TYB – BA 1-5, Technische Ausrüstung Befeuerung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2203 / 4045-00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
TYB – BA 1-5, Technische Ausrüstung Befeuerung
Die Rollbahnen werden im Sanierungsbereich zwischen Schwelle 14R und der Schwelle 14L wieder mit einer Befeuerung der Betriebskategorie CAT II/III ausgerüstet. Wesentliche Leistungen sind die Lieferung und Herstellung der Befeuerungsaußenanlagen mit stufenweiser Inbetriebnahme. Die vorhandene Befeuerungsstationsausrüstung sowie die Einzellampensteuerung werden beibehalten und mit der Maßnahme angepasst. Die Befeuerung wird gemäß den aktuellen Vorschiften, insbesondere gemäß EASA CS-ADR-DSN Issue 4 ausgeführt.
Weitere Erläuterungen: siehe Anlage „Maßnahmenbeschreibung Technische Ausrüstung TWY Bravo, Bauabschnitte 1-5“.
Im Sicherheitsbereich der Flughafen Köln/Bonn GmbH.
Bei den Leistungen zur Technischen Ausrüstung Befeuerung und Beschilderung handelt es sich im wesentlichen um die nachfolgend aufgeführten Teilmaßnahmen:
— Rückbau und Neuerrichtung der Befeuerungsanlagen/-systeme sowie der Beschilderung im Sanierungsbereich Rollbahn B, A7 und angrenzender Rollbahnbereiche,
— Schachtausbau, Schachterdung und Schachtbezeichnung für alle im Rahmen der Baumaßnahme durch den AN Tiefbau neu errichteten Kabelschächte,
— Ausbau der Entwässerungs-Pumpenschächte.
Die Auftragsvergabe erfolgt erst nach Vorlage der naturschutzrechtlichen Genehmigung, diese liegt dem AG bisher nicht vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Download/Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unter www.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren. Ein Abonnement ist damit nicht verbunden.
Die Angebote/Teilnahmeanträge sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben.
Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt in Textform.
Sämtliche Bieterkorrespondenz wird über die Vergabeplattform subreport Elvis erfolgen.
Alle weiteren Kommunikationswege sind ausgeschlossen.
Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter www.subreport.de/service/support-elvis/.
Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH,
Buchforststr. 1-15,
51101 Köln,
Tel.: 02 21/9 85 78-0,
Fax: 02 21/9 85 78-66,
E-Mail: [gelöscht];
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.