FE 69.0010/2020 – Erprobung und Optimierung eines Resilienzmanagementkonzepts Fallstudienbasierte Untersuchungen für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße im Kontext des Klimawandels. Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 69.0010/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 69.0010/2020 – Erprobung und Optimierung eines Resilienzmanagementkonzepts Fallstudienbasierte Untersuchungen für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße im Kontext des Klimawandels.
FE 69.0010/2020 – Erprobung und Optimierung eines Resilienzmanagementkonzepts Fallstudienbasierte Untersuchungen für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße im Kontext des Klimawandels.
Ziel dieses Forschungsprojektes von Themenfeld 1 „Klimawandelfolgen und Anpassung“ des BMVI-Expertennetzwerks ist die Erprobung und Optimierung eines Resilienzmanagementkonzepts, das für das Bundesfernstraßennetz entwickelt wurde und für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße anhand von Fallstudien im Kontext des Klimawandels erprobt sowie konzeptionell und methodisch verfeinert werden soll. In den Fallstudien (Fallstudie 1: Bundesfernstraßen, Fallstudie 2: Bundesschienenwege, Fallstudie 3: Nord-Ostsee-Kanal (NOK)) werden konkrete Anwendungsfälle eines Resilienzmanagements im Sinne eines Planspiels durchgespielt, um die Praxistauglichkeit des Resilienzmanagementkonzepts unter anderem vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Planungspraxis, der Datenlage sowie seiner Zielsetzungen und Teilschritte zu testen. Dabei werden Hitzeereignisse, Flusshochwasser und Starkregen/Sturzflut (Fallstudie 1), Sturmwurfereignisse (Fallstudie 2) und kritische Bewirtschaftungssituationen (Fallstudie 3) betrachtet.
Das Forschungsprojekt gliedert sich in Arbeitspaket 1 „Stand der Forschung und Technik“, Arbeitspaket 2 „Erprobung des Resilienzmanagementkonzepts“, Arbeitspaket 3 „Optimierung des Resilienzmanagementkonzepts“ und Arbeitspaket 4 „Anwenderdialog“. Bei der Erprobung und Optimierung des Resilienzmanagementkonzepts sind unter anderem die Querbezüge zur Klimawirkungsanalyse von Themenfeld 1 des BMVI-Expertennetzwerks, zum Climate Proofing der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und zum Forschungsprojekt FE 69.0005/2020 „Optimierung und Weiterentwicklung von Handlungshilfen zur Resilienzbewertung der Verkehrsinfrastruktur“ von Themenfeld 3 „Zuverlässige Verkehrsinfrastruktur“ des BMVI-Expertennetzwerks zu berücksichtigen. Teil der Arbeiten des Themenfeldes 1 ist der kontinuierliche Anwenderdialog, um die Bedarfe und Anforderungen der Fachpraxis berücksichtigen zu können. Das trifft insbesondere auch für dieses praxisbezogene Forschungsprojekt zu.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen in Forschung und Entwicklung zu Resilienzmanagement mindestens ein abgeschlossenes Forschungs- und Entwicklungsprojekt aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen in Forschung und Entwicklung zu Verkehrs- und Infrastrukturmanagement mit Bezug auf die Bundesfernstraßen mindestens ein abgeschlossenes Forschung- und Entwicklungsprojekt aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen in Forschung und Entwicklung zu Verkehrs- und Infrastrukturmanagement mit Bezug auf die Bundesschienenwege mindestens ein abgeschlossenes Forschung- und Entwicklungsprojekt aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen in Forschung und Entwicklung zu Verkehrs- und Infrastrukturmanagement mit Bezug auf die Bundeswasserstraßen mindestens ein abgeschlossenes Forschungs- und Entwicklungsprojekt aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen in Forschung und Entwicklung zu Klimawandel, extremen Wetterereignissen oder Naturgefahren mindestens ein abgeschlossenes Forschungs- und Entwicklungsprojekt aus den letzten 5 Jahren.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.