Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich laufender Netzbetrieb beim Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0047-12-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich laufender Netzbetrieb beim Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln
Über das städtische Datennetz (CAN = Cologne Area Network) sind rund 13 000 Arbeitsplätze in zahlreichen Dienstgebäuden mit 2 hochverfügbaren Rechenzentren in Chorweiler und Deutz vernetzt. Auf der Basis dieser Infrastruktur wird sowohl die Daten- als auch die Sprachübertragung im Kommunikationsverbund 221-0 abgewickelt.
Durch Umzüge, Neuanmietungen sowie zur Sicherstellung des Betriebes sind laufend arbeitsplatzbezogene Konfigurations-, Änderungs- und Installationsarbeiten am Datennetz vorzunehmen.
Die Aufgaben umfassen unter anderem Tätigkeiten wie Schaltarbeiten im Rahmen von Umzügen und Neueinrichtungen von PC-Arbeitsplätzen, Pflege der bestehenden Dokumentation, Störungseingrenzung und -behebung am passiven Datennetz sowie an aktiven Netzkomponenten vor Ort, Durchführung von Konfigurationsänderungen, Unterstützung in der Planung und Umsetzung von Änderungen, Unterstützung des proaktiven Netzmanagements sowie die Bereitstellung von Messgeräten zur Netzanalyse und Fehlereingrenzung.
Bezeichnung des Auftrags: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich laufender Netzbetrieb beim Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln Köln
Unterstützungsleistungen für den laufenden Betrieb im Bereich akt. Netze
Titel 1: Stadthaus Deutz
Pos 1: Stadthaus Deutz
Beschreibung Maßeinheit Menge
1.1 Änderung einer Datenanschlussdose:
1.1.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 250,
1.1.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 25,
1.1.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 15,
1.1.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 15,
1.2 Installation eines Mini-Switch (Geräte bis 8 xRJ45/1x LWL):
1.2.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 8,
1.2.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 5,
1.2.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 5,
1.2.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 5,
1.3 Installation einer aktiven Netzwerkkomponente (bis 2HE),
1.3.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 8,
1.3.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 5,
1.3.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 5,
1.3.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 5,
1.4 Demontage einer aktiven Netzwerkkomponente (bis 2HE),
1.4.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 8,
1.4.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 5,
1.4.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 5,
1.4.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 5,
1.5 Schaltung einer verteilerübergreifenden Datenleitung,
1.5.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 150,,
1.5.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 10,
1.5.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 5,
1.5.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 5,
1.6 Deaktivierung einer verteilerübergreifenden Datenleitung,
1.6.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 30,
1.6.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 10,
1.6.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 5,
1.6.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 5,
1.7 Montage und Inbetriebnahme eines WLAN-Access-Point (AP),
1.7.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 10,
1.7.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 1,
1.7.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 1,
1.7.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 1.
Titel 2: Stadtgebiet Köln, außer Stadthaus Deutz
Pos 2: Stadtgebiet Köln, außer Stadthaus Deutz
Beschreibung Maßeinheit Menge
2.1 Änderung einer Datenanschlussdose
2.1.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 450,
2.1.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 25,
2.1.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 15,
2.1.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 15,
2.2 Installation eines Mini-Switch (Geräte bis 8 xRJ45/1x LWL),
2.2.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 300,
2.2.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 10,
2.2.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 5,
2.2.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 5,
2.3 Installation einer aktiven Netzwerkkomponente (bis 2HE),
2.3.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 100,
2.3.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 10,
2.3.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 5,
2.3.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 5,
2.4 Demontage einer aktiven Netzwerkkomponente (bis 2HE),
2.4.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 60,
2.4.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 5,
2.4.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 5,
2.4.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 5,
2.5 Schaltung einer verteilerübergreifenden Datenleitung:
2.5.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 550,
2.5.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 10,
2.5.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 5,
2.5.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 5,
2.6 Deaktivierung einer verteilerübergreifenden Datenleitung:
2.6.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 250,
2.6.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 10,
2.6.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 5,
2.6.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 5,
2.7 Montage und Inbetriebnahme eines WLAN-Access-Point (AP),
2.7.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Vorgänge 50,
2.7.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Vorgänge 1,
2.7.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Vorgänge 1,
2.7.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Vorgänge 1,
2.8 Wegezeiten Stunden 255,
2.9 Kfz-Kilometerpauschale km 5.200.
Titel 3: Dienstleistungen (Personenstunden!!)
Pos 3: Dienstleistungen (Personenstunden!!)
Pos. Beschreibung Maßeinheit Menge
3.1 Netzwerktechniker:
3.1.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Stunden 3.200,
3.1.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Stunden 30,
3.1.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Stunden 10,
3.1.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Stunden 50,
3.1.5 Bereitschaft an Werktagen Stunden 100,
3.1.6 Bereitschaft an Samstagen Stunden 100,
3.1.7 Bereitschaft an Sonn-/Feiertagen Stunden 100,
3.2 Wegezeiten Stunden 50:
3.3 Kfz-Kilometerpauschale km 500.
Fortsetzung siehe II.2.14) zusätzliche Angaben.
Option auf Verlängerung in einem oder 2 Schritten um bis zu 12 Monate: Die Option auf Verlängerung wird einseitig durch die Stadt Köln in Anspruch genommen und dem Auftragnehmer mindestens 8 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit mitgeteilt.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Fortsetzung von II.2.4.) Beschreibung der Beschaffung:
3.4 Netzwerkadministrator:
3.4.1 Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit Stunden 5.100,
3.4.2 Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit Stunden 30,
3.4.3 Ausführung der Leistung an Samstagen Stunden 10,
3.4.4 Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Stunden 60,
3.4.5 Bereitschaft an Werktagen Stunden 60,
3.4.6 Bereitschaft an Samstagen Stunden 550,
3.4.7 Bereitschaft an Sonn-/Feiertagen Stunden 900,
3.5 Wegezeiten Stunden 30,
3.6 Kfz-Kilometerpauschale km 500.
Titel 4: Messgeräte
Pos. Beschreibung Maßeinheit Menge
4.1 Wireless und Wired-LAN-Messgerät:
4.1.1 Bereitstellung während der Vertragslaufzeit Monate 36.
4.2 Messgerät mit LAN-Analysesoftware:
4.2.1 Bereitstellung innerhalb von 5 Arbeitstagen Tage 5.
4.3 ODTR-Messgerät
4.3.1 Bereitstellung innerhalb von 5 Arbeitstagen Tage 5,
4.4 Sitesurvey-Tool einschließlich Abwicklung der Messung und Berichtserstellung,
4.4.1 Bereitstellung innerhalb von 5 Arbeitstagen Tage 10.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
— Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten 3 Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR,
— gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
— gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
— es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
— das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Aktueller Handelsregisterauszug (Nachweis über den Eintrag des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist)
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers nach Auftragsvergabe: Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (Der Bieter beziehungsweise die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, das beim Auftrag eingesetzte Personal auf die gewissenhafte Erfüllung der Dienstobliegenheiten gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes zu verpflichten und auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen)
Aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist.
Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Hier wird ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist.
Nachweis einer Industriehaftpflichtversicherung: Das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Industriehaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Sollte keine Industriehaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich abgeschlossen wird. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des EVB-IT Dienstvertrages aufrechterhalten.
— Firmenprofil mit Aussage zu Angebotsspektrum und Kerngeschäft, strategische Partnerschaften mit Herstellern und Darstellung der Einstufungen und Zertifizierungen seitens der Hersteller, Organisationsstruktur des Unternehmens.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEPZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU