Sanierung TWY Bravo, Bauabschnitte 1 – 5
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung TWY Bravo, Bauabschnitte 1 – 5
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH plant seit Mitte 2015 die Sanierung der Rollbahn B.
Die bauliche Umsetzung hat im Oktober 2016 mit dem so genannten 8. Bauabschnitt begonnen. Im Anschluss an den 8. Bauabschnitt wird seit Juli 2019 die Sanierung der Bauabschnitte 6 und 7 durchgeführt. Anschließend soll ab dem 4. Quartal 2021 die Sanierung der Bauabschnitte 1 bis 5 beginnen.
In dieser Maßnahme werden die Flächenbefestigungen erneuert, ein Stauraumkanal errichtet und neue Kabelleerrohrtrassen parallel zur Rollbahn B hergestellt.
Die Maßnahme umfasst die erforderlichen Abbruch- und Erdarbeiten, die Herstellung der Leitungstrassen, des Oberbaus und der Fundamente für die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten.
Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, und aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind.
Der Neubau der Flugbetriebsflächen erfolgt in Betonbauweise auf einer HGT.
Bei der Herstellung der HGT und der ungebundenen Tragschichten ist das Material aus dem Flächenaufbruch wieder zu verwenden.
Die Baumaßnahme befindet sich im Luftsicherheitsbereich des Flughafens.
Der Zugang des Baufelds erfordert daher eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz sowie Zugangskontrolle für alle Personen und Waren.
Im Sicherheitsbereich des Flughafen Köln/Bonn GmbH.
Die Leistungen beinhalten:
— ca. 108 000 m2 Flächenaufbruch,
— ca. 89 000 m2 Neubauflächen in Betonbauweise,
— ca. 19 000 m2 in Asphaltbauweise,
— ca. 2 500 m2 Rasenschulter,
— ca. 2 500 m Entwässerungsrinnen,
— ca 140 m Neubau von Entwässerungskanal,
— ca. 650 m Neubau eines Stauraumkanals,
— ca. 210 m Frischwasserleitung,
— ca. 1 900 m Kabelschutzrohrtrassen,
— ca. 1 000 m Kabelschachtentwässerung.
Sowie die zugehörigen Erd- und Markierungsarbeiten.
Die Auftragsvergabe erfolgt erst nach Vorlage der naturschutzrechtlichen Genehmigung.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, ohne Verhandlung das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.
Ein Anspruch auf eine Verhandlungsrunde besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag SchaweGmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: [gelöscht]. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.