280 Millionen Blatt Büro-/Kopierpapier DIN A4 Referenznummer der Bekanntmachung: ID: 1.929.547 (Kopierpapier)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
280 Millionen Blatt Büro-/Kopierpapier DIN A4
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung von 280 Millionen Blatt Büro-/Kopierpapier DIN A4.
Die Bestellungen des genannten Büro-/Kopierpapiers DIN A4 sollen aus dem bereits installierten Online-Shop für Büromaterial der Firma Rensch in Gelsenkirchen erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Bestellungen für die Hauptverwaltung. Hier erfolgen die Bestellungen per SAP-Bestellschein.
Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Auftragseingang frei Verwendungsstelle an alle Dienststellen der KBS einschließlich der angebundenen Reha-Kliniken im Bundesgebiet. Die Auflistung der verschiedenen Liefer- bzw. Erfüllungsorte ist der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Lieferbedingungen/Lieferanschriften/Lieferfristen“ zu entnehmen.
Die Lieferung des Kopierpapiers erfolgt auf Abruf. Seitens des Auftragnehmers ist sicherzustellen, dass die Menge in Höhe eines Teilabrufs i. H. v. 1 000 000 Blatt jederzeit bevorratet wird, damit eine Belieferung des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen nach telefonischem oder schriftlichem Abruf sichergestellt ist. Dieser Zeitraum ist verbindlich einzuhalten und verlängert sich nur angemessen, wenn die Behinderung von der KBS zu vertreten ist. Unterschriebene Lieferbestätigungen sind an die KBS – Zentraleinkauf – zu senden.
Der erste Abruf über mindestens 1 Mio. Blatt bis max. 4 Mio. Blatt kann bereits innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist für das dritte Quartal 2021 vorgesehen.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren, mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, ab Zuschlagserteilung. Für die Verlängerung ist die Einwilligung beider Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf der Vertragsjahre zwingend erforderlich. Die Zuschlagserteilung ist voraussichtlich für das dritte Quartal 2021 vorgesehen.
Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegten Höchstmengen (280 000 000 Blatt) vorzeitig erreicht werden. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1).
— ein aktuelles Zertifikat der jeweiligen akkreditierten Organisation (EU Ecolable, FSC oder PEFC)
Prüfung Papiereigenschaft:
Vom Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt vor der Zuschlagserteilung eine Prüfung des Papiers. Dazu werden aus der laufenden Produktion vom Auftragnehmer 3 Muster an ein autorisiertes und unabhängiges Institut seiner Wahl (z. B. Fogra, PTS) zur Überprüfung gesendet. Der Prüfbericht wird der KBS zugeleitet, die Kosten übernimmt der Auftragnehmer. Aus dem Prüfbericht muss hervorgehen, dass es sich um Papier handelt, das auch der KBS geliefert wird.
Überprüft werden in jedem Fall die folgenden Eigenschaften: CIE-Weiße, Spez. Volumen, Flächengewicht, Opazität.
Teststellung/Qualitätsprüfung:
Der Bieter gewährleistet der KBS, sofern diese es im Rahmen der Angebotsauswertung als notwendig erachtet, dass spätestens 10 Arbeitstage nach schriftlicher Aufforderung eine entsprechende Testpalette (mindestens 100 000 Blatt) zur Verfügung gestellt wird. Die Lieferung des Testmaterials erfolgt „frei Haus“ und ist im Umfang des Angebotes enthalten.
Im Rahmen der Qualitätsprüfung wird hierbei insbesondere die Druckfähigkeit des Papiers auf Digital- und Hochleistungsdrucksystemen getestet bzw. beurteilt und entsprechend protokolliert. Das Protokoll wird im Falle einer Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages. Seitens des Bieters besteht hierbei die Möglichkeit, den Testlauf vor Ort zu begleiten.
Sollte das Testergebnis negativ ausfallen, führt dieser Umstand zum Ausschluss des Angebotes.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundesamtsozialesicherung.de