Generalplanerleistungen für den Neubau der Hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache (HFRW) in Lüdenscheid Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für den Neubau der Hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache (HFRW) in Lüdenscheid
Die Stadt Lüdenscheid beabsichtigt den Neubau der Hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache (HFRW). Am Standort Wiesenstraße/Altenaer Straße soll ein Neubau entstehen, der die aktuellen Anforderungen an den Betrieb einer Feuer- und Rettungswache erfüllt und die notwendigen Arbeitsbedingungen für die Berufsfeuerwehr der Stadt Lüdenscheid sicherstellt. Es wird angestrebt eine innovative, nachhaltige und zeitgemäße Feuer- und Rettungswache zu konzipieren, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik befindet.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die zur Durchführung dieses Vorhabens erforderlichen Generalplanungsleistungen. Die Projektdurchführung obliegt dem Auftraggeber, der aufgrund mangelnder Kapazitäten und Expertise im Bereich des Feuerwehrneubaus auf einen Generalplaner mit entsprechender Erfahrung in Planung und Bau von komplexen Funktionsgebäuden, bzw. Berufsfeuerwachen vergleichbarer Größe angewiesen ist.
Stadt Lüdenscheid Wiesenstraße/Altenaer Straße
58507 Lüdenscheid
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor.
— Stufe 1: LPH 1-3 (mit Vertragsunterzeichnung),
— Stufe 2: LPH 4,
— Stufe 3: LPH 5,
— Stufe 4: LPH 6-7,
— Stufe 5: LPH 8-9.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich im Übrigen vor, bei mehreren Leistungsphasen in einer Stufe, diese nicht in Gänze, sondern nur teilweise zu beauftragen. Die Beauftragung der nächsten Leistungsstufe erfolgt schriftlich. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Das Objekt wird vom Auftraggeber in folgende Honorarzonen eingestuft:
— Objektplanung Gebäude HZ III,
— Technische Ausrüstung HZ II-III (je nach Anlagengruppe),
— Tragwerksplanung HZ III,
— Objektplanung Freianlagen HZ III,
— Bauphysik - Energie HZ IV / Bauakustik HZ II / Raumakustik HZ II.
Es werden Generalplanungsleistungen auf Grundlage der HOAI und AHO vergeben. Diese umfassen sowohl Grundleistungen als auch ergänzende Besondere Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern. Der Auftraggeber behält sich insbesondere bei den ergänzenden Besonderen Leistungen eine Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Die Beauftragung der Besonderen Leistungen erfolgt jeweils in Abstimmung zwischen AG und AN Generalplaner und wird jeweils schriftlich abgerufen.
— Objektplanung Gebäude nach §§ 34 bis 35 HOAI i.V. mit Anlage 10, (Leistungsphasen 1 bis 9); Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung,
— Technische Ausrüstung nach §§ 53 bis 56 HOAI mit den Anlagengruppen 1-8, i. V. mit Anlage 15, (Leistungsphasen 1 bis 9); Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung,
— Tragwerksplanung nach §§ 49 bis 52 HOAI i. V. mit Anlage 14, (Leistungsphasen 1 bis 6); Grundleistungen und besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung,
— Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 bis 40 HOAI i.V. mit Anlage 11, (Leistungsphasen 1 bis 9); Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung,
— Leistungsbild Brandschutz nach den Grundleistungen des Leistungsbildes „Brandschutz“ gemäß Ziffer 1.4 des Heftes Nr. 17 „Leistungen für Brandschutz“ Stand Juni 2015, der AHO-Fachkommission „Brandschutz“; Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung Leistungsbild Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) nach Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI; Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung;
— Energieplanung/-beratung incl. Erstellung Energieausweis,
— BlowerDoor-Test.
Die jeweiligen; tatsächlich erforderlichen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (zweite Verfahrensstufe) zur Verfügung gestellt wird.
Bewerber werden bei der Erfüllung von Mindestanforderungen an Eignung nach den Kriterien in der Bewertungsmatrix für Teilnahmewettbewerb (Anlage A1.4) bepunktet und ausgewählt. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die höhere Gesamtpunktzahl der Zusatzpunkte (Wertungskriterium 2 / 8.1.IIIb-d). Sollte die Punktzahl auch hier identisch sein und dementsprechend eine Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich sein, erfolgt die abschließende Auswahl nach § 75 Absatz 6 VgV im Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der dem Teilnahmeantrag (Anlage A 2.1) anzufügenden Formblätter des Bewerbungsbogens (Anlage A 2.2) abzugeben:
— Anlage A 2.2_1 – Eigenerklärung Ausschlussgründe // Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
— Anlage A 2.2_2 – Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung // Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben: Berufsqualifikation nach § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV.
Die folgenden Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der dem Teilnahmeantrag (Anlage A 2.1) anzufügenden Formblätter des Bewerbungsbogens (Anlage A 2.2) abzugeben:
— Anlage A 2.2_3 – Erklärung Umsatz // Angaben Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (brutto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Anlage A 2.2_4 – Erklärung Nachweis Berufshaftpflicht - Versicherungsnachweis // Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der genannten Höhe.
Der Bewerber ist grundsätzlich geeignet, sofern der Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto jährlich lag. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bei der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
Der Bewerber ist grundsätzlich geeignet, wenn er einen Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in folgender Höhe vorweisen kann:
— für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Die schriftliche Bestätigung einer in der EU zugelassenen Versicherungsgesellschaft ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Sollte die Berufshaftpflichtversicherung geringere Deckungssummen aufweisen ist auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung im Auftragsfall auf geforderte Deckungssummen oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung möglich. Diese Erklärung ist dann zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die folgenden Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der dem Teilnahmeantrag (Anlage A 2.1) anzufügenden Formblätter des Bewerbungsbogens (Anlage A 2.2) abzugeben:
— Anlage A 2.2_5 – Erklärung zu rechtlichen / wirtschaftlichen Verknüpfungen,
— Anlage A 2.2_6 – Erklärung durchschnittlicher, jährlicher Beschäftigtenzahl // Erklärung durchschnittlicher, jährlicher Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl der Führungskräfte, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Anlage A 2.2_7 – Referenzprojekte // Benennung von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge.
— Anlage A 2.2_7.1 – A 2.2_7.x – Erklärung Referenzprojekte 1- 3 ff.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt, um bei einer Bewertung der Referenzen eine ausreichende Vergleichbarkeit bejahen zu können:
— Inhaber der Referenz,
— Name und Kontaktdaten des Auftraggebers / Bauherrn,
— Bezeichnung und Standort der Referenz,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe über die Art der Nutzung des Gebäudes,
— Entsprechung Ziffer 7700 Bauwerkszuordnungskatalog RBBau (ja / nein),
— Kurzbeschreibung der Objektgröße mit folgenden Angaben:
—— Größe des Projektes in m2 Bruttogrundfläche,
—— Gesamtbaukosten Projekt (Kostengruppen 200-600 nach DIN 276) brutto.
— Erfüllung besonderer Klimaschutz/Nachhaltigkeitsziele (ja / nein),
— Erfüllung Projekte in Holzbau (ja/nein),
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben:
—— beauftragte und bearbeitete HOAI-Phasen,
—— Komplexität des Projektes (nach HOAI-Honorarzonen).
Die Bewertung der Referenzen erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, die den Teilnahmeunterlagen beiliegt (Anlage A1.4). Die geforderte Mindeststandards für die Referenzen können der Anlage A1.1 – Aufforderung zur Abgabe des Teilnahmeantrags – entnommen werden.
— Anlage A 2.2_8 – Erklärung Nachunternehmereinsatz (Unterauftragnehmer),
— Anlage A 2.2_8.1 – Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer,
— Anlage A 2.2_8.2 – Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen,
(Eignungsleihe)
— Anlage A 2.2_8.3 – Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe),
— Anlage A 2.2_8.4 – Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe,
— Anlage 2.2_BG – Erklärung Bewerbergemeinschaft.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich geeignet, wenn er im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre über mindestens 25 Mitarbeiter in Festanstellung beschäftigt hat, wovon mindestens 15 über einen akademischen Abschluss in den Fachrichtungen Architektur/Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing. / M.A. / M.Sc. / B.A. / B.Sc. / o. vgl.) verfügen müssen. Die Nachweise sind dem Teilnahmeantrag nicht beizufügen. Der AG behält sich jedoch vor, die Nachweise der akademischen Abschlüsse nachzufordern.
Hierzu sind die Anforderungen an der Befähigung zur Berufsausübung zu beachten.
Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb und Ausführung des Auftrages können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD9QUW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
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