Rahmenvereinbarung über Holzrückearbeiten sowie Seilzug- und Nebenarbeiten im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen des Regionalforstamtes Hochstift Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/12/040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Holzrückearbeiten sowie Seilzug- und Nebenarbeiten im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen des Regionalforstamtes Hochstift
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Holzrückearbeiten sowie Seilzug- und Nebenarbeiten im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen des Regionalforstamtes Hochstift.
Holzrückearbeiten
33178 Borchen — Etteln
Die Leistungserbringung erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk Gellinghausen.
Allgemeines Kartenmaterial kann über waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter „Kataster und Verwaltung“ einblenden.
Holzrückearbeiten im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen.
Bzgl. Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres über Vertragslaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Zu Los 1:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die angegebenen Mengen um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern, dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte jährliche Holzmenge im Falle einer Kalamität um maximal die Höhe dieser vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge des Reviers/der Reviere zu erhöhen. Eine Kalamität im o. g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z. B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Zu Los 2:
Die angegebene, voraussichtliche jährliche Menge ist möglichst genau ermittelt, erhebt jedoch keinen Anspruch abschließend zu sein. Insbesondere nicht kalkulierbare Faktoren, wie Witterungseinflüsse, können zu erheblichen Abweichungen von den angegebenen Werten führen.
Seilzug- und Nebenarbeiten
33178 Borchen — Etteln
Die Leistungserbringung erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk Gellinghausen.
Allgemeines Kartenmaterial kann über waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter „Kataster und Verwaltung“ einblenden.
Seilzug- und Nebenarbeiten im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen.
Bzgl. Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres über Vertragslaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Zu Los 1:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die angegebenen Mengen um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern, dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte jährliche Holzmenge im Falle einer Kalamität um maximal die Höhe dieser vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge des Reviers/der Reviere zu erhöhen. Eine Kalamität im o. g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z. B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Zu Los 2:
Die angegebene, voraussichtliche jährliche Menge ist möglichst genau ermittelt, erhebt jedoch keinen Anspruch abschließend zu sein. Insbesondere nicht kalkulierbare Faktoren, wie Witterungseinflüsse, können zu erheblichen Abweichungen von den angegebenen Werten führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Ausbildung zum Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
— RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244),
— Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
— Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus),
— KUQS-System,
— von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Im Übrigen wird auf die AGB Forst NRW verwiesen
Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
— Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem,
— KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des „Lastenheftes Harvestervermessung“ des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren,
— In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz
Von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiese.
Einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Preisblätter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Eine maximale Laufzeit von 4 Jahren wird nicht überschritten.
Mitarbeitende der Zentralen Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: 1.9.2021 — 31.8.2023, jeweils optionale Verlängerung um 1 Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von max. 4 Jahren möglich.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag: Juni/Juli 2023, bzw. 2024 oder 2025. Dies steht in Abhängigkeit von der Nutzung der Verlängerungsoption.
Bitte beachten Sie, dass ab sofort keine postalischen Angebote, keine Angebote per Email sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW mehr zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per Email und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Bitte beachten Sie weiter, dass die Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren nur über den Bereich „Kommunikation“ im VMP NRW erfolgen darf.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YYNV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland