Sanierung Kleinschwimmbad Schulcampus Heimerzheim Referenznummer der Bekanntmachung: 23-10-20-40/41_2021-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swisttal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kleinschwimmbad Schulcampus Heimerzheim
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Objektplanung für die Sanierung des Kleinschwimmbades Schulcampus Heimerzheim – „Offenes Schul- und Sportzentrum“ in Swisttal-Heimerzheim europaweit aus.
Swisttal
Die Leistungsphasen 1-3 wurden von den Architekten Koenigs Rütter zum 31.10.2019 erarbeitet und wie nachfolgend in den beigefügten Anlagen beschrieben, dokumentiert.
Die Ergebnisse der Leistungsphasen 1-3 dienten wie bereits erwähnt als Grundlage für eine Bewerbung zur Aufnahme in den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, Programmjahr 2020.
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Architektenleistungen für Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 2/3 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 2-3 für nicht vorbefasste Planer sowie Leistungsphasen 4-5 und Leistungsphasen 6 – 9). Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten. Die Leistungsphase 2 und 3 wird lediglich bedarfsweise abgerufen und optional vereinbart. Das geförderte Kostenvolumen von [Betrag gelöscht] EUR dient als verbindliche Obergrenze.
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 28-29 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken. Alle Bauleistungen (Abschluss der Leistungsphase 8) müssen bis zum 30.4.2024 erbracht worden sein. Der Mittelverwendungsnachweis muss durch den AN bis zum 30.9.2024 erstellt werden. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich Mitte Oktober 2021) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Wertungsstufe mehr als 3 geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
Ein Bieter muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 45 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 13 Jahre = 10 Punkte 13 Jahre = 9 Punkte 12 Jahre = 8 Punkte 11 Jahre = 7 Punkte 10 Jahre = 6 Punkte 9 Jahre = 5 Punkte 8 Jahre = 4 Punkte 7 Jahre = 3 Punkte 6 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkte unter 5 Jahre = Ausschluss 2. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) mindestens 4 Projektmitarbeiter = 5 Punkte mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte mindestens 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt unter 2 Projektmitarbeitern = 0 Punkte
3. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Bauwerken (die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln) 8 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte 7 Referenzobjekte = 12 Punkte 6 Referenzobjekte = 9 Punkte 5 Referenzobjekte = 6 Punkte 4 Referenzobjekte = 3 Punkte 3 Referenzobjekte = 1 Punkte unter 3 Referenzobjekte = Ausschluss
Hinweis: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet, da sie nicht vergleichbar ist.
4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von Schwimmbadbauten.
(die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln) 5 oder mehr Referenzobjekte = 10 Punkte 4 Referenzobjekte = 8 Punkte 3 Referenzobjekte = 6 Punkte 2 Referenzobjekte = 4 Punkte 1 Referenzobjekt = 2 Punkte
Hinweis: Es werden auch Referenzen gewertet, die die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllen. Hier reicht neben den gleichbleibenden in Ziffer 3.2.2 geforderten Umsetzungszeiträumen und Projektvolumina die Erbringung von vier beliebigen Leistungsphasen, ferner muss die Umsetzung noch nicht abgeschlossen, sondern nur begonnen sein.
5. Projektvolumen, Errichtungskosten des geplanten Bauwerks (Errichtungskosten der Kostengruppen 300 – 400) ab 4.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 5 Punkte bis 3.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 4 Punkte bis 3.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 3 Punkte bis 2.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 2 Punkte ab 2.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 1 Punkt Hinweis: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als 3 Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem dritten Rang 2 oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
1.1 Vorhaben, Anlass und Ziel Zur Entwicklung der Gemeinde Swisttal Die Orte der Gemeinde Swisttal liegen in der sogenannten Voreifel, an der westlichen Grenze des Rhein-Sieg-Kreises. Die Gemeinde grenzt an die Städte Euskirchen, Weilerswist und Bornheim sowie an die Gemeinde Alfter und die Stadt Rheinbach. Das Umland, insbesondere die räumliche Nähe zur Eifel und zu den Oberzentren Bonn und Köln prägen die einzelnen ländlich gelegenen Ortsteile und das Selbstverständnis der Bürger. Die polyzentrische Struktur der Flächengemeinde Swisttal ist auf die kommunale Neugliederung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens aus dem Jahr 1969 zurück zu führen.
Die Gemeinde Swisttal hat 19.754 Einwohner. Im Zeitraum von 2009 bis 2019 entwickelte sich die Bevölkerungszahl positiv mit einem Zuwachs von 947 Einwohnern. Bis zum Jahr 2030 wird für die Gemeinde weiterhin eine positive Bevölkerungsentwicklung prognostiziert. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen verfolgt die Gemeinde das Ziel, die eigenständige Entwicklung der Ortsteile auch zukünftig nachhaltig gewährleisten und gestalten zu können. Gleichzeitig wird eine Arbeitsteilung, insbesondere zwischen den Orten mit einem Versorgungsschwerpunkt angestrebt.
Beschreibung des Siedlungsschwerpunktes Swisttal-Heimerzheim Zum Gemeindegebiet der Gemeinde Swisttal gehören neben der Ortslage Heimerzheim neun weitere Ortsteile.
Im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Swisttal mit vertiefender Betrachtung der Ortsteile Odendorf, Buschhoven und Heimerzheim (Berichtsstand: Januar 2021) wird der Siedlungsschwerpunkt Heimerzheim wie nachstehend beschrieben:
„Heimerzheim liegt im nördlichen Gemeindegebiet von Swisttal und ist mit 6.615 Einwohner (Stand Januar 2020) der größte Ortsteil der Gemeinde. Über die nördlich des Ortsteils in Ost-West-Richtung verlaufende L182 (Bornheim-Euskirchen) ist Heimerzheim unmittelbar an die A61, die im Westen vorbeiführt, angebunden. Mit dem zentralen Versorgungsbereich und dem größten Versorgungsangebot in Swisttal weist der Ortsteil eine gesamtgemeindliche Versorgungsbedeutung auf. Durch Heimerzheim verläuft der Swistbach, an dem auch die Burg Heimerzheim liegt. Dieses identitätsstiftende Bauwerk wurde im 13. Jahrhundert vom Rittergeschlecht Heimerzheim errichtet und war Ausgangspunkt für die Siedlungsentwicklung. Der Ortsteil ist von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie dem Naturraum Ville und dem Kottenforst umgeben. Eine Besonderheit ist der großflächige Standort der Bundespolizeischule im Südwesten. Darüber hinaus befindet sich mit der Georg-von-Boeselager-Schule die einzige Sekundarschule Swisttals in Heimerzheim.“ Projekt Sanierung des Kleinschwimmbades Schulcampus Heimerzheim Seit Mitte Februar 2021 ist es offiziell, dass die Gemeinde Swisttal in Heimerzheim eine Gesamtschule bekommt und neben der vorhandenen Sekundarschule ein neuer Schulstandort für eine Gesamtschule entstehen wird. Die Bezirksregierung Köln bestätigte der Gemeinde, dass die notwendige Zahl von 100 Anmeldungen erreicht worden sei und die Gesamtschule Swisttal damit als erfolgreich errichtet gilt.
Bereits Ende September 2019 hatte sich die Gemeinde Swisttal am Förderprogramm vom Bund und Land „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier – Programmjahr 2019“ beteiligt und einen entsprechenden Förderantrag zur Sanierung des Kleinschwimmbades sowie der Sanierung und Ausbau der angrenzenden Sportanlage des Schulcampus beworben. Mit dem Programm werden die Kommunen durch das Bundesbauministerium gemeinsam mit den Ländern unterstützt, Räume für Bildung und Begegnung zu schaffen. Ziel ist, vor Ort die Teilhabe und Integration aller Menschen unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter, ihrer Herkunft und Religion zu ermöglichen.
Beide Projekten fanden Berücksichtigung wobei das aktuelle „Projekt Sanierung des Kleinschwimmbades Schulcampus Heimerzheim“ mit einer Fördersumme in Höhe von 4,5 Mio. EUR berücksichtigt wurde.
Zusammen mit der an das Schwimmbad angrenzenden 2-fach-Turnhalle, der gegenüber der Georg-von-Boeselager-Sekundarschule befindlichen 3-fach-Sporthalle und den in unmittelbarer Nähe befindlichen Hybridrasenplätzen mit leichtathletischen Einrichtungen besteht ein zentriertes sportliches Angebot, das einerseits für die Sekundarschule, insbesondere im Hinblick auf die zukünftig geplante Nutzung als Gesamtschule, andererseits aber auch für die ortsansässigen Vereine und Bürger zu einer Attraktivitätssteigerung und einer höheren Frequentierung des Schwimmbades führen wird. Neben dem Schwerpunkt auf die Erleichterung des Zugangs für Menschen mit Behinderung soll auch ein Schwerpunkt auf die Integration durch Sport, hier dem Schwimmen, gelegt werden.
Das Projekt ist gekennzeichnet durch die vollständige Modernisierung des vorhandenen Umkleide-, Dusch- u. Sanitärbereiches, durch Herstellung einer bisher nicht vorhandenen Barrierefreiheit, durch die Herstellung einer behindertengerechten Toilettenanlage, durch die Modernisierung der haustechnischen Einrichtungen und der vorhandenen Schwimmbadtechnik sowie der nutzerfreundlicheren Verlegung und einladenderen Umgestaltung des Eingangsbereiches (Details können folgender Anlage entnommen werden: „Anlage 1_Projektbeschreibung_Sanierung_Kleinschwimmbad_Heimerzheim“).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
— Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
— Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken).
— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
— Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
—— Die/der Projektleiter*in muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung aufweisen.
—— Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens 3 Jahre Berufserfahrung aufweisen.
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzobjekten für Objektplanung.
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o das Projekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 für den Bau oder die Sanierung eines vergleichbaren Gebäudes in den letzten 10 Jahren umfasst,
—— das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens 2.0 Mio. EUR brutto (KG 300-400) beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
—— der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen, die den entsprechenden Nachweis zu führen hat.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, auf das Erstangebot ohne weitere Verhandlungen den Zuschlag zu erteilen.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, die für die Realisierung notwendig sind.
Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen
— mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
— mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
— mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
— mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
— mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und
— mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen
— mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).