Bundesstadt Bonn – Arbeitsmedizinische Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2021-2231
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn – Arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitsmedizinische Betreuung für die Mitarbeitenden der Stadt Bonn.
53111 Bonn
Es ist eine Betriebsstätte im Bonner Stadtgebiet erforderlich, die über Parkplätze und eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr verfügt.
Ziel der Beschaffung ist die Beauftragung eines externen Anbieters zur arbeitsmedizinischen Betreuung der zurzeit ca. 7.400 Mitarbeitenden (Stand 1.4.21). Grob unterteilt besteht die Leistung aus der Grundbetreuung (ca. 1 800 Std. jährlich) und der betriebsspezifischen Betreuung (ca. 900 Std. jährlich).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als Arbeits-/Betriebsmediziner (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)
— Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument „531 – Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung“ oder „VVB 234 – Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft“ verwenden.
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument „521“ – Eigenerklaerung Ausschlussgruende verwenden,
— Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Verpflichtungserklärung 533 (UVgO, VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument „533 – Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher“ verwenden,
— Unteraufträge/Eignungsleihe Verzeichnis 532 (UVgO, VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Bitte das Dokument „532 – Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe“ verwenden.
Einzureichende Unterlagen:
— Kurzkonzept zur arbeits-/betriebsmedizinischen Versorgung (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Vorlage eines Kurzkonzeptes bezüglich der Ausführung der arbeits-/betriebsmedizinischen Versorgung bei der Bundesstadt Bonn,
— Unternehmensbeschreibung inklusive einer Darstellung der personellen Ausstattung Ihres Betriebs allgemein (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlich Mitte 2025
Mehrfachbewerbungen werden ausgeschlossen.
a) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der im Teilnahmeantrag vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine Aussage zu jedem Unterpunkt des Teilnahmeantrags notwendig.
b) Bei Antragsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist der Teilnahmeantrag mit der geforderten Signatur zu versehen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Bietertool über die Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de an das Referat Vergabedienste zu übermitteln.
Sämtliche Teilnahmeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bewerberfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o. g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bewerberfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY5NQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de