Betrieb von Duty Free/Duty Paid Shops am Flughafen Düsseldorf
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb von Duty Free/Duty Paid Shops am Flughafen Düsseldorf
Ausgeschrieben wird der Betrieb (Konzession) der Duty Free/Duty Paid Shops am Flughafen Düsseldorf (DUS) gemäß nachfolgender Ziffer II.2.4).
Flughafen Düsseldorf
Vergabegegenstand ist der Betrieb der Duty Free/Duty Paid Shops sowie des Staff Shops und die Anmietung von den dazugehörigen Büroflächen am Flughafen Düsseldorf (DUS). Hierfür werden mit einem Mieter drei Mietverträge abgeschlossen.
Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung.
Der Konzessionsgeber stellt zusätzlich ein Exposé (deutsch und englisch) bereit, das allgemeine Informationen zum Flughafen Düsseldorf sowie zum vorliegenden Vergabeverfahren enthält. Das Exposé wird nicht Vertragsbestandteil.
Eine Begehung/Besichtigung der Mietflächen ist bereits vor Einreichung der Teilnahmeanträge in der Kalenderwoche 31/2021 möglich und kann über die Vergabeplattform vereinbart werden. Soweit einzelne Bereiche nicht besichtigt werden können, werden für diese Pläne und ggf. weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Der Konzessionsgeber wird alle Bewerber zur Einreichung eines indikativen Angebots auffordern, für die die Eignung bejaht werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
dd) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Benennung der Handelsregisternummer des Bewerbers oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmenskennzeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist.
Für die Verwendung eines vom Konzessionsgeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, getrennt nach den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017-2019 – ggf. auch unterjährig. Zu den vergleichbaren Leistungen im Sinne dieser Ausschreibung zählen insbesondere der Betrieb und die Belieferung von Travel Retail Geschäften b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto) in den Geschäftsjahren 2017-2019, ggf. auch unterjährig.
Für die Verwendung eines vom Konzessionsgeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Zu Ziffer III.1.2b): Der angegebene jährliche Gesamtumsatz des Bewerbers darf im Durchschnitt der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017 bis 2019 – ggf. auch unterjährig – nicht unter [Betrag gelöscht] EUR p. a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung des vorgenannten Mindeststandards werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017 bis 2019 – ggf. unterjährig – jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Gliederungsplans des Unternehmens sowie Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen und konzernrechtlichen Verbindungen des Bewerbers (Einbettung des Bewerbers in Gesamtkonzernstrukturen).
c) Angaben zu realisierten oder laufenden Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Zu den vergleichbaren Leistungen im Sinne dieser Ausschreibung zählen insbesondere der Betrieb und die Belieferung von Travel Retail Geschäften. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers; die nachträgliche Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten,
— Standort der Referenz,
— Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Art der Leistung (Betrieb Duty Free/Duty Paid, Betrieb Travel Retail an Verkehrsflughafen, Betrieb Retail an Verkehrseinrichtung, sonstiges), Umfang der Leistung (Anzahl der jahresdurchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten (FTE), Ca. Angabe zu jahresdurchschnittlich erzieltem Umsatz in Euro/netto),
— Beschreibung der besonderen Umstände der Leistungserbringung (Sicherheitsbereit, vergleichbare Beschränkungen des Zutritts, sonstige),
— Zeitangaben zur Referenz, mit Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben zur Eigenleistung bzw. Kooperation: Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Konzessionsgeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Zu Ziff. III.1.3 c):
Benennung von mindestens einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Konzessionsgeber nach § 101 Abs. 1 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 100 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Der Konzessionsgeber stellt hierfür kein Formular zur Verfügung.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Darstellung zum Unternehmen des Bewerbers nach Ziffer III.1.3.b) kann wahlweise in deutscher oder in englischer Sprache eingereicht werden.
d) Der Konzessionsgeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der Konzessionsgeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 30.7.2021 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Konzessionsgeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.