Erstellung eines webbasierten IATI-Transparenzportals für das BMZ Referenznummer der Bekanntmachung: Z14 O4080-0045/156
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines webbasierten IATI-Transparenzportals für das BMZ
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist Auftraggeber (AG) für ein neu zu erstellendes webbasiertes IATI-Transparenzportal. Die auszuschreibende Leistung beinhaltet die Erstellung des webbasierten IATI-Portals und nach der Abnahme die Wartung und Pflege sowie aufwandbezogene Leistungen für einen Zeitraum von 48 Monaten. Im Vergleich zu Transparenzportalen anderer Geberländer und internationalen Organisationen entspricht das Portal jedoch nicht den Ansprüchen des BMZ, seine EZ-Daten einfach zugänglich, leicht nutzbar und visuell ansprechend zur Verfügung zu stellen. Daher plant das BMZ, das Transparenzportal neu aufzusetzen und von Grund auf nutzerfreundlicher zu gestalten. Ergebnis soll ein umfangreiches, interaktives, dynamisches Transparenzportal für Daten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein, das die Aktivitäten des BMZ sichtbar macht und dem Nutzer so viele Informationen wie möglich in übersichtlicher Form zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer (AN) soll mit der Bereitstellung eines Web-Portals beauftragt werden, dass die Anforderungen des BMZ an ein neu aufzusetzendes Transparenzportal erfüllt.
Der AG entwickelt die Leitlinien und Konzepte deutscher Entwicklungspolitik. Er bestimmt die langfristigen Strategien der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren und definiert die Regeln für ihre Durchführung. Aus dieser Grundsatzarbeit werden anschließend mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und mit den entwicklungspolitisch tätigen internationalen Organisationen gemeinsame Vorhaben entwickelt. Orientierung bietet dabei die Agenda 2030 der Vereinten Nationen die im September 2015 verabschiedet wurde. Die Agenda 2030 hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und soll helfen, allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu er-möglichen. Die 17 Entwicklungsziele verknüpfen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung. Die Zielvorgaben richten sich an alle Staaten der Weltgemeinschaft (www.bmz.de/agenda-2030). Seit März 2013 veröffentlicht das BMZ auf Basis des International Aid Transparency Initiative (IATI) -Standards Projektdaten und Dokumente zur bilateralen EZ, bei denen das BMZ entweder alleine oder mit Ko-finanziers Geldgeber ist. Die IATI Meldungen werden monatlich aktualisiert und an die IATI-Registratur übermittelt. Bisher sind die Daten der deutschen EZ des BMZ sind über die BMZ Transparenzwebseite (https://www.bmz.de/transparenz), das Visualisierungsportal des BMZ (https://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/transparenz-fuer-mehr-Wirksamkeit/iati/index.jsp) sowie über die IATI-Registratur (https://iatiregistry.org/publisher/bmz) zugänglich. Zusätzlich verlinkt das BMZ seine IATI-Meldung auch im Open-Data-Portal (https://govdata.de) des Bundes. Darüber hinaus werden die IATI-Daten des BMZ in den Visualisierungsportalen der EU-Kommission (https://euaidexplorer.ec.europa.eu) und von IATI selbst (https://d-portal.org) graphisch aufbereitet zur Verfügung gestellt. Der IATI-Datenstandard (https://iatistandard.org/en/iati-standard) wird von IATI kostenlos zur Verfügung gestellt. Mittlerweile veröffentlichen rund 1.300 Organisationen Daten nach IATI-Standard und bis jetzt wurden insgesamt mehr als eine Million Aktivitäten publiziert.
Bonn und Berlin
Einleitung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), nach-folgend als Auftraggeber (AG) bezeichnet, entwickelt die Leitlinien und Konzepte deutscher Entwicklungspolitik. Es bestimmt die langfristigen Strategien der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren und definiert die Regeln für ihre Durchführung. Aus dieser Grundsatzarbeit werden anschließend mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und mit den entwicklungspolitisch tätigen internationalen Organisationen gemeinsame Vorhaben entwickelt. Orientierung bietet dabei die Agenda 2030 der Vereinten Nationen die im September 2015 verabschiedet wurde. Die Agenda 2030 hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und soll helfen, allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu er-möglichen. Die 17 Entwicklungsziele verknüpfen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung. Die Zielvorgaben richten sich an alle Staaten der Weltgemeinschaft (www.bmz.de/agenda-2030).
Das BMZ ist ein so genanntes Bonn-Ressort mit zweitem Dienstsitz in Berlin. Das Ministerium mit seinen ca. 1200 Beschäftigten hat in seinem Geschäftsbereich keine nachgeordneten Behörden.
1.1 Ausgangssituation und Zielsetzung
Seit März 2013 veröffentlicht das BMZ auf Basis des International Aid Transparency Initiative (IATI) -Standards Projektdaten und Dokumente zur bilateralen EZ, bei denen das BMZ entweder alleine oder mit Ko-finanziers Geldgeber ist. Die IATI Meldungen werden monatlich aktualisiert und an die IATI-Registratur übermittelt. Die Daten der deutschen EZ des BMZ sind über die BMZ Transparenzwebseite (https://www.bmz.de/transparenz), das Visualisierungsportal des BMZ (https://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/transparenz-fuer-mehr-Wirksamkeit/iati/index.jsp) sowie über die IATI-Registratur (https://iatiregistry.org/publisher/bmz) zugänglich. Zusätzlich verlinkt das BMZ seine IATI-Meldung auch im Open-Data-Portal (https://govdata.de) des Bundes. Darüber hinaus werden die IATI-Daten des BMZ in den Visualisierungsportalen der EU-Kommission (https://euaidexplorer.ec.europa.eu) und von IATI selbst (https://d-portal.org) graphisch aufbereitet zur Verfügung gestellt. Die Informationen werden durch das BMZ in 2 Formaten bereitgestellt:
(i) maschinenlesbare XML-Files, die alle Daten enthalten, sowie
(ii) Excel-Tabellen, in denen die wesentlichen Kerndaten im kompakter Form tabellarisch angezeigt werden. Der IATI-Datenstandard (https://iatistandard.org/en/iati-standard) wird von IATI kostenlos zur Verfügung gestellt. Mittlerweile veröffentlichen rund 1 300 Organisationen Daten nach IATI-Standard und bis jetzt wurden insgesamt mehr als eine Million Aktivitäten publiziert.
Primäre Aufgabe des BMZ ist die Gestaltung der Entwicklungspolitik der Bundesregierung. Da das BMZ aber keine nachgeordneten Behörden hat, setzen Durchführungsorganisationen (DO) die Vorhaben des Bundes in der bilateralen staatlichen EZ um. Dies sind insbesondere die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In der nichtstaatlichen EZ unterstützt der Bund die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher, kommunaler und privatwirtschaftlicher Organisationen überwiegend mit Zuwendungen.
Die IATI-Logik sieht die transparente Darstellung von Mittelflüssen in der EZ im gesamten Umsetzungsprozess vor. Um die transparente Darstellung dieser Finanzflüsse zu erreichen, ist eigentlich vorgesehen, dass jede Institution oder Organisation, die im Rahmen der EZ finanzielle Ressourcen bereitstellt, empfängt und umsetzt oder weitergibt, jeweils eine eigene Meldung erstellt. Die Frage von möglichen Doppelzählungen wird dabei durch unterschiedliche Kodierungen gelöst, die für den IATI-Datensatz entwickelt wurden. Dadurch werden bei der Veröffentlichung der IATI-Meldung verschiedene Geldgeber und Empfänger erkennbar.
Aufgrund der Besonderheit des deutschen EZ-Systems weicht Deutschland der IATI-Logik insofern ab, als dass die DO nicht selbständig ihre Daten der bilateralen Zusammenarbeit an die IATI-Registratur melden, sondern dies über das BMZ erfolgt.
Im Vergleich zu Transparenzportalen anderer Geberländer und internationalen Organisationen entspricht das Portal jedoch nicht den Ansprüchen des BMZ, seine EZ-Daten einfach zugänglich, leicht nutzbar und visuell ansprechend zur Verfügung zu stellen. Daher plant das BMZ, das Transparenzportal neu aufzusetzen und von Grund auf nutzerfreundlicher zu gestalten. Ergebnis soll ein umfangreiches, interaktives, dynamisches Transparenzportal für Daten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein, das die Aktivitäten des BMZ sichtbar macht und dem Nutzer so viele Informationen wie möglich in übersichtlicher Form zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer (AN) soll mit der Bereitstellung eines Web-Portals beauftragt werden, dass die Anforderungen des BMZ an ein neu aufzusetzendes Transparenzportal erfüllt.
Ein wichtiger Adressat der IATI-Meldung sind die Empfänger von EZ-Mitteln in den Partnerländern. Sie können z. B. bei der Budgetplanung und der Koordinierung von EZ-Maßnahmen durch die Partnerregierungen verwendet werden.
Die Adressaten der IATI-Daten sind unter anderem:
— Regierungen, Parlamente, Bürgerinnen und Bürger in den Partnerländern,
— Regierungen, Parlamente und Öffentlichkeit in den Geberländern,
— Geberorganisationen zur effektiven Abstimmung,
— Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten, Aktivistinnen und Aktivisten.
Die Veröffentlichung nach dem IATI-Standard hat folgende Zielsetzung:
— Faktenbasierte Entscheidungen auf politischer Ebene sowie auf der Ebene der Umsetzung zu erleichtern,
— Kooperation unter den verschiedenen Akteuren zu verbessern,
— Planbarkeit der Gelder zu stärken,
— Korruption zu bekämpfen,
— Rechenschaftslegung der beteiligten Organisationen zu erhöhen,
— Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Regierungsarbeit zu stärken,
— Die Beteiligung und das Engagement der Zivilgesellschaft zu befördern,
— Forschung, Qualitätsentwicklung und Innovation voranzutreiben.
