassenden Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in den Bereichen Information, Energie sowie Bioökonomie und betreibt zu diesen Zwecken einzigartige Großgeräte – nicht nur auf dem eigenen Campus, sondern auch an Außenstellen im In- und Ausland.
Ziel ist es, Grundlagen für zukünftige Schlüsseltechnologien zu schaffen.
Lage, Standort und Nutzung Das Forschungszentrum Jülich liegt im Südwesten der Stadt Jülich in Nordrhein-Westfalen und gliedert sich in 2 getrennte Betriebsgelände:
— das Hauptgelände, der sogenannte Campus (Fläche ca. 1,6 km2) sowie
— das sogenannte BAW-Gelände mit dem Zentrallager und der Zentralen Berufsausbildung (Fläche ca. 0,1 km2).
Die wissenschaftlichen und technischen Anforderungen prägen die Infrastruktur des Geländes sowie der ca. 242 Haupt- und 78 Nebengebäude mit ca. 354 000 m2 Nettoraumfläche (NRF) in 13 060 Räumen (Die Angaben umfassen das Campus- und BAW-Gelände sowie das Gästehaus des Forschungszentrums in Jülich.) Der Gebäudebestand umfasst Bürogebäude, Laborgebäude mit chemischen und physikalischen Laboratorien sowie Werkstattgebäude und Experimentierhallen, Gebäude für Rechenzentren und diverse Großgeräte, ein Hörsaal- und Bibliotheksgebäude sowie ein Kantinengebäude.
Gebäudealter und Baujahr Das Gebäudealter des Gebäudebestands ist als heterogen zu bezeichnen und spannt sich von 100 Jahren auf dem BAW-Gelände (Bauten aus dem Jahr 1919) über Gebäude aus der Gründungszeit bis zu derzeit fertiggestellten Gebäuden.
Geschäftsbereich Planen und Bauen Der Geschäftsbereich Planen und Bauen (B) nimmt Aufgaben in den Bereichen Baubestands- und Modernisierungsmanagement, Projektmanagement, technische Gebäudeausrüstung und Dokumentation war.
Er schafft und erhält allen wissenschaftlichen Instituten, wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen, Geschäftsbereichen und Stabstellen die baulichen Arbeits- und Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, ihre Forschungsarbeiten und Forschungsaufträge optimal durchzuführen bzw. die Wissenschaft optimal dabei zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Geschäftsbereich können im Internet eingesehen werden unter:
Das Forschungszentrum Jülich behält sich vor, jedes Los optional um 1 weiteres Jahr bei einer Erhöhung von max. 50 % des Loswertes ([Betrag gelöscht] EUR) zu verlängern.
Rahmenvereinbarung Schadstoffplanung „Analytik / Beratung / Gutachten“
Forschungszentrum Jülcih GmbH
52428 Jülich
Das Forschungszentrum Jülich ist ein internationales und interdisziplinäres Kompetenzzentrum in der Helmholtz-Gesellschaft Deutscher Forschungszentren und arbeitet im Rahmen der Forschungsbereiche:
1. Energie und Umwelt,
2. Information und Gehirn,
3. Schlüsseltechnologien für Morgen.
Gesellschafter des Forschungszentrums Jülich GmbH sind die Bundesrepublik Deutschland (90 %) und das Land Nordrhein-Westfalen (10 %). Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt.
Das Forschungszentrum Jülich wurde am 11. Dezember 1956 gegründet und ist seitdem stetig gewachsen. Gesellschafter der Forschungszentrum Jülich GmbH ist die Bundesrepublik Deutschland (90 %) und das Land Nordrhein-Westfalen (10 %).
Die Organisationsstruktur des Forschungszentrums Jülich besteht aus 10 Forschungsinstituten mit zahlreichen Institutsbereichen.
Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt.
Mit rund 6 300 Beschäftigten gehört das Forschungszentrum Jülich, Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft, zu den großen, interdisziplinären Forschungseinrichtungen in Europa.
