Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-51-511-Rosar-3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr.
Bezirk 1
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld in Bezirk 1
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen in Bezirk 1 für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr.
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr seitens der Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Abteilung Kinder, nach Ablauf des Auftragszeitraums. Die Verlängerung würde den Zeitraum 1.1.2025-31.12.2025 umfassen.
Bezirk 2
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld in Bezirk 2
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen in Bezirk 2 für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr seitens der Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Abteilung Kinder, nach Ablauf des Auftragszeitraums. Die Verlängerung würde den Zeitraum 1.1.2025-31.12.2025 umfassen.
Bezirk 3
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld in Bezirk 3
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen in Bezirk 3 für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr seitens der Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Abteilung Kinder, nach Ablauf des Auftragszeitraums. Die Verlängerung würde den Zeitraum 1.1.2025-31.12.2025 umfassen.
Bezirk 4
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld in Bezirk 4
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen in Bezirk 4 für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr seitens der Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Abteilung Kinder, nach Ablauf des Auftragszeitraums. Die Verlängerung würde den Zeitraum 1.1.2025-31.12.2025 umfassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz,
— Eigenerklärung über die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft, (Einzutragen siehe Angebotsformular Ziffer 2),
— Eigenerklärung zur Haftplicht (Einzutragen siehe Angebotsformular Ziffer 2),
— Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (Einzutragen siehe Angebotsformular Ziffer 2),
— Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt sind (Ziffer 3; Erklärung durch Einreichen des Angebotsformulars),
— Eigenerklärung über die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (Ziffer 3; Erklärung durch Einreichen des Angebotsformulars),
— Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Ziffer 3; Erklärung durch Einreichen des Angebotsformulars).
— Mindestens 2 geeignete, dem Auftrag im Hinblick auf die Anzahl der belieferten Einrichtungen und des Auftragsvolumens vergleichbare, Referenzen der vergangenen drei Jahren unter Angabe des Erbringungszeitraums, sowie des Empfängers.
— besondere Vertragsbedingungen,
— zusätzliche Vertragsbedingungen,
— der Auftragnehmer muss die Bestellung der Waren mindestens über ein Online-Portal mit Account für den Auftraggeber ermöglichen,
— die Lieferdauer nach erfolgter Bestellung darf eine Dauer von einer Woche nicht überschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen erfolgen ausschließlich über diese Vergabeplattform.
Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Auftragnehmer.
Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu liefernden Waren in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR brutto),
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR brutto),
— Los 3: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR brutto),
— Los 4: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR brutto),
— gesamt: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR brutto).
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DD7Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Unwirksamkeit:
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:
Die Unwirksamkeit kann gemäß § 135 Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kön
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]