Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Heizung und Kälte – Tropenhalle im Allwetterzoo Münster
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Heizung und Kälte – Tropenhalle im Allwetterzoo Münster
Die Baumaßnahme umfasst die Installation einer Heizungs- und Kälteanlage der Meranti-Halle im Allwetterzoo Münster.
Die Wärme- und Kälteversorgung erfolgt mit geothermischer Nutzung mittels Wärmepumpen sowie der Nahwärmenutzung des zooeigenen Nahwärmenetzes und durch eine Kältemaschine als Dachgerät.
Die Wärmeversorgung erfolgt mit geothermischer Nutzung mittels Wärmepumpen sowie der Nahwärmenutzung des zooeigenen Nahwärmenetzes; Funktionen: Heizen und Kühlen.
Die für die Geothermienutzung notwendigen Erdwärmesondenbohrungen sind nicht Teil der Ausschreibung und werden bauseits hergestellt. Schnittstelle ist der Anschluss an die bauseits hergestellte (Sole-)Sammelleitung in der Heizzentrale 2. Für die Nutzung der Geothermie sind 4 Wärmepumpen vorgesehen. Die Geothermie wird zur Abdeckung der wärmetechnischen Grundlast des Tropenhallen- und Konferenzgebäudes genutzt. Weiter wird im Sommerfall geothermisch passive Kälte genutzt.
Tropenhalle, Konferenzgebäude und Zooshop werden an das zooeigene Nahwärmenetz angeschlossen; redundante Versorgung. Für den nördlichen Bereich wird die Nahwärmeleitung bauseits ins Gebäude geführt. Schnittstelle ist der Gebäudeeintritt. Für den südlichen Bereich der Tropenhalle sowie den Zooshop ist der Nahwärmeanschluss herzustellen. Schnittstelle ist das Nahwärmeringnetz des Zoos.
In der Tropenhalle und dem Konferenzgebäude werden ein Nieder- und ein Hochtemperaturnetz aufgebaut. Während des geothermischen Grundlastbetriebs wird das Hochtemperaturnetz im Niedertemperaturbereich gefahren. Der Zooshop wird als Hochtemperaturnetz betrieben.
Die Wärmeübertragung erfolgt mittels Bauteilaktivierung, Umluftheizgeräten und Radiatoren/Heizkörpern. Weiter sind mechanische Zu- und Abluftanlagen wärmetechnisch zu versorgen. Die Bauteilaktivierung erfolgt mittels Betonkernaktivierung in der Außenwand und wird bauseits hergestellt. Schnittstelle ist der Anschluss an den Betonkernheizkreisverteilern.
Teile des Wärmenetzes werden im Change-Over-Prinzip betrieben. Im Change-Over-System werden dieselben Rohrleitungen im Winter für den Heizbetrieb und im Sommer für den Kühlbetrieb genutzt. Der Kühlbetrieb im Change-Over-System erfolgt über die geothermische passive Kälte. Im Change-Over-System werden die Bauteilaktivierung, die RLT-Geräte der Tropenhalle sowie die Umluftheiz- und -kühlgeräte der Tropenhalle gefahren.
Die bauseits gestellten Zu- und Abluftgeräte sind heizungstechnisch anzuschließen.
In der Tropenhalle erfolgt die Leitungsverlegung offen und ungedämmt.
Die Kälteversorgung erfolgt mittels geothermischer Nutzung (Nutzung passiver Kälte über einen Wärmetauscher) sowie einer Kältemaschine. Kältetechnisch werden die Tropenhalle und das Konferenzgebäude versorgt. Die Kältemaschine ist als außenstehendes Dachgerät geplant.
Die Tropenhalle wird über die passive Kälte kältetechnisch versorgt. Diese schließt, über das Change-Over-System, an die Bauteilaktivierung, die Hallen Umluftheiz- und -kühlgeräte sowie die Zu- und Abluftgeräte an. Das Konferenzgebäude wird über die passive Kälte sowie die Kältemaschine kältetechnisch versorgt. Die passive Kälte schließt an die Bauteilaktivierung an. Die Kältemaschine schließt an die Umluftheiz- und -kühlgeräte sowie die Zu- und Abluftgeräte der Konferenz an.
Die bauseits gestellten mechanischen Zu- und Abluftgeräte sind kältetechnisch anzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Generell: Bieter haben die Anforderungen nach Ziff. III.1.1, 1.2 und 1.3 zu erfüllen. Für Bietergemeinschaften ist zusätzlich eine gesamtschuldnerische Haftung zu erklären, Details siehe Ziff. 5 des Vordrucks 212 EU. Unterauftragnehmer und Eignungsleiher sind mit dem Angebot zu benennen. Auf Verlangen sind Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Details siehe Ziff. 6 des Vordrucks 212 EU.
2) Eigenerklärung des Bieters zu Regiereintragungen, insbesondere Handelsregister, Handwerksrolle, IHK. Auf Anforderung sind Bestätigungen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der IHK. Details siehe Formblatt 124.
1) Generell: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung nach Ziff. III.1.1 bis III.1.3 durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifizierungsnummer.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
2) Eigenerklärung des Bieters zum Umsatz über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Details siehe Formblatt 124.
1) Eigenerklärung des Bieters zu Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren über vergleichbare Leistungen. Auf Anforderung sind 3 Referenznachweise mit näheren Angaben vorzulegen, insbesondere Ansprechpartner, Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Bestätigung des Referenzgebers. Details siehe Formblatt 124.
2) Eigenerklärung, dass genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Anforderung sind die Zahl der in den letzten 3 Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte anzugeben, gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem Leitungspersonal. Details siehe Formblatt 124.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere kein Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegt, dass in den letzten 2 Jahren kein Eintrag ins Gewerbezentralregister mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR erfolgten, und dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt. Der Auftraggeber wird einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz anfordern. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch eröffnet und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und keine Liquidation besteht. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Auf Anforderung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse und des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung vorzulegen. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Anforderung ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Details siehe Formblatt 124.
2) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz abzugeben.
3) Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
4) Der Allwetterzoo Münster ist in diesem Projekt ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 99 Nr. 4 GWB. Der Allwetterzoo wendet deshalb die Vorschriften der §§ 97ff. GWB i. V. m. der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. dem 2. Abschnitt der VOB/A von Gesetzes wegen an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.