Das Forschungszentrum Jülich fokussiert sich auf nutzeninspirierte Grundlagenforschung und stellt sich somit den Herausforderungen der Gegenwart für eine lebenswerte Zukunft. Es forscht an umfassenden Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in den Bereichen Information, Energie sowie Bioökonomie und betreibt zu diesen Zwecken einzigartige Großgeräte – nicht nur auf dem eigenen Campus, sondern auch an Außenstellen im In- und Ausland.
Ziel ist es, Grundlagen für zukünftige Schlüsseltechnologien zu schaffen.
Lage, Standort und Nutzung Das Forschungszentrum Jülich liegt im Südwesten der Stadt Jülich in Nordrhein-Westfalen und gliedert sich in 2 getrennte Betriebsgelände:
— das Hauptgelände, der sogenannte Campus (Fläche ca. 1,6 km2) sowie
— das sogenannte BAW-Gelände mit dem Zentrallager und der Zentralen Berufsausbildung (Fläche ca. 0,1 km2).
Die wissenschaftlichen und technischen Anforderungen prägen die Infrastruktur des Geländes sowie der ca. 242 Haupt- und 78 Nebengebäude mit ca. 354 000 m2 Nettoraumfläche (NRF) in 13 060 Räumen (Die Angaben umfassen das Campus- und BAW-Gelände sowie das Gästehaus des Forschungszentrums in Jülich.) Der Gebäudebestand umfasst Bürogebäude, Laborgebäude mit chemischen und physikalischen Laboratorien sowie Werkstattgebäude und Experimentierhallen, Gebäude für Rechenzentren und diverse Großgeräte, ein Hörsaal- und Bibliotheksgebäude sowie ein Kantinengebäude.
Gebäudealter und Baujahr Das Gebäudealter des Gebäudebestands ist als heterogen zu bezeichnen und spannt sich von 100 Jahren auf dem BAW-Gelände (Bauten aus dem Jahr 1919) über Gebäude aus der Gründungszeit bis zu derzeit fertiggestellten Gebäuden.
Geschäftsbereich Planen und Bauen Der Geschäftsbereich Planen und Bauen (B) nimmt Aufgaben in den Bereichen Baubestands- und Modernisierungsmanagement, Projektmanagement, technische Gebäudeausrüstung und Dokumentation war.
Er schafft und erhält allen wissenschaftlichen Instituten, wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen, Geschäftsbereichen und Stabstellen die baulichen Arbeits- und Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, ihre Forschungsarbeiten und Forschungsaufträge optimal durchzuführen bzw. die Wissenschaft optimal dabei zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Geschäftsbereich können im Internet eingesehen werden unter:
Das Forschungszentrum Jülich behält sich vor, jedes Los optional um 1 weiteres Jahr bei einer Erhöhung von max. 50 % des Loswertes ([Betrag gelöscht] EUR) zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Schadstoffplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.competenza.com/startseite#competenza
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Schadstoffplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.arcadis.com/de-de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lose werden zwingend an verschiedene Auftragnehmer vergeben. Der Leistungsumfang ist ein geschätzter Wert, der vom tatsächlichen Bedarf bestimmt wird. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der vollen Auftragssumme.
Unter allen Angeboten soll der Zuschlag je Los auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung der Arbeitsprobe sowie des Angebotspreises als das wirtschaftlichste Angebot erscheint.
Die Gesamtbewertung der einzelne Angebote der Bieter erfolgt gemäß Anlage 5 (Bewertungsmatrix) mit der Gewichtung zu:
— 20 % für die Qualität, besondere Leistungen, Methodik (Arbeitsprobe)
— 80 % für den Angebotspreis
Mit Abgabe Ihres Angebotes ist eine Arbeitsprobe gemäß den Angaben in Anlage 5 (Bewertungsmatrix) einzureichen.
