Beschaffung DLAK 2021 — Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-37/41-Ro-06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://krefeld.de/Feuerwehr
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung DLAK 2021 — Bekanntmachung
— Beschaffung einer Automatik-Drehleiter vom Typ 23-12 nach DIN EN 14043,
— Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-37/41-Ro-06.
Stadt Krefeld — Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz
Zur Feuerwache 4
47805 Krefeld
Lieferung von einem LKW-Fahrgestell (Gewichtsklasse S) inkl. Montage eines feuerwehrtechnischen Aufbaues zu einer Automatik-Drehleiter DLAK 23-12 nach DIN EN 14043, EN 1846 Teil 1-3, DIN SPEC 14502 Teil 1 sowie DIN 14502 Teil 3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung DLAK
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DRCR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]