Bewachung von Liegenschaften der DRV Rheinland Referenznummer der Bekanntmachung: V_FB1_SG1-2021-0046
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 117-306384)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung von Liegenschaften der DRV Rheinland
Vollständige und umfassende Bewachung für Objekte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Handels- bzw. Berufsregisterauszug, Kopie der Police einer Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mindestens 2.5 Mio EUR, Liegen mindestens 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre vor? Eine Referenz ist vergleichbar, wenn der Leistungsumfang mindestens 80 Prozent der jeweiligen Quadratmeterzahl der ausgeschriebenen Leistung (pro Los) beträgt. Wurde die Anlage „anlage_1_referenzen.xls“ beigefügt? Nachweise über:
— Zugelassener Betrieb nach §34a Gewerbeordnung,
— Zertifizierter Betrieb nach DIN77200 (2017) für den Interventions- und Revierdienst,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001,
— Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW),
— Nachweis über die Anbindung an eine vom Verband der Schadenversicherer (VdS) anerkannte Interventionsstelle nach VdS-Richtline 2172 Teil 1+2, Fragebogen zum Lohnkostenanteil, Tarifvertrag und Interventionsdienst. Wurde die Anlage „anlage_2_fragebogen.xlsx“ ausgefüllt und beigefügt?
— Handels- bzw. Berufsregisterauszug.
Handels- bzw. Berufsregisterauszug, Kopie der Police einer Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mindestens 2.5 Mio EUR
— Police der Betriebshaftpflichversicherung, inhaltlich gemäß Punkt 4.3 „Versicherung“ der DIN 77200-1:2017,
— Fragebogen zum Lohnkostenanteil, Tarifvertrag und Interventionsdienst. Wurde die Anlage „anlage_2_fragebogen.xlsx“ ausgefüllt und beigefügt? Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als drei Monate • Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens eines Sozialversicherungsträgers, nicht älter als 3 Monate
Liegen mindestens 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre vor? Eine Referenz ist vergleichbar, wenn der Leistungsumfang mindestens 80 Prozent der jeweiligen Quadratmeterzahl der ausgeschriebenen Leistung (pro Los) beträgt. Wurde die Anlage „anlage_1_referenzen.xls“ beigefügt?
Nachweise über:
— Zugelassener Betrieb nach §34a Gewerbeordnung,
— Zertifizierter Betrieb nach DIN77200 (2017) für den Interventions- und Revierdienst,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001,
— Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW),
— Nachweis über die Anbindung an eine vom Verband der Schadenversicherer (VdS) anerkannte Interventionsstelle nach VdS-Richtline 2172 Teil 1+2, Fragebogen zum Lohnkostenanteil, Tarifvertrag und Interventionsdienst. Wurde die Anlage „anlage_2_fragebogen.xlsx“ ausgefüllt und beigefügt?
Liegen mindestens 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre vor? Eine Referenz ist vergleichbar, wenn der Leistungsumfang mindestens 80 Prozent der jeweiligen Quadratmeterzahl der ausgeschriebenen Leistung (pro Los) beträgt. Wurde die Anlage „anlage_1_referenzen.xls“ beigefügt?
Nachweise über:
— Zugelassener Betrieb nach §34a Gewerbeordnung,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001,
— Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW),
— Nachweis über die Anbindung an eine vom Verband der Schadenversicherer (VdS) anerkannte Interventionsstelle nach VdS-Richtline 2172 Teil 1+2, Unterrichtung nach §34a Gewerbeordnung,
— Nachweise über die Einweisung in die Dienstanweisung entsprechend 4.12 der DIN 77200-1:2017,
— Datenschutzverpflichtungserklärung nach gültigem Datenschutzrecht (siehe DSGVO) und Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang mit der Durchführung von SDL bekannt gewordenen Informationen, auch nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis. Hierfür ist die Anlage 7 der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden.
Der Einsatz von Subunternehmen ist nicht ausgeschlossen. Die weiterführende Unterbeauftragung von Leistungen durch den Subunternehmer ist nicht zulässig.
Sicherheitsmitarbeiter, die arbeitsvertraglich an den Auftragnehmer gebunden sind, dürfen nicht über einen Subunternehmer oder als selbständiger Subunternehmer für den Auftragnehmer tätig sein.
Der Auftragnehmer muss bei jeder Auftragsvergabe an einen Subunternehmer prüfen und dokumentieren, dass das jeweilige Subunternehmen die beauftragten Dienstleistungen entsprechend der Anforderungen dieser Ausschreibung erfüllt.