2 Ausschreibungsgegenstand
2.1 Leistungsbestandteile
Der AG beabsichtigt nachfolgende Leistungsbausteine zu beschaffen:
1. Erstellung eines webbasierten IATI-Transparenzportals nach den Vorgaben des AG (Ziffer 4.1 bis 4.5),
2. Wartung und Pflege (Ziffer 4.6),
3. Weiterentwicklung und Anpassung (Ziffer 4.7).
Darüber hinaus sind übergeordnete Leistungen in Bezug auf das Projektmanagement, die Berichterstattung sowie die Einhaltung übergeordneter Anforderungen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit zu erbringen.
2.2 Orte und Zeiten der Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der genaue Beginn der Leistungserbringung wird zwischen AG und AN nach Zuschlagserteilung abgestimmt.
Orte der Leistungserbringung sind die Räumlichkeiten des AN sowie die Standorte Bonn und Berlin des AG. Bei notwendigerweise beim AG zu erbringenden Dienstleistungen richtet sich der AN nach den Funktionszeiten des AG. Diese sind von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 und 16.30 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.
2.3 Laufzeit des Vertrags
Die Vertragslaufzeit des o. a. Leistungsbestandteils 1 (Ziffer 2.1) beginnt unverzüglich mit der Erteilung des Zuschlages durch den AG und endet mit der Abnahme des erstellten Web-Portals und der abgeschlossenen Überführung in den Regelbetrieb. Die Laufzeit von vier Jahren der Leistungsbestandteile 2-3 (Ziffer 2.1) beginnt mit dem Tag der Abnahme des Leistungsbestandteils 1.
Auf die erbrachte Leistung gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
2.4 Laufzeit des Vertrags
Die Vertragslaufzeit des o. a. Leistungsbestandteils 1 (Ziffer 2.1) beginnt unverzüglich mit der Erteilung des Zuschlages durch den AG und endet mit der Abnahme des erstellten Web-Portals und der abgeschlossenen Überführung in den Regelbetrieb. Die Laufzeit von vier Jahren der Leistungsbestandteile 2-3 (Ziffer 2.1) beginnt mit dem Tag der Abnahme des Leistungsbestandteils 1.
Auf die erbrachte Leistung gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Die in diesem Leistungsverzeichnis, im Erstellungs-EVB-IT Vertrag (Anlage 3a) sowie im Preisblatt (Anlage 4) aufgeführten Leistungsbestandteile beschreiben die geforderte Leistung grundsätzlich abschließend. Aufgrund aktuell noch nicht vorherzusehender Umstände, wie bspw. das Auftreten neuer Bedarfe nach der Bundestagswahl 2021 und damit verbundener neu umzusetzender Projekte, die sich auch auf die hier benannten Leistungsbestandteile, in Form von veränderter Leistungserfordernis oder -umfang, auswirken können, kann sich der Umfang der beschriebenen Leistungsbestandteile (Pauschalleistungen sowie geschätzter Umfang der „aufwandsbezogenen Leistungen“) um insgesamt 5 % bezogen auf die Gesamt-summe des Vertrags nach Anlage 4 während der Vertragslaufzeit erhöhen, wobei es jedoch inhaltlich nicht zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrags kommen darf. Die optionale Erhöhungssumme bezogen auf die „Gesamtsumme Vertrag“ kann über alle im Preisblatt aufgelisteten Positionen angewandt werden.
Der AG kann die beschriebene Option einseitig ziehen. Die Voraussetzungen und Grenzen der Option ergeben sich zusätzlich aus den Grenzen der Ziff. 16 EVB-IT Erstellung-AGB. Die Optionsziehung wird entsprechend dem oben geschilderten Änderungsverfahren durchgeführt.
Sind über die Option hinaus Auftragsänderungen erforderlich, hat der AG gegenüber dem AN das vertragliche Recht, diese ebenfalls nach dem oben geschilderte Änderungsverfahren zu beauftragen. Der AG prüft jedoch eigenständig, ob Änderungen über die Option hinaus vergaberechtlich zulässig sind.
Nach dem Zuschlag beginnt der AN mit der Erstellung des webbasierten IATI-Transparenzportals. Nach der Abnahme im März 2022 beginnt die Laufzeit von 48 Monaten für die Wartung und Pflege sowie für die aufwandsbezogenen Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Eiin öffentliche Angebotsöffnung findet nicht statt, § 55 Abs. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können mittels evergabe-online.de abgegeben werden. Sie werden für alle Bieter zugänglich auf www.evergabe-online.de beantwortet.
Zugelassen sind nur noch Angebote, die mithilfe elektronischer Mittel, d. h. mittels der eVergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de), an uns übermittelt worden sind. Angebote, die uns in Papierform, per E-Mail oder Fax erreichen, sind nicht mehr zugelassen und müssen ausgeschlossen werden.
Siehe dazu unsere Hinweise in den Teilnahmebedingungen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß fristgerecht, d. h. innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 III Nr. 1 GWB), jedoch spätestens bis Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 15 Kalendertagen nicht oder hilft der Rüge nicht ab, kann das betroffene Unternehmen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 I 1 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 I GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.