Wohnen Am Stadtgarten in Königswinter Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1226
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wwg-koenigswinter.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnen Am Stadtgarten in Königswinter
Die Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Königswinter (WWG) beabsichtigt den Neubau von circa 36 Wohneinheiten verteilt auf 2 Wohngebäude. Das sich südlich der Altstadt befindliche Planungsgebiet ist derzeit noch mit 3 zu ersetzenden Zeilenbauten aus den 50er-Jahren bebaut. Für das in Rede stehende Baufeld gibt es einen Bebauungsplan aus dem Jahre 1988. Im Vorfeld wurde vom Büro „BauWerkStadt“ Architekten eine städtebauliche Machbarkeitsstudie durchgeführt. Das Resultat wurde in einem Bürgerdialog vorgestellt und sich auf eine mögliche Variante verständigt (Variante 2), zu der anschließend eine Grobkostenschätzung angefertigt wurden (7 Mio. EUR brutto – Bau- und Baunebenkosten, einschließlich Gründächer und Untergeschossen).
Der Auftraggeber stellt folgende Rahmenbedingungen an das Bauvorhaben:
— mind. 50 % öffentlich geförderter Wohnraum,
— Umsetzung eines autoarmen Quartiers,
— Car-Sharing Angebot,
— energetisch nachhaltige Architektur und Technik in den Gebäuden 3.
Jedes Büro,/jede Arbeitsgemeinschaft, die am Verhandlungsverfahren teilnimmt und eine Planungsskizze präsentiert, erhält eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR incl. Mehrwertsteuer.
Es ist beabsichtigt, eine Generalplanung mit folgenden Leistungsbilder zu beauftragen:
— Objektplanung Gebäude,
— Objektplanung Freianlagen,
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 8,
— Fachplanung Bauphysik,
— Fachplanung Brandschutz.
Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 3 und die Leistungsphasen 4 bis 9 des Leistungsbilds Objektplanung, bzw. die entsprechenden Leistungsphasen der anderen Leistungsbilder stufenweise zu vergeben.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optimal zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Stufenweise Beauftragung. Nähere Angaben zu den optionalen Leistungen erfolgen im Rahmen der Angebotsaufforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgende Eignungsnachweise sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachzuweisen bzw. einzureichen:
Eigenerklärung mit Versicherung des Bewerbers zu folgenden Aspekten:
— Erklärung zu Interessen und Beteiligungen,
— Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen,
— Erklärung zu Nachunternehmer,
— Erklärung der Zuverlässigkeit (Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien gemäß § 123 & § 124 vorliegen.),
— Die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung (gem. §122 GWB) werden erfüllt.
— Eigenerklärung über den durchschnittlichen Mindestgesamtumsatz mit Ingenieurleistungen der Objektplanung und der Technischen Ausrüstung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten 3 abgeschlossen Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird addiert,
— Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (je Versicherungsfall) von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten.
— Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung (für die Objektplanung und die Technische Ausrüstung) in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020). Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten 3 Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet.
Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeiter zwischen 20 und 35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z. B. Mitarbeiter mir 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeiter mit 30 Wochenstunden = 0,86).
Referenzobjekte:
— Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (Leistungszeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, (Angaben bitte lt. Schlussrechnung, sofern diese noch nicht vorliegt, lt. Vertrag). Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der Auftraggeber nicht fest. Das Einreichen von einer Referenz ist ausreichend. Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden, jedoch werden maximal 3 zur Bewertung hinzugezogen. Für den Fall, dass Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen, ist anzugeben, welche Referenz der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Aufraggeber die ersten 3 eingereichten Referenzen seiner Auswahl zu Grunde legen. Jedes Mindestkriterium muss, im Rahmen der 3 zu bewertenden Referenzen, mindestens einmal erfüllt werden. Jedes Bewertungskriterium wird genau einmal bewertet.
Referenzobjekte für die Objektplanung:
Nachweis folgender Mindestanforderungen durch mindestens ein (oder mehrere) unter eigenem Namen geplanten Referenzobjekt/e:
— Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe im Hinblick auf die Honorarzone i.S. HOAI 2021,
— Mindestkriterium: Bearbeitete Leistungsphasen mind. LPH 2 bis 8 i.S. §34 HOAI 2021,
— Abschluss der LPH 8 in den letzten 5 Jahren (1.8.2016 bis 31.7.2021),
— Projektgröße (Bruttogrundfläche BGF in m2),
— anrechenbare Kosten (KG 300 und 400) in Euro brutto i.S: §35 HOAI 2021,
— Öffentlicher Auftraggeber i.S. §99 GWB,
— Erfahrung aus abgeschlossenen Mietwohnbauprojekten,
— Erfahrung mit Holz- bzw. Holzhybridbauweise.
Referenzen für die Technische Ausrüstung:
Nachweis folgender Mindestanforderungen durch mindestens ein (oder mehrere) unter eigenem Namen geplanten Referenzobjekt/e:
— Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe im Hinblick auf die Honorarzone i.S. HOAI 2021,
— Bearbeitete Anlagengruppen i.S. §53 HOAI 2021,
— Mindestkriterium: Bearbeitete Anlagegruppen mind. Gruppe 4 bis 6 i.S. §53 HOAI 2021,
— Abschluss der LPH 8 in den letzten 5 Jahren (1.8.2016 bis 31.7.2021),
— Projektgröße (Bruttogrundfläche BGF in m2),
— anrechenbare Kosten (KG 400) in Euro brutto i.S. §56 HOAI 2021,
— Öffentlicher Auftraggeber i.S. §99 GWB.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die besonderen Vertagsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen. Bewerber müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben (ist Bestandteil des einzureichenden Dokuments „Bewerbungsformular“).
Bewerbergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Form der Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Zugelassen ist, wer nach den Architekturgesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5RHQQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland