Gewerbegebiet Neanderhöhe, archäologische Grabungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-07-07#220
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.a-b-e.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerbegebiet Neanderhöhe, archäologische Grabungsarbeiten
Das Untersuchungsgebiet liegt im Osten von Erkrath im Stadtteil Hochdahl (Regierungsbezirk Düsseldorf, Kreis Mettmann). Hier plant die Stadt Erkrath die Erschließung des Gewerbegebiets
Neanderhöhe.
Durch eine Sachverhaltsermittlung wurde auf dem Plangebiet eine eisenzeitliche Fundstelle (nachfolgend „archäologische Konfliktbereich“ genannt) festgestellt.
Schürfen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sind im Untersuchungsgebiet nicht erforderlich.
40699 Erkrath
Mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege wurde für den archäologischen Konfliktbereich ein Handlungskonzept mit nachfolgenden Schritten abgestimmt:
1. Grabungsbereich I – Bereich westliche Verkehrsfläche:
Archäologische Aufklärung durch eine Ausgrabung der westlichen Verkehrsflächen sowie Anlage weiterer Sondagen im Bereich der inneren Verkaufsfläche.
2. Grabungsbereich II – Bereich der südlichen inneren Verkaufsfläche:
Nach Aus- und Bewertung der Grabungsergebnisse durch das LVR-ABR besteht die Möglichkeit über die Fortsetzung der archäologischen Untersuchung in den südlichen Teil der inneren Verkaufsfläche.
Die eigentliche archäologische Untersuchung beginnt mit dem maschinellen Abziehen des Oberbodens sowie eventueller Bodenaufträge (getrennte Lagerung) bis auf die relevante Befundhöhe (Nachweis über Geosondagen) mit einem Kettenbagger mit Böschungslöffel (glatte Schneide) unter archäologischer Anweisung. Den Befundhorizont überlagernde jüngere Bodenaufträge oder kolluviale Schichten können nach tachymetrischer Aufnahme eventueller Strukturen, wie z. B. Wegesysteme, Rinnen etc., abgezogen werden.
Bei Materialentnahmegruben wird zuerst am Befundrand durch einen Baggerschnitt die Tiefe ermittelt, damit abgeschätzt werden kann, ob darunter noch archäologisch relevante Restbefunde erhalten sein können.
Grundsätzlich sollte nur so viel Fläche aufgezogen werden, wie ohne Gefährdung der Befunde durch Witterungseinflüsse und Raubgräber bearbeitet werden kann. Alle Befunde müssen im Planum sauber freigeputzt und fotografisch, zeichnerisch und beschreibend dokumentiert sowie entsprechend vermessen werden.
Alle auftretenden archäologischen Befunde werden vollständig untersucht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Eigenerklärung über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Qualifikation nach Gruppe I (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Qualifikationen nach Gruppe II und III (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Grabungsrichtlinien für drittfinanzierte Maßnahmen im Rheinland des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Erkrath, Fachbereich 30, Bahnstr. 16, 40699 Erkrath
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche hier online eingestellten Unterlagen sind bei Bedarf vom Bieter auf eigene Kosten auszudrucken.
Eine Einreichung der Angebote ist ausschließlich elektronisch möglich. Bitte achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit und die Einhaltung der Textform.
Bei etwaigen Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie gebeten, sich umgehend elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes an die Vergabestelle der Stadt Erkrath zu wenden.
Bekanntmachungs-ID: CXT4YYDYY3R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1); Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2); Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (Nr. 3). Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]