Beschaffung von Kraftomnibussen für die Jahre 2023 bis 2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vestische.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Kraftomnibussen für die Jahre 2023 bis 2025
Lieferung von Niederflur-Linienbussen und Niederflur-Gelenkbussen.
Lieferung von Niederflur-Linienbussen
Betriebshof Herten
Lieferung von insgesamt 71 Niederflur-Linienbussen im Zeitraum von 2023 bis 2025.
Das Los kann um insgesamt 15 Stück KOM im Zeitraum 2023 bis 2025 erweitert werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme dieser Option besteht nicht.
Die Vestische behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Lieferung von 19 Niederflur-Gelenkbussen
Betriebshof Herten
Lieferung von insgesamt 19 Niederflur-Gelenkbussen im Zeitraum 2023 bis 2025.
Das Los kann um insgesamt 15 Stück KOM im Zeitraum 2023 bis 2025 erweitert werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme dieser Option besteht nicht.
Die Vestische behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 71 Niederflur-Linienbussen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6217400
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mercedes-benz.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 19 Niederflur-Gelenkbussen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6217400
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mercedes-benz.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
2. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind unter dem angegebenen Link downloadbar. Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist über die Vergabeplattform www.subreport.de digital einzureichen.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
5. Der Auftraggeber sieht aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der Aufteilung des Auftrages in weitere Teillose ab.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
7. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Gesamtverfahren, d. h. Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase, sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.subreport.de zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]