Wärme- und Kälteversorgung RWTH Aachen Campus West
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rwth-campus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Wärme- und Kälteversorgung RWTH Aachen Campus West
Dienstleistungskonzession in Bezug auf: Bau, Unterhalt und Betrieb (25 Jahre) der Netze Wärme und Kälte (inkl. PV-Strom und Batterie) für das Projekt „RWTH Aachen Campus West“.
Aachen
Hintergrundinformationen:
Mit dem Campus West wird der zweistufige Ausbau des RWTH Aachen Campus fortgesetzt. Auf einem ca. 25 ha großen Gebiet um den Aachener Westbahnhof entstehen sechs Forschungscluster. Im Juli 2018 übernahm die RWTH Aachen University für die Entwicklung des Campus West eine stillgelegte Fläche des ehemaligen Aachener Güterbahnhofs. Die Campus-Gesellschaften sind Eigentümer und Entwickler der zum Gebiet Campus West gehörenden Grundstücksflächen. Auf Grundlage des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 923 Campus West der Stadt Aachen werden sie das Gebiet Campus West über eine Dauer von voraussichtlich 20 Jahren in sechs Clustern entwickeln, erschließen und anschließend im Wesentlichen durch die Einräumung von Erbbaurechten vermarkten. Der Campus West soll einerseits Heimat für neue Forschungsquartiere und Reallabore, aber andererseits auch zu einem Leuchtturmprojekt für ein nachhaltiges Stadtquartier werden. Es soll eine innovative Versorgung dieser Gebiete entstehen.
Zu diesem Zweck streben die Campus-Gesellschaften die Realisierung eines innovativen und nachhaltigen Energieversorgungskonzeptes für den Campus West mit dem weitergehenden Ziel an, eine maximale Ressourceneffizienz zu erreichen, Synergien zu erzeugen und Flexibilitäten mittels Sektorenkopplung zu nutzen (u. a. durch Anbindung an die geplante Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und den Einsatz von Batteriespeichern).
Der Vertrag soll voraussichtlich zwischen dem Konzessionsnehmer und der Campus West I Immobilien GmbH sowie Campus West II Immobilien GmbH als Konzessionsgebern geschlossen.
Für die Erschließung soll im Wege des mit dieser Bekanntmachung eingeleiteten Vergabeverfahrens folgende Dienstleistungskonzession vergeben werden:
— Zentrale Wärmeversorgung und -bereitstellung,
— Zentrale Kälteversorgung und -bereitstellung.
Grundbaustein bei der Umsetzung des eine CO2-Neutralität verfolgenden Energieversorgungskonzeptes für die Wärme- und Kälteversorgung bildet das Gesamtsystem aus kaltem Nahwärmenetz (Anergienetz) in Kombination mit einer lokalen und regenerativen Energieerzeugung durch den Einsatz von Geothermie, Wärmespeichern und der Option zur Sektorenkopplung.
Wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des Energiekonzeptes ist eine Förderfähigkeit des Gesamtsystems.
Weitere Einzelheiten zur Dienstleistungskonzession werden in dem über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbaren Informations-Memorandum skizziert.
Ergänzend wird auf die Abschnitte II.2.14 und VI.3 hingewiesen.
Eckpunkte zum vorgesehenen Vertragsentwurf:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Vorbehaltlich der noch zu führenden Vertragsverhandlungen sieht der Auftraggeber im Vertragsentwurf – der nur den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zur Verfügung gestellt wird – eine Endschaftsklausel vor, die die Übernahme der vom Auftragnehmer gemäß des vertraglich vereinbarten Energieversorgungskonzeptes zu errichtenden Energieversorgungsanlagen gegen Zahlung eines von verschiedenen Sensitivitäten abhängigen Entgelts zum Ende der Vertragslaufzeit und bei vorzeitiger Vertragsbeendigung regelt, wobei über eine Verlängerungsoption des Vertrages im Laufe der Ausschreibung während der Verhandlungsgespräche verhandelt werden kann. Davon abgesehen, kann nach Auftragserteilung zum Ende der Vertragslaufzeit im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen (vgl. § 154 Nr. 3 i.V.m. § 132 GWB) über eine Verlängerung des Vertrags oder sonstige Vertragsanpassungen verhandelt werden.
Der Vertrag soll voraussichtlich zwischen dem Konzessionsnehmer und der Campus West I Immobilien GmbH sowie Campus West II Immobilien GmbH als Konzessionsgebern geschlossen werden.
Die über den unter Abschnitt I.3 abrufbaren Unterlagen sind ausschließlich die Bewerbungsunterlagen für den Teilnahmeantrag. Im Sinne von § 17 Abs. 1 KonzVgV erhalten im vorliegenden Verfahren nur diejenigen Unternehmen die vollständigen Vergabeunterlagen, die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben und demgemäß zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1) im Einzelnen erforderlich:
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen müssen durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II erbracht werden.
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III zu verwenden.
Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr, Konzernzugehörigkeit, Geschäftsfelder des Bewerbers und im Konzern (bei Konzernzugehörigkeit), Konzern-/Unternehmenspräsentation, ggf. Zertifizierung nach DIN ISO 9001 Qualitätsmanagement oder ggf. Darstellung eines firmeneigenen Qualitätsmanagements, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Hierzu ist das Formular IV zu verwenden.
Die unter Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1. Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 10 Mio. EUR für Personenschäden, 10 Mio. EUR für Sachschäden, 6 Mio. EUR für Vermögensschäden und 6 Mio. für Umweltschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
2.
(i) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für die nachfolgenden Erklärungen ist Formular VI zu verwenden:
(ii) Eigenerklärung über den Umsatz im Bereich der Fern- und Nahwärme in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(iii) Eigenerklärung über das Eigenkapital inkl. nachrangiger Verbindlichkeiten und Reserven gemäß letztem abgeschlossenen Geschäftsjahr. Hierzu ist das Formular VI zu verwenden.
(iv) Testierter Jahresabschlussbericht über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (soweit vorhanden, weil aufgrund gesetzlicher oder anderweitiger Vorgaben zwingend zu erstellen (vgl. z. B. § 316 HGB)). Sofern keine Beifügung erfolgt, ist dies (ggf. auf Rückfrage der Vergabestelle) zu erläutern.
Zu III.1.2) Ziffer 1.
Die Vorlage der geforderten Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
Zu III.1.2) Ziffer 2.
Der Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel mind. 100 Mio. EUR (netto) betragen haben.
Der Umsatz im Bereich der Fern- und Nahwärme in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel mind. 20 Mio. EUR (netto) betragen haben.
Das Eigenkapital muss inkl. nachrangiger Verbindlichkeiten und Reserven im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mind. 100 Mio. EUR betragen haben.
Die unter Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt III.1.1) Ausgeführte.
1. Es sind folgende Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens vorzulegen:
1.1
Es sind Eigenerklärungen über mind. 2 Unternehmens-Referenzen über die Durchführung von Wärmeversorgungsprojekten einzureichen, die folgende Anforderungen umfassen:
(i) Unternehmen war verantwortlich für Planung, Finanzierung und Betrieb des Wärmeversorgungsprojekts,
(ii) Unternehmen war verantwortlich für die Verlegung des Rohrsystems zum Transport der Wärme,
(iii) Wärmeversorgungsprojekt betraf die Versorgung eines Quartiers (= Mix aus Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen),
(iv) Wärmeversorgung des Quartiers erfolgt aktuell mit einer installierten Leistung von mindestens 10 MW,
(v) der Abschluss der Baumaßnahme und/oder die Inbetriebnahme mindestens einer für die Wärmeversorgung wesentlichen Wärmeerzeugungskomponente muss nach dem 31.12.2015 liegen,
(vi) die eingesetzten Energieerzeuger und der Primärenergiefaktor sind informativ zu benennen.
Hierzu sind die Formulare VII und VIII zu verwenden.
2. Benennung eine*r technischen Projektleiter*in als Hauptansprechpartner*in für den Auftraggeber. Der/Die technische Projektleiter*in muss folgende Anforderungen erfüllen:
(i) Mindestqualifikation Diplom- oder Masterabschluss im Bereich der Ingenieurwissenschaften (z. B. Elektrotechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik). Nachweis ist zwingend beizufügen.
(ii) Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als technische*r Projektleiter*in in Projekten mit Schwerpunkt Wärme- oder Kältetechnik oder Energieversorgung.
(iii) Erklärung, dass die vorgesehene Person der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
Hierfür ist das Formular IX zu verwenden.
3. Es ist mind. eine Eigenerklärung zu persönliche Referenzen des/der technischen Projektleiter*in über die Leitung von Projekten einzureichen, die folgende Anforderungen umfassen:
(i) Leitung eines Projekts im Bereich der Wärmeversorgung,
(ii) Mindestvolumen von 10 Mio. EUR,
(iii) Der Abschluss des Referenzprojekts muss nach dem 31.12.2015 liegen.
Hierzu ist das Formular X zu verwenden.
a) Es sind alle benannten Anforderungen des Vorstehenden unter Abschnitt III.1.3) zu erfüllen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Darüber hinaus gilt:
b) Mindestens eine Unternehmens-Referenz, die alle Anforderungen gem. Abschnitt III.1.3) erfüllt, muss zusätzlich auch die Versorgung mit Kälte, mind. 1 MW, zum Gegenstand gehabt haben.
c) Mindestens eine Unternehmens-Referenz, die alle Anforderungen gem. Abschnitt III.1.3) erfüllt, muss zusätzlich auch durch öffentliche Fördermittel unterstützt worden sein.
d) Für die Referenzen nach Abschnitt III.1.3) Ziffer 1. und Abschnitt III.1.3) Ziffer 3. gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eine*r Ansprechpartner*in sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Auf Datenschutzgründe kann keine Berufung stattfinden!
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer verpflichten, während der gesamten Planungs- und Bauzeit ein ständig besetztes Büro vor Ort mit mind. eine*r Planer*in und Bauleiter*in vorzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es gilt die KonzVgV in ihrer zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gültigen Fassung. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein zweistufiges Verfahren mit Verhandlungen sowie vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Verfahrensgarantien des § 13 KonzVgV werden streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat der Auftraggeber eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen sollen.
3. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Abschnitt III.1) können über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abgerufen werden.
4. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XI. zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen und Erklärungen allesamt.
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular V gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
5. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Es ist daher von jedem Teilnehmer an dem Vergabeverfahren eine entsprechende Einwilligung einzuholen und ihn über die Verarbeitung zu informieren. Hierzu ist das Formular XIV zu verwenden.
6. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb finden sich in dem Dokument „Teilnahmebedingungen“, das über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse heruntergeladen werden kann.
7. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
8. Der Auftraggeber macht daneben von der Regelung des § 17 Abs. 2 KonzVgV Gebrauch, da die für die Abgabe von Angeboten erforderlichen Unterlagen unter den Schutz des § 2 GeschGehG fallen. Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, müssen vor Erhalt dieser Unterlagen eine Verschwiegenheitserklärung unter Verwendung des Formulars „Verschwiegenheitserklärung“ einreichen. Die Einreichung ist auch schon vorsorglich mit dem Teilnahmeantrag möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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