Beschaffung Notebooks sowie Zubehör und Monitore für mobiles Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2021-0021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Notebooks sowie Zubehör und Monitore für mobiles Arbeiten
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb von Notebooks und TFT-Monitoren als Ergänzungen der bereits beim Auftraggeber in weiten Teilen der Dienststellen vorhanden Geräte, um das mobile Arbeiten im Rahmen des sog. Desksharings beim LVR weiter flächendeckend auszurollen.
Ziel ist es eine einheitliche Systemlandschaft den nutzenden Mitarbeitenden des LVR zu ermöglichen.
Es findet eine losweise Vergabe statt, die wie folgt gekennzeichnet ist:
— Los 1: Notebooks und Zubehör,
— Los 2: TFT-Monitore.
Los 1 – Notebooks gem. beigefügtem Leistungsverzeichnis
Los 1: Es wird ein verbindlich durch den Auftraggeber abzunehmendes Volumen in Höhe von 1 600 Geräten für den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn bis zum 30.9.2023 festgelegt.
Darüber hinaus können weitere Bedarfe entstehen, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Schätzungen und möglichen Roll-out-Szenarien für weitere Verwaltungsstellen beruhen. Es wird in diesen Fällen von einem maximalen Auftragsvolumen von ca. 3 000 Geräten ausgegangen, welches demnach als Kalkulationsgrundlage für dieses Vergabeverfahren dient. Sämtliche Preisberechnungen des Preisblattes dieses Loses basieren daher auf dem maximalen Auftragsvolumen von ca. 3 000 Geräten.
Derzeit prognostiziert wird ein Abrufvolumen in 2021 von ca. 400 Geräten und in 2022 mit ca. 400 Geräten pro Quartal.
Los 2 – 27 " TFT Monitore
Los 2: Es wird ein verbindlich durch den Auftraggeber abzunehmendes Volumen in Höhe von 3 200 Geräten für den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn bis 30.9.2023 festgelegt.
Darüber hinaus können weitere Bedarfe entstehen, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Schätzungen und möglichen Roll-out-Szenarien für weitere Verwaltungsstellen beruhen. Es wird in diesen Fällen, bis auf die Alternativposition (Pos. 3. des Leistungsverzeichnisses) "Soundbars" von einem maximalen Auftragsvolumen von ca. 6 000 Geräten ausgegangen, welches demnach als Kalkulationsgrundlage für dieses Vergabeverfahren dient. Sämtliche Preisberechnungen des Preisblattes dieses Loses basieren daher auf dem maximalen Auftragsvolumen von ca. 6 000 Geräten.
Derzeit prognostiziert wird ein Abrufvolumen in 2021 von ca. 800 Geräten und in 2022 mit ca. 800 Geräten pro Quartal.
Die Alternativposition "Soundbars" basiert auf einem maximalen Auftragsvolumen von 3 000 Geräten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 S. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in das Unternehmen ansässig ist, entweder über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf anderes Weise, nicht älter als 12 Monate.
Weitere Ausführungen finden Sie unter Ziffer 11. des formalen Teils der Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für das Los 2 und [Betrag gelöscht] EUR für das Los 1 und für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für das Los 2 und [Betrag gelöscht] EUR für das Los 1 EUR nachzuweisen und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin nicht älter als 12 Monate sein.
Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem jährlichen Mindestumsatz von durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR für das Los 2 und [Betrag gelöscht] Euro für das Los 1 bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
Weitere Ausführungen finden Sie unter Ziffer 11. des formalen Teils der Vergabeunterlagen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter mindestens 3 Referenzen in Form einer Liste aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) je Los vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Projekte mit einer Größenordnung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für das Los 1 und [Betrag gelöscht] EUR für das Los 2 durchgeführt wurden. Siehe hierzu auch § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Weiterhin geben Sie bitte die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Weitere Ausführungen finden Sie unter Ziffer 11. des formalen Teils der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.