Die Arbeitsprobe soll Aussagen zu folgenden Themen treffen:
— Projekte mit vergleichbarer Bauaufgabe: mind. 3 Projekte aus dem Bereich Sanierung / Bauen im Bestand oder vergleichbaren Sonderbauten,
— Ablaufdarstellung der Untersuchungsverfahren nach VDI - Richtlinie 3866 Blatt (2017-06): Untersuchungsverfahren für die Bestimmung von Asbest und durchgängiger Bearbeitung der Schadstoffanalyse,
— Projekte sind Fundstellenkataster anzufertigen: mind. 2 Projekte mit komplexen Gesamtanforderungen Materialprobenuntersuchung auf PCB und KMF und durchgängiger Bearbeitung des Entsorgungskonzept Die in der Anlage 5 aufgeführten Zuschlagskriterien bieten dem Bieter die Möglichkeit, sein Unternehmen in Bezug auf die gestellten Anforderungen darzustellen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.
Der AG verpflichtet sich, die eingereichten Unterlagen vertraulich und ausschließlich zum Zweck der Angebotsbewertung zu verwenden. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe der eingereichten Unterlagen.
Vergütung Die Vergütung der Leistungen sind pauschal anzubieten. Hierzu gehören insbesondere Post- und Fernmeldegebühren, Kosten für Papier-Unterlagen in bis zu 4-facher Form, Kosten für Datenträger in 1-facher Form.
Die Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis des nachzuweisenden zeitlichen Aufwands gemäß der Verrechnungssätze der Leistungen des AN für die Herbeiführung eines durch den AG und den AN eindeutig definierten Ergebnisses können auf Veranlassung des AG vor deren Einzelbeauftragung pauschaliert werden. Hierzu stellt der AN seinen Aufwand nachvollziehbar und plausibel dar.
Fahrtkosten für Ortstermine im Forschungszentrum und seinen Einrichtungen in näherer Umgebung (Gästehaus Jülich, Technologiezentrum Jülich, Feldversuch Selhausen bei Jülich), werden gemäß der Nebenkostenpauschale prozentual der Nettohonorarsumme abgerechnet.
Vergleichspreise Zur wirtschaftlichen Bewertung des Angebots wird u. a. ein Vergleichspreis herangezogen. Hierzu wird als Mengenansatz ein Mittel aus kleinen und umfangreicheren Abrufen angenommen.
Vorzulegende Unterlagen bei Angebotsabgabe mit einzureichenden Unterlagen
1. Unterschriebene Angebotserklärung,
2. Unterschriebene Anlage 2 (EEE),
3. Unterschriebener Rahmenvertrag,
4. Nachweis der Berufszulassung:
Nachweis der besondere Sachkunde nach DGUV 101-004 (BGR 128) Akkreditierung und die besondere Sachkunde nach DGUV 101-004 (BGR 128).
5. Genehmigungsnachweise für Los II Nachweis einer Genehmigung nach § 25 StrISchG oder nach § 15 StrISchV vorlegen. Das Personal muss einen gültigen Strahlenpass besitzen (mindestens beruflich strahlenexponiertes Personal der Kategorie A).
6. Jahresumsatz (gem. § 45 (2) VgV):
Angabe des Jahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (2017/ 2018/ 2019) Mind. [Betrag gelöscht] EUR/Jahr.
7. Haftpflichtversicherung:
(Angabe der Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen für Personenschäden / Sach- und Vermögensschäden).
8. Angaben zur Bürostruktur (gem. § 46 (3), S. 8 VgV):
Mind. 2 Mitarbeiter, die als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter tätig sind.
9. Referenzprojekte:
Gem. Anlage 3/ 4 zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit
10. Angaben / Arbeitsprobe gem. Anlage 5 Für die Nachforderung fehlender Unterlagen werden wir eine Frist von maximal 3 Werktagen gewähren.
Anleitung zum Ausfüllen der EEE (Anlage 2):
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
— Schritt 1 - Den EEE Dienst können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://uea.publicprocurement.be/filter?lang=de
— Schritt 2 - Klicken Sie das Feld „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“ an.
— Schritt 3 - Damit Sie das Formular für die EEE aufrufen können, importieren Sie die beigefügte xml-Datei.
— Schritt 4 - Füllen Sie die EEE vollständig aus und exportieren Sie die Datei.
— Schritt 5- Unterschreiben Sie die EEE an der gekennzeichneten Stelle und reichen Sie das Dokument bei Angebotsabgabe mit ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
e